Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

4 Antworten

Würdest du den von dir verlinkten Beschluss vielleicht noch ein bisschen weiterlesen...

Indem § 130 Abs. 4 StGB an die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpft und diese unter weiteren Voraussetzungen unter Strafe stellt, greift die Vorschrift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein.
Der Eingriff in die Meinungsfreiheit ist gerechtfertigt. § 130 Abs. 4 StGB ist eine gesetzliche Grundlage, die in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einen Eingriff in die Meinungsfreiheit rechtfertigen kann.
[...]
Nach Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die
Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen

Aber probiere es doch einfach selber aus. Geh zu deiner örtlichen Polizeiwache, sage dort ein paar verfassungsfeindliche Dinge und diskutiere alles weitere vor Gericht selbst aus. Probieren geht über studieren :)

Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 17:40

Quatschjura.

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II99II  28.04.2024, 19:50
@Philippus1990

Das ist vom Bundesverfassungsgericht und stammt aus deinem eigenen Link, einfach nur die nächsten Sätze aus dem was du hier zitiert hast... was stimmt nicht mir dir?? :D

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Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 19:57
@II99II

Ja, das ist vom Bundesverfassungsgericht und stammt aus meinem eigenen Link. Bloß verstehst Du den Inhalt nicht.

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OlliBjoern  29.04.2024, 09:17
@Philippus1990

Und das ganz ohne Begründung? Was genau versteht er denn nicht?
Erkläre doch mal mit deinen eigenen Worten, warum § 130 Abs. 4 StGB eben doch korrekt ist.

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Es ist nicht unbedingt verboten ein Kalifat zu fordern, allerdings kann so eine Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie den sozialen Frieden stören. Deshalb kann das Demonstrationsrecht mitunter eingeschränkt werden.

Der Hauptgrund, warum so etwas nicht erlaubt werden sollte:
Es gibt keinen Zusammenhang mit Deutschlands Politik. Demonstrationsumzüge sollten m.E. nur in einem innen -oder aussenpolitischen Themenkontext des jeweiligen Landes zugelassen werden. Was ein Kalifat mit Deutschland oder der deutschen Innen- und Aussenpolitik zu tun hat? Gar nichts. Was soll so eine Demonstration bezwecken, ausser Unfrieden zu schaffen? Gar nichts.

Demonstrationen dieser Art stehen symbolisch für die Auswüchse, die die Migration in Europa angenommen hat. Es ist das direkte Resultat jahrzehntelanger rot-grüner Ideologie, die sich in der Politik niedergeschlagen hat, und die auch z.B. in den ganzen GroKo's der ständige Begleiter war, ganz zu schweigen von der Ampel.

Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 17:43
Es ist nicht unbedingt verboten ein Kalifat zu fordern, allerdings kann so eine Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie den sozialen Frieden stören. Deshalb kann das Demonstrationsrecht mitunter eingeschränkt werden.

Falsch. Demonstrationen können ganz bestimmt nicht verboten werden, weil sie den "sozialen Frieden" stören. Sie können nur dann verboten werden, wenn die Versammlungsbehörde im Voraus beweisen kann, dass erhebliche Straftaten drohen. Beweisen, nicht vermuten. Das ist fast unmöglich.

Der Hauptgrund, warum so etwas nicht erlaubt werden sollte: Es gibt keinen Zusammenhang mit Deutschlands Politik.

Eine Demonstration muss weder erlaubt werden noch muss sie einen Zusammenhang mit Deutschlands Politik aufweisen.

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davegarten  28.04.2024, 19:39
@Philippus1990

Beweisen kann man Straftaten im Voraus sowieso kaum. Da kann man sich immer herausreden. Deshalb genügt schon ein hinreichender Verdacht auf mögliche Straftaten.

Für Demonstrationen im öffentlichen Raum ist vielerorts sehr wohl eine Anmeldung erforderlich, und es werden üblicherweise Auflagen erteilt:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html). Die meisten Bundesländer und auch Kommunen haben entsprechende Regelungen.

Dass eine Demonstration mit Deutschlands Politik zu tun haben sollte, habe ich ja auch geschrieben, dass es meine Meinung ist. Warum sollten wir Demos bei uns zulassen z.B. zwischen zwei aufgrund eines Krieges in ihrem Heimatland verfeindeten Lagern von bei uns wohnhaften ausländischstämmigen Bevölkerungsschichten, wenn möglicherweise mit Zusammenstössen, Gewalt und Sachbeschädigung zu rechnen ist, für die nachher die Öffentlichkeit aufkommen muss? Diese Demos sind sinnlos, da wir keinenn Einfluss auf einem Krieg im fernen Ausland haben, an welchem wir nicht beteiligt sind. Solche Demos schaden höchtens dem Ruf unseres Landes und gefährden die Sicherheit.

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Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 19:47
@davegarten
Beweisen kann man Straftaten im Voraus sowieso kaum. Da kann man sich immer herausreden. Deshalb genügt schon ein hinreichender Verdacht auf mögliche Straftaten.

Quatschjura.

Für Demonstrationen im öffentlichen Raum ist vielerorts sehr wohl eine Anmeldung erforderlich

Du hast von Erlaubnis geschrieben, nicht von Anmeldung.

Warum sollten wir Demos bei uns zulassen z.B. zwischen zwei aufgrund eines Krieges in ihrem Heimatland verfeindeten Lagern von bei uns wohnhaften ausländischstämmigen Bevölkerungsschichten, wenn möglicherweise mit Zusammenstössen, Gewalt und Sachbeschädigung zu rechnen ist, für die nachher die Öffentlichkeit aufkommen muss?

Weil Versammlungsfreiheit.

Diese Demos sind sinnlos, da wir keinenn Einfluss auf einem Krieg im fernen Ausland haben, an welchem wir nicht beteiligt sind.

Es ist völlig egal wie Du diese Demos bewertest.

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davegarten  28.04.2024, 19:51
@Philippus1990
Es ist völlig egal wie Du diese Demos bewertest.

Das stimmt schon bei der aktuellen Rechtsprechung. Aber ich finde das eine unhaltbare Situation. Solche Auswüchse sollten verboten werden. Ob es dafür politische Mehrheiten gibt, weiss ich nicht. Aber vielleicht kommt die Bevölkerung, wenn es immer schlimmer wird, eines Tages zur Vernunft.

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Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 19:58
@davegarten
Aber ich finde das eine unhaltbare Situation. Solche Auswüchse sollten verboten werden.

Schon mal darüber nachgedacht nach Nordkoreas auszuwandern?

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davegarten  28.04.2024, 20:02
@Philippus1990

Ja ja, schon gut. In der Art von Staat zu leben, wie Du es Dir wünschst, wo einfach jeder kommen, bleiben und fordern darf, das will ich nicht, und eine zunehmend grössere Anzahl von besorgten Bürgern hat auch die Nase voll davon.

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Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 20:03
@davegarten

Das Problem ist, dass Du nicht verstehst, wie Grundrechte funktionieren.

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davegarten  28.04.2024, 20:08
@Philippus1990

Über das, was Grundrechte alles umfassen, sollte man vielleicht mal in der Politik debattieren. Nichts ist in Stein gemeisselt, und mit neu auftretenden Problemen muss man auch den Mut haben, Grundrechte und Verfassung anzupassen. Ich sage nicht, alles auf den Kopf zu stellen und menschenunwürdig zu gestalten. Aber Dinge wie öffentlicher Ramadan in Frankfurt und wiederkehrende Kalifatausrufe gehen mir nicht nur ein bisschen zu weit, sondern viel zu weit. Da frage ich mich schon, wo wir eigentlich leben.

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Nach den russischen Jubel-Arien auf deutschen Straßen über den völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine wurde der § 130 StgB erweitert und verschärft. Billigung, Verharmlosung oder Leugnung von Kriegsverbrechen stehen ebenfalls unter Strafe.

Das gleiche gilt auch für die Verbrechen der Hamas am 7. Oktober.

Es kommt also auch darauf an, in welchem Kontext solche öffentlichen Äußerungen stattfinden. Übrigens ist auch das Verbrennen von Fahnen strafbar, sogar, wenn es sich um eine selbstgebastelte Fahne handelt.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

Weil der Wortlauf des Art. 5 Abs. 2 und 3 GG dies mitunter suggeriert.

Philippus1990 
Fragesteller
 28.04.2024, 16:58

Ne, eigentlich nicht.

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