Gibt es einen bestimmen "Richtwert", ab welchem Betrag gefundenes Geld abgegeben werden muß?
Ich rede wohlgemerkt von losem Bargeld und nicht von Geldbörsen mit Ausweis und dergleichen. Da versteht es sich natürlich von selbst, daß man sowas immer abgibt.
Aber da loses Geld niemandem zugeordnet werden kann, läßt sich auch der rechtmäßige Besitzer nicht ermitteln. Denn behaupten, daß ausgerechnet er das Geld dort verloren hat, kann schließlich jeder.
Daher würde wohl jeder einen lose herumliegenden Geldschein einschieben und sich drüber freuen. Größere Geldbeträge könnten aber auf eine Straftat hinweisen, weshalb ich da kein gutes Gefühl mehr hätte, das einfach so einzustecken.
Nur wo zieht man da eben die Grenze und wie sieht das rechtlich aus?