Ferienhaus vermietet, Gästefamilie zieht nicht aus?

Hallo, Ich habe ein vollmöbliertes Ferienhaus für einen Monat an eine Familie mit 3 Kindern vermietet. Sie gaben an, dass Ihr neues Haus bei den Bauarbeiten verzögert hat, aber die frühere Wohnung bereits gekündigt. Daher jetzt Übergangsweise das Ferienhaus für einen Monat. Ich habe einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen. (ich bin Mehwertsteuerpflichtig, weil ich gewerblich das Ferienhaus vermiete). Nun wäre heute Übergabe der Ferienwohnung gewesen, doch die Familie hat sich unerlaubterweise einen eigenen Briefkasten an den Eingang drangeschraubt und weigert sich das Haus zu verlassen. Ich drohte Polizei einzuschalten, doch die Gäste entgegneten mir, dass sie nicht geräumt werden können von der Polizei, besonders nicht mit den Kindern, da sie als Mieter ein dreimonatiges Kündigungsrecht hätten. Ich entgegnete dass das kein Wohnraummietvertrag ist sondern ein Beherbergungsvertrag. Interessiert die Gäste nicht. Mittlerweile hab ich herausgefunden dass das mit dem Hausbau gar nicht stimmt. Ein Bekannter sagte mir ich müsste erst eine monate lange Räumungsklage bei Gericht führen. Aber gilt dies auch für Gästevermietung?? Habe denen bis morgen nochmal Ultimatum gestellt. Nächste Woche kommen neue Gäste, die bereits gezahlt haben. Soll ich Ihnen erstmal Hausverbot erteilen und wenn sie nicht gehen die Polizei rufen? Am liebsten wollte ich morgen die Gäste mithilfe der Polizei rausbefördern...Bekannter sagte, Polizei ist nicht zuständig sondern Gerichtsvollzieher...

Miete, Mietrecht, Ferienhaus