Jugendgruppe Ferienhaus?

5 Antworten

Kein Vermieter ist dazu verpflichtet, an euch zu vermieten. Und natürlich darf der Vermieter dabei festlegen, zu welchen Spielregeln er das tun würde. Wenn das eine erhöhte Kaution ist, müsst ihr damit leben - oder auf den Urlaub im Ferienhaus verzichten!

Eieiifkwkbfn 
Fragesteller
 18.02.2022, 15:31

Schon klar. Mir geht es darum ob wenn wir verbindlich zusagen, der Vermieter noch einfach so die Preise anpassen kann welche wir zahlen müssen. (da keine genaue Angabe zu welchen Extra Preisen)

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HappyMe1984  18.02.2022, 15:35
@Eieiifkwkbfn

Bei Verträgen laut BGB - und das ist sowas hier - braucht es immer ein Angebot und eine Annahme. Eine Anzeige im Netz bzw. ein Buchungsportal ist dabei noch nicht das Angebot, sondern wird juristisch als "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" betrachtet. Sprich, ihr macht mit eurer Buchungsanfrage das Angebot an den Vermieter, einen Vertrag zu schließen.

Dieser hat dann drei Möglichkeiten: annehmen, ablehnen oder selbst ein neues Angebot machen. Letzteres ist hier der Fall. Es wurde euch ein neues Angebot mit der erhöhten Kaution gemacht.

Jetzt habt ihr also drei Möglichkeiten: annehmen, ablehnen oder wieder ein neues Angebot machen. Letzteres ist aber wahrscheinlich eher aussichtslos, da der Vermieter ja klar gemacht hat, unter welchen Bedingungen er bereit wäre, mit euch einen Vertrag zu schließen. Und warum sollte er davon abweichen?

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Eine verbindliche Anfrage ist eben verbindlich.

Da ist nix mehr mit im Nachhinein etwas ändern.

Eieiifkwkbfn 
Fragesteller
 18.02.2022, 15:30

Also fragen wir an und die können im Nachhinein bestimmen ob wir nochmehr zahlen müssen?

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Jurafuchs  18.02.2022, 15:31
@Eieiifkwkbfn

Selbstverständlich. Das ist der Sinn einer verbindlichen Anfrage...

Natürlich könnt ihr bei einer Vertragsänderung aber dann nochmal entscheiden ob ihr wollt oder nicht. Dann müsst ihr, je nach Vertragsbestimmungen aber ggf. Strafe etc. zahlen.

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wolle091962  18.02.2022, 15:40

Bei einer Anfrage kommt noch kein verbindlicher Mietvertrag zustande. Erst wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, dann ist dieser gültig. Der Vermieter braucht auch eine Planungssicherheit. wir halten es bei usn im Verein so, wenn jemand anfragt, wird der Termin als angefragt geblockt. Erst wenn der Vertrag da ist, dann wird der Termin gesperrt. Wir wollen auch wissen wer kommt und wieviele Personen. Bei Vermietungen zu einem 18er Geburtstag sind wir z.B. ganz vorsichtig, da bestehen wir sogar auf die Anwesenheit eines Elternteils welches die Haftung für alle Schäden übernimmt und dauerhaft mit dabei ist.

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wolle091962  18.02.2022, 15:49
@Jurafuchs

ja ist mir bekannt, aber das wort Anfrage sagt alles, eine Anfrage ist kein Vertrag, dieser kommt erst zustande wenn beide den Mietvertrag gegengezeichnet haben

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Jurafuchs  18.02.2022, 15:51
@wolle091962

Dann solltest du mal anfangen dich zu informieren. Eine verbindliche Anfrage hat durchaus Haken.

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wolle091962  18.02.2022, 15:53
@Jurafuchs

Sorry, wir vermieten jede Woche und haben damit jeden Tag zu tun. Eine verbindliche Anfrage ist als Vorvertrag zu sehen, aber erst der verbindliche Mietvertrag regelt das ganze.

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wolle091962  21.02.2022, 08:28
@Jurafuchs

Hatten auf Grund dieser Diskussion hier am Freitag ein Gespräch mti unserem Vereinsanwalt. Dieser hat uns bestätigt, dass wir in dieser Richtung alles richtig machen.

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Jurafuchs  21.02.2022, 09:26
@wolle091962

Ja das ist toll das ihr das richtig macht, aber es macht ja nicht automatisch jeder wie ihr?!?!? Denk mal logisch nach..

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Für touristische kurzfristige Vermietung gilt nicht das Mietrecht. Das ist nur für Wohnen. Daher gibt es keine Begrenzung für Kautionen. Da ist die reine Vertragsfreiheit und man kann verlangen, was man will. Ist dann an der anderen Seite, anzunehmen oder abzulehnen.

Wieso solltet ihr Sonderkonditionen erhalten?

Kaution sollte doch kein Problem sein, die bekommt ihr doch zurück, wenn ihr nichts beschädigt.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz.

Eieiifkwkbfn 
Fragesteller
 18.02.2022, 15:43

Sonderkonditionen sind leider etwas sehr missverständlich ausgedrückt. Es geht darum dass der Anbieter das ganze eigentlich nur macht wenn ein 21 Jähriger mitkommt. Nun ist aber kein 21 Jähriger dabei und es ist ungeklärt mit dem Vermittler, wie das ganze gehandhabt wird. Wir sollen nun verbindlich anfragen aber haben nicht erklärt bekommen ob wir nicht aufgrund dessen das kein 21 Jähriger dabei ist nochmal etwas extra zahlen müssen. Deswegen war meine Frage ob wenn wir das ganze verbindlich anfragen die Vermieter/ Vermittler von uns einfach ohne unsere erneute Zustimmung eine Beliebige Kaution oder extra kosten fordern dürfen.

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Lurch123532  18.02.2022, 15:46
@Eieiifkwkbfn

Wie gesagt, die Kaution gibt es ja zurück. Das sind ja keine Kosten.

Ansonsten würde ich den Anbieter anmailen, wie sich die Mietkosten bei ü21Jährigen verhält.

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Eieiifkwkbfn 
Fragesteller
 18.02.2022, 15:50
@Lurch123532

Gewiss sind Kautionen grundsätzlich erstmal keine Kosten (Sorge das Vermieter diese Kaution gerne Einbehalten) aber darum geht es ja auch nicht. Geht darum ob sie das nach einer verbindlichen Anfrage preislich nochmal ändern können ohne meine Zustimmung.

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Hallo Eieiifkwkbfn,

eine Anfrage hat noch nichts mit den Kosten zu tun. Sie wollen vermutlich Schwarz auf Weiß (per Mail oder Brief) eine Reservierungsanfrage erhalten.

Ben