Mit Freundin zusammen Vermieter verlangt Unterlagen?

6 Antworten

In den meisten Fällen muss der Vermieter die Aufnahme des Partners erlauben. Er ist dazu nämlich grundsätzlich verpflichtet, solange der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme einer weiteren Person hat (§ 553 BGB).

Berechtigtes Interesse: Lebensgemeinschaft begründen.

Kann der Vermieter dem Einzug des Partners widersprechen?

Im Regelfall hat der Vermieter kein Widerspruchsrecht. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse am Einzug seines Partners, so muss der Vermieter meist auch zustimmen.

Kein Verweigerungsgrund sind z. B. die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person. Ein Vermieter kann die Erlaubnis zur Aufnahme des Partners daher nicht verweigern, nur weil er diesen nicht für zahlungsfähig hält.

Mehr dazu: https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/

Woher ich das weiß:Recherche

Dem Vermieter würde ich sagen, dass er sich das abschminken kann.

Wenn durch den Zuzug die Wohnung nicht überbelegt wird, zieht die Partnerin ein. Basta.

Das wird nur mitgeteilt, hier wird nicht um Erlaubnis gefragt.

Beim Partner gibt es - mit ganz wenig Ausnahmen - gar kein Widerspruchsrecht und was er da fordert dafür gibt es gar keine Grundlage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Das meine Freundin sich in einem Ungekündigten Arbeitvertrag ist. Zusätzlich 3 Lohnabrechnungen, eine Schufa Auskunft. Er pocht drauf das ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird. Ich möchte das eigentlich nicht.

Nichts davon brauchst Du.

  • Du hast einen Mietvertrag
  • Zuzug kann er nicht untersagen, außer die Wohnung sei für 2 Personen zu klein
  • Nebenkosten werden mit Sicherheit erhöht werden.

Lass Dir vom Vermieter doch mal die Rechtsgrundlage seiner Forderung zeigen.

Schau mal hier

https://www.mietrecht.org/untervermietung/vermieter-verweigert-einzug-lebenspartner/

Joshi950877 
Fragesteller
 20.12.2021, 21:08

Mit den Nebenkosten das ist ja klar wie Kloßbrühe. Im Link steht das man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss. Wenn er die Erlaubnis nicht erteilt, weil die Unterlagen fehlen. Kann Ich Sie doch nicht einfach zu mir ziehen lassen oder hab ich das falsch verstanden?

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GutenTag2003  20.12.2021, 21:23
@Joshi950877

Nein, Du musst nicht bitten. Du kannst es verlangen.

In § 553 BGB heißt es: „Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.“

weil die Unterlagen fehlen.

Du hast einen gültigen Mietvertrag, da fehlen keine Unterlagen.

Kann Ich Sie doch nicht einfach zu mir ziehen lassen
2. Kann der Vermieter dem Einzug den Einzug des/der Lebenspartners /-Partnerin verweigern?

Nein. Im Normalfall muss der Vermieter seine Erlaubnis erteilen, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen.Nur im Einzelfall kann der Vermieter den Einzug verweigern. Dafür müssen die Voraussetzungen des § 553 Abs. 1 S. 2 BGB vorliegen.

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Du hast den Vermieter nur zu informieren, dass sie zu Dir gezogen ist. Genehmigen muss er das nicht. Dann muss sie sich noch ordnungsgemäß anmelden. Dazu brauchst Du seine Unterschrift. Ohne geht es auch bei mir als Vermieterin nicht. Nur wenn die Wohnung zu klein ist, kann er widersprechen. Für all seine Forderungen gibt es keine Rechtsgrundlage.

Für Berlin gilt:

Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen zum Bürgeramt mitbringen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
  • ein Anmeldeformular,
  • den Mietvertrag,
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden

Da Du aber bereits in der Wohnung wohnst, werden dann nur die Betriebskosten angepasst. Es wird ja z.B. mehr Wasser verbraucht. Eine gleichzeitige Betriebskostenerhöhung schützt Euch vor riesigen Nachzahlungen.

Kaution bezahlt man für die Wohnung und nicht pro Person. Das wäre ja ganz was Neues. Deine Freundin muss gar nichts nachweisen, weil sie kein Vertragspartner ist. Der bist DU! Also stehst auch Du für alle finanziellen Forderungen gerade. Dein Vermieter bewegt sich auf ganz dünnem Eis!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Joshi950877 
Fragesteller
 22.12.2021, 10:51

Dankeschön für die ausführliche Antwort. Das Problem ist mein Vermieter verlangt die ganzen Unterlagen. Er pocht auch auf einen neuen Mietvertrag wo meine Freundin und Ich drin stehen. Das finde ich auch schon suspekt, er akzeptiert auch keinerlei Einwände. Ich will kein Stress schieben, aber ich finde das schon frech von ihm. Außerdem meinte er; dass Ich meine Freundin nicht ummelden kann, da er das beim Rathaus irgendwie gesperrt hat. Was ist wenn sich mein Vermieter weigert diese Unterschrift abzugeben?

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Milli053  23.12.2021, 07:56
@Joshi950877

Ich habe meinen Mann sehr spät kennengelernt und bin nach vier Jahren zu ihm gezogen. Dass ich auch im Mietvertrag stehe, war mein Wunsch, damit, wenn ihm was passieren sollte, ich nicht auf der Straße sitze, da ich ja kein Vertagspartner war. Mittlerweile sind wir verheiratet. Dies bringt dem Vermieter allerdings auch die Sicherheit nun eine zweite Person zu haben, die für die Miete gerade steht. Allerdings war es der Hausverwaltung egal. Du kannst Deine Freundin in den Mietvertrag aufnehmen lassen, musst das aber nicht. Denn anschließend kann die Wohnung auch nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn ihr euch zofft und sie will z.B. ausziehen, steht sie immer noch für die Miete gerade, obwohl sie nicht mehr bei Dir wohnt. Das will gut überlegt sein.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/vermieter-verweigert-wohnungsgeberbestaetigung/

Du "schiebst" keinen Stress, Du hast Rechte und Pflichten, genau wie der Vermieter. Du hast die Pflicht (bzw. Deine Freundin) sich anzumelden und er hat die Pflicht dies zuzulassen. Bei allem anderen ist das Recht auf Deiner Seite.

Mehr als 3 Kaltmieten Kaution sind übrigens nicht zulässig!!!

Viel Erfolg!

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Der Vermieter wird unverschämt. Such Dir besser einen anderen Vermieter.

Warum solltest Du einen neuen Mietvertrag unterschreiben? Er kann die Nebenkosten erhöhen, mehr nicht. Auch kann er nicht jetzt 3 Monatsmieten Kaution verlangen.

Joshi950877 
Fragesteller
 20.12.2021, 21:10

Ich suche bereits, aber der Wohnungsmarkt gibt es nicht her. Ich bzw wir würden hier auch relativ günstig Wohnen. Der Vermieter ist eh ein Fall für sich.

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Oma1705  20.12.2021, 21:11
@Joshi950877

Dann soll Deine Freundin bei Dir einziehen und Ihr gebt dem Vermieter Bescheid. Einen neuen Mietvertrag keinesfalls unterschreiben und auch keine Kaution zahlen.

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