Würde Deutschland Netanjahu verhaften, wenn er nach Deutschland kommt?

Nein 52%
Ja 48%

27 Stimmen

15 Antworten

Ja

Die Deutschen Behörden wären wohl dazu verpflichtet.

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-istgh-faq-100.html (letzter Absatz)


Imperator91  22.11.2024, 16:20

nur wäre dies ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz.

sebi1981  23.11.2024, 11:49
@Imperator91

Wo steht denn im Grundgesetz, dass ein per Haftbefehl gesuchter Präsident nicht festgenommen werden darf?

Imperator91  24.11.2024, 08:42
@sebi1981

Es geht nicht um die Entführung des eines Präsidenten an sich. es geht eher um die Konsequenzen die dieses Handeln mit sich ziehen würde. Würde Deutschland dem nachkommen, dann wäre das ein Verstoß gegen Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes außerdem müsste sich Deutschland dann wegen dem Verbrechen der Aggression vor dem ISTGH verantworten.

Ja
Würde Deutschland Netanjahu verhaften, wenn er nach Deutschland kommt?

Die meisten Völkerrechtsexperten sind sich einig: Als Vertragsstaat wäre Deutschland dazu verpflichtet, Netanyahu festzunehmen.


Imperator91  22.11.2024, 16:22

Nur würde Deutschland dann gegen das Grundgesetz verstoßen.

Lighty66  22.11.2024, 17:12
@Imperator91

Okay, ganz von der Hand zu weisen ist dein Einwand nicht. Aber da fehlt mir doch die Expertise, um das genauer zu beurteilen.

Ja

Der Regierungssprecher hat gestern deutlich erklärt, dass die Bundesregierung an das internationale Recht halten wird.


Imperator91  22.11.2024, 16:23

Nur würde dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen.

Man wird das umgehen, indem man Netanjahu darum bittet auf einen Besuch zu verzichten.


stufix2000  22.11.2024, 09:04

Das sowieso, aber was, wenn seine Regierungsmaschine in Deutschland notlanden müsste oder zur Landung gezwungen würde?

Ja

Netanjahu ist nicht Israel

insofern gilt hier weder die Staatsraison, noch seine Immunität als Regierungschef, sondern die römischen Verträge und muss daher festgenommen werden, wenn er deutschen Boden betritt.

Doch ist ein Haftbefehl auch noch kein Urteil, sondern nur ein Tatverdacht der Staatsanwaltschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

Imperator91  22.11.2024, 16:24

Netanjahu besitzt auf Grund seines Amtes politische Immunität. Außerdem würde Deutschland dann gegen das Grundgesetz verstoßen.

Immofachwirt  27.11.2024, 15:19
@Imperator91

Diese Immunität wird durch den Haftbefehl aufgehoben. Auch wäre das kein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Imperator91  27.11.2024, 16:50
@Immofachwirt

Diese Immunität gilt so lange wie er im Amt ist. Und Artikel 26 sagt da aber was ganz anderes.

Immofachwirt  28.11.2024, 15:22
@Imperator91

Nach dem Römischen Statut gilt die persönliche Immunität, die Staatsoberhäupter eigentlich genießen, generell nicht vor einem internationalen Straftribunal.

Man mag der Auffassung sein, dass dies nicht für Staaten gelte, die sich wie Israel dem Römischen Statut nicht unterworfen hätten. Der IStGH hat jedoch in anderen Verfahren bereits klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Heimatstaat des Beschuldigten an das Römische Statut gebunden ist oder nicht.

Deutschland ist an die Rechtsauffassung des IStGH gebunden und müsste den Beschuldigten Netanyahu festnehmen und überstellen, wenn er deutschen Boden betritt.

Immofachwirt  29.11.2024, 08:57
@Imperator91

Diplomatisch schon. Aber wir sind ein Rechtsstaat und haben uns an die Gesetze zu halten.

Imperator91  29.11.2024, 14:32
@Immofachwirt

Stimmt. Ergo dürfte Deutschland sowohl nach seinen eigenen Gesetzen und nach internationalem Recht Netanjahu nicht verhaften.

Immofachwirt  29.11.2024, 15:04
@Imperator91

Willst, oder kannst du das nicht verstehen?

Mit Unterzeichnung der römischen Verträge ist Deutschland die rechtliche Verpflichtung eingegangen sich an die Bestimmungen des römischen Statuts zu halten. Das beinhaltet auch, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern nicht zählt, wenn der IStGH einen Haftbefehl ausstellt. Daher ist Deutschland verpflichtet Nethanjahu zu verhaften, wenn er deutschen Boden betritt.

Imperator91  29.11.2024, 15:48
@Immofachwirt
Mit Unterzeichnung der römischen Verträge ist Deutschland die rechtliche Verpflichtung eingegangen sich an die Bestimmungen des römischen Statuts zu halten.

Stimmt. Allerdings widersprechen sowohl das Grundgesetz als auch das Völkerrecht diesen Verträgen. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein oder?

Das beinhaltet auch, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern nicht zählt, wenn der IStGH einen Haftbefehl ausstellt. 

Diese Immunität zählt sehr wohl.

 Daher ist Deutschland verpflichtet Nethanjahu zu verhaften, wenn er deutschen Boden betritt.

Nicht nachdem Grundgesetz oder das Völkerrecht.