Würde Deutschland Netanjahu verhaften, wenn er nach Deutschland kommt?
27 Stimmen
15 Antworten
Die Deutschen Behörden wären wohl dazu verpflichtet.
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-istgh-faq-100.html (letzter Absatz)
Wo steht denn im Grundgesetz, dass ein per Haftbefehl gesuchter Präsident nicht festgenommen werden darf?
Es geht nicht um die Entführung des eines Präsidenten an sich. es geht eher um die Konsequenzen die dieses Handeln mit sich ziehen würde. Würde Deutschland dem nachkommen, dann wäre das ein Verstoß gegen Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes außerdem müsste sich Deutschland dann wegen dem Verbrechen der Aggression vor dem ISTGH verantworten.
Würde Deutschland Netanjahu verhaften, wenn er nach Deutschland kommt?
Die meisten Völkerrechtsexperten sind sich einig: Als Vertragsstaat wäre Deutschland dazu verpflichtet, Netanyahu festzunehmen.
Okay, ganz von der Hand zu weisen ist dein Einwand nicht. Aber da fehlt mir doch die Expertise, um das genauer zu beurteilen.
Der Regierungssprecher hat gestern deutlich erklärt, dass die Bundesregierung an das internationale Recht halten wird.
Man wird das umgehen, indem man Netanjahu darum bittet auf einen Besuch zu verzichten.
Das sowieso, aber was, wenn seine Regierungsmaschine in Deutschland notlanden müsste oder zur Landung gezwungen würde?
Auch das wird nicht passieren. Wie häufig kommt so etwas denn vor?
Hypothetisch, das stimmt, aber denkbar.
Umleitungen für Flüge wurden schon gestartet:
Netanjahu ist nicht Israel
insofern gilt hier weder die Staatsraison, noch seine Immunität als Regierungschef, sondern die römischen Verträge und muss daher festgenommen werden, wenn er deutschen Boden betritt.
Doch ist ein Haftbefehl auch noch kein Urteil, sondern nur ein Tatverdacht der Staatsanwaltschaft.
Netanjahu besitzt auf Grund seines Amtes politische Immunität. Außerdem würde Deutschland dann gegen das Grundgesetz verstoßen.
Diese Immunität wird durch den Haftbefehl aufgehoben. Auch wäre das kein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Diese Immunität gilt so lange wie er im Amt ist. Und Artikel 26 sagt da aber was ganz anderes.
Nach dem Römischen Statut gilt die persönliche Immunität, die Staatsoberhäupter eigentlich genießen, generell nicht vor einem internationalen Straftribunal.
Man mag der Auffassung sein, dass dies nicht für Staaten gelte, die sich wie Israel dem Römischen Statut nicht unterworfen hätten. Der IStGH hat jedoch in anderen Verfahren bereits klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Heimatstaat des Beschuldigten an das Römische Statut gebunden ist oder nicht.
Deutschland ist an die Rechtsauffassung des IStGH gebunden und müsste den Beschuldigten Netanyahu festnehmen und überstellen, wenn er deutschen Boden betritt.
Nur würde sich Deutschland diesbezüglich in einer Zwickmühle befinden.
Diplomatisch schon. Aber wir sind ein Rechtsstaat und haben uns an die Gesetze zu halten.
Stimmt. Ergo dürfte Deutschland sowohl nach seinen eigenen Gesetzen und nach internationalem Recht Netanjahu nicht verhaften.
Willst, oder kannst du das nicht verstehen?
Mit Unterzeichnung der römischen Verträge ist Deutschland die rechtliche Verpflichtung eingegangen sich an die Bestimmungen des römischen Statuts zu halten. Das beinhaltet auch, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern nicht zählt, wenn der IStGH einen Haftbefehl ausstellt. Daher ist Deutschland verpflichtet Nethanjahu zu verhaften, wenn er deutschen Boden betritt.
Mit Unterzeichnung der römischen Verträge ist Deutschland die rechtliche Verpflichtung eingegangen sich an die Bestimmungen des römischen Statuts zu halten.
Stimmt. Allerdings widersprechen sowohl das Grundgesetz als auch das Völkerrecht diesen Verträgen. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein oder?
Das beinhaltet auch, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern nicht zählt, wenn der IStGH einen Haftbefehl ausstellt.
Diese Immunität zählt sehr wohl.
Daher ist Deutschland verpflichtet Nethanjahu zu verhaften, wenn er deutschen Boden betritt.
Nicht nachdem Grundgesetz oder das Völkerrecht.
nur wäre dies ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz.