Sund Führerstandsaufnahmen aus einer Straßenbahn mit Handyhalterung (GoPro) legal

Grauzone, kommt darauf an wenn... 100%
Ja erlaubt (legal) 0%
Nein verboten (illegal) 0%

1 Stimme

3 Antworten

Würde ich Fahrer eines Zuges sein, würde ich dies nicht machen.

Da Konzentriere ich mich darauf niemanden um zu fahren und das man Pünktlich ist.

Grauzone, kommt darauf an wenn...

Ob diese Aufnahmen aus den Fahrzeugen heraus erlaubt sind, entscheidet das Eisenbahnbetriebsunternehmen. Das ist nicht abschließend geregelt und das EVU kann hier eigenen Betriebsregeln festlegen, solange sie dem Betriebszweck (sicheres Führend des Tfz.) nicht gefährdet.

Personen und Kennzeichen "im Straßenbild" dürfen "beiläufig" aufgenommen und auch veröffentlicht werden. Als Faustregel bei Personen gälte, es sind fünf oder mehr Personen und nicht in Porträtformat zu sehen. Bei Autokennzeichen wäre zumindest das eines genau vorausfahrenden Fahrzeugs o. vglb. auszublenden.

Einzelne Personen in Großaufnahme mit klar zu erkennenden Persönlichkeitskennzeichen, im Besonderen das Gesicht, dürfen nur mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung veröffentlicht werden. Gleiches gilt für Gesprächsaufnahmen. Bei Aufnahmen des Betriebsfunks gilt zusätzlich, dass das EVU entscheiden muss, ob es sich hier um nicht zu veröffentlichende Interna handele oder eine Veröffentlichung zumindest nicht schädlich sei.

Zu klar zu erkennenden Personen und Kennzeichen übernehme ich gerne die Anmerkung von HfPol110:

Ich nehme an, es gelten die selben Regeln wie für Dashcams.
Hier ist dauerhaftes aufzeichnen nicht zulässig. Die Aufzeichnungen müssen überschrieben werden.
Meiner Ansicht nach, ist das hier auch nicht zulässig.

(Und außerdem: Wer sich bspw. bei einem Interview selbst vor eine Kamera stellt, handelt konkludent, erteilt seine Zustimmung also allein durch seine Handlung.)

[Edit: Hinweis von HfPol110 übernommen.]

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

HfPol110, UserMod Light  09.01.2025, 16:59

Ich nehme an, es gelten die selben Regeln wie für Dashcams.
Hier ist dauerhaftes aufzeichnen nicht zulässig. Die Aufzeichnungen müssen überschrieben werden.

Meiner Ansicht nach, ist das hier auch nicht zulässig.

HfPol110, UserMod Light  09.01.2025, 17:39
@MacMadB

So zumindest die Reglung für PKW und andere Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Ich nehme an, es wird für die Straßenbahnen ähnlich sein, ergibt sonst auch wenig Sinn.

Wie dir schon MEHRFACH hier gesagt wurde, ist es erlaubt wenn die entsprechenden Personen der Veröffentlichung zustimmen.