Seid ihr für die Todesstrafe?
Ich finde manche haben sich das Recht auf das Leben verwirkt, durch extrem schwere Straftaten.
40 Stimmen
13 Antworten
Ich bin absolut gegen die Todesstrafe!
1.) In den Bundesstaaten der USA, in denen es die Todesstrafe noch gibt, schreckt diese nicht vor Verbrechen ab.
2.) Am Beispiel der USA kann man auch sehen, dass die Todesstrafe den Staat viel zu viel Geld kostet.
3.) Die Todesstrafe ist endgültig. Bei einem Justizirrtum, der immer mal vorkommen kann, gibt es keine Möglichkeit der Rehabilitation für den zu unrecht Verurteilten.
4.) Der Staat muss die Grundrechte der Bürger wahren, auch wenn diese anderen Bürgern die Grundrechte genommen haben.
5.) Schafft die Todesstrafe nur noch mehr Leid, denn nicht nur der Täter hat da einer Familien Leid zugefügt, sondern der Familie des Täters wird durch dessen Tod auch Leid zugefügt.
Diese sogenannte Todesstrafe ist letztendlich staatlich sanktonierter Mord, der mit der Tat nichts mehr zu tun hat.
Dem Staat die Macht über Leben und Tod zu geben ist sehr leichtsinnig, schon allein wenn wir beobachten, was der mit unserem Geld anstellt wird mir übel. Dem dann noch das Recht zum Töten zu geben grenzt an Selbstmord.
Ich persönlich, bin ein strikter Gegner von der Todesstrafe. Man sieht, dass diese in den Ländern, in denen sie existiert, keine abschreckende Wirkung auf Verbrecher entfaltet bzw. diese nicht von der Begehung schwerwiegender Verbrechen abhält. Indirekt, wird außerdem nicht nur der Täter sondern such dessen Familie und sonstige dem Täter nahestehende Personen bestraft. Das ist bei einer Haftstrafe zwar selbstverständlich ebenso gewissermaßen der Fall, jedoch macht es einen gewaltigen Unterschied, ob derjenige noch am Leben ist oder nicht. Der für mich wichtigste Grund ist allerdings der, dass die Todesstrafe bei einem Justizirrtum, der leider trotz aller Sorgfalt auch in Rechtsstaaten immer mal wieder passieren kann, nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.
Aus verfassungsrechtlicher Hinsicht, ist die Todesstrafe in Deutschland ohnehin verboten, denn diese, ist nach Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) explizit abgeschafft. Dieser Artikel, würde sich zwar theoretisch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates abschaffen lassen, dann würde die Todesstrafe aber immer noch gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 GG und nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Auch ein Verstoß gegen das sogenannte Misshandlungsverbot gemäß Artikel 104 Absatz 1 Grundgesetz, wäre denkbar. Es ist in Deutschland eben gerade nicht so, dass Grundrechte verwirkt werden können bzw. ist dies nur bei bestimmten Grundrechten und nur durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE), nicht durch die Strafgerichtsbsrkeit möglich. Auch das Europarecht, garantiert ein Recht auf Leben, wobei es keine Ausnahmen für eine staatliche Todesstrafe gibt.
Mfg
Die Todesstrafe ist aus mehreren Gründen falsch. Erstens ist das Justizsystem fehleranfällig, und einmal begangene Irrtümer können nicht rückgängig gemacht werden. Zweitens gibt es keine klaren Beweise dafür, dass die Todesstrafe die Kriminalität reduziert oder abschreckend wirkt. Drittens verletzt sie das Grundrecht auf Leben und Würde des Menschen. Viertens wird sie oft ungleichmäßig angewendet, was zu Diskriminierung führt. Schließlich lässt sie keine Möglichkeit zur Rehabilitation oder Wiedergutmachung des Verurteilten zu. Diese Punkte zeigen, warum die Todesstrafe sowohl aus ethischer als auch aus praktischer Sicht problematisch ist.
Wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern.
So lange sich hin und wieder herausstellt, dass die Justiz auch mal danebenliegen kann, kann man schon deswegen keinen hinrichten, weil das die Korrektur von Justizirrtümern verunmöglicht.
Und ich finde jeder, der für die Todesstrafe ist, sollte sich verpflichten müssen, in solch einem Fall dann als derjenige ausgewählt zu werden, der der Familie eines zu unrecht hingerichteten dann die Nachricht und die offizielle Entschuldigung für die Ermordung ihres Angehörigen durch den Staat zu überbringen hat.