Ist es legal, Schutzsuchenden zu helfen die Grenzkontrollen zu umgehen?

Nein illegal 90%
Ja legal 10%

30 Stimmen

6 Antworten

Nein illegal

Das könnte durchaus als Mittäterschaft zur illegalen Einreise oder zur Einschleusung zählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Nein illegal

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

§ 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet,

1. eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und

a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder

b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2. eine Handlung nach § 95 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, Absatz 1a oder Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder

3. eine Handlung nach § 9 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

Ebenso wird bestraft, wer zugunsten eines Ausländers handelt, der keine vorsätzliche rechtswidrige Tat im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 oder Nummer 2 begangen hat.

(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig handelt,

2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt,

3. eine Schusswaffe bei sich führt, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,

4. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,

5. den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt oder

6. versucht, sich im Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 zugunsten eines minderjährigen ledigen Ausländers handelt, der ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer dritten Person, die die Fürsorge oder Obhut für ihn übernommen hat, in das Bundesgebiet einreist, auch wenn dieser keine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat. In minder schweren Fällen des Satzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn Du den Unterschied zwischen "legal" und "illegal" noch nicht kennst, wirds Zeit, daß Dir Mami oder Papi etwas über "erlaubt" und "verboten" beibringen.

Schau mal ins Aufenthaltsgesetz, unter § 96 .

Ist illegal, selbst wenn Asyl bewilligt werden sollte, für die Personen die du über die Grenze geschmuggelt hast.

Was nicht verboten ist, ist humanitäre Hilfe an Leuten die bereits auf deutschem Boden sind. Leute aber aktiv über die Grenze zu bringen, ist es sehr wohl.


HfPol110, UserMod Light  03.06.2025, 14:18

Nicht ins Strafgesetzbuch, sondern ins Aufenthaltsgesetz wie du selbst geschrieben hast.

Dissoziiert  03.06.2025, 14:22
@HfPol110, UserMod Light

Ah danke, ich hatte den ersten Teil schon ausgeschrieben, dann den Paragraphen rausgesucht und vergessen zu korrigieren. Danke das korrigiere ich!

Nein illegal

Durch die Kontrollen wird kontrolliert, ob derSchutzsuchende legal, oder illegal Schutz sucht. Schutzsuchende, die diese Kontrollen umgehen wollen, sind sicherlich illegal.Hier Hilfestellung zu leisten ist logischerweise auch illegal. Also kriminell.
Legal Schutzsuchende brauchen keine Kontrollen zu umgehen.

Lass es, Du machst Dich strafbar.