Bürgerversicherung einführen und die Steuerzuschüsse für die Rentenversicherung streichen?

Wird nicht klappen 90%
Bin dafür 10%

10 Stimmen

8 Antworten

Wird nicht klappen

Im ersten Moment hat man zwar mehr Einnahmen, aber die meisten vergessen, dass daraus auch Ansprüche entstehen.

In der Schweiz gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, aber die Rentenhöhe ist trotzdem gedeckelt. Das wird es in Deutschland dank Lobbyeinfluss nie geben.


FinisTerrae  23.10.2024, 00:51

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze verworfen wird, sinken die Prozentsätze exorbitant. Wenn dann noch eine Komponente für Vermögenserträge eingeführt wird (sei es 1%), werden die Kassen ausreichend gefüllt, sodass der Steuertopf mehr als entlastet wird.

Nofear20  23.10.2024, 06:13
@FinisTerrae

Aber nur, wenn die Auszahlung gleichzeitig gedeckelt wird. Wird in Deutschland nie kommen.

Ursusmaritimus  11.11.2024, 18:48
@Nofear20

Das darf es auch nicht da es eine "Enteignung" wäre!

Ich bezahle 20% mehr als mein Nachbar in eine "Versicherung" und erhalte nur die gleichen Leistungen?

Bei Steuern ist das anders........

Ursusmaritimus  11.11.2024, 20:16
@Nofear20

Ich kenne die Schweizer Gesetzgebung nicht aber für Deutschland gilt das Grundgesetz:

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Nofear20  11.11.2024, 20:40
@Ursusmaritimus

Bei Direktversicherungen zur Altersvorsorge hat der Staat auch in bestehende Verträge eingegriffen. Mit entsprechendem politischen Willen geht einiges.

Wird nicht klappen

Es kommt der Tag, da werden die, die einzahlen, auch ausgezahlt werden. Was da auf die Schweiz zukommt, ahnt man dort nicht einmal.

Nebenbei ist die Bürgerversicherung verfassungswidrig. Natürlich kann man die Verfassung ändern, dann aber mit weitreichenden Folgen bis hin zur Gefahr für die innere Sicherheit.

Wir brauchen weder eine Bürgerversicherung noch Zuschüsse streichen.

Der Ansatz ist falsch.

Warum?: Die Krankenkassen sind nicht pleite weil sie zu wenig Einnahmen hätten sondern weil die mit dem Geld falsch haushalten. Die Kassen haben Rekordeinnahmen. Das aber liegt am System.

Bei den Renten ist es so, dass auch da ausreichend Geld wäre, hätten die Regierungen der letzten Jahrzehnte sich nicht schamlos am Geld der Rentner bedient. Völlig zweckentfremdet haben die Politiker das Vermögen gestohlen. Da kann man nicht mehr davon sprechen, dass ein Zuschuss gezahlt würde. Das sind bestenfalls Zinsen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wird nicht klappen

Das Problem, welches auch die Politik ständig ignoriert, liegt überhaupt nicht an der Zahl der Beitragszahler - sondern es ist systemimmanent durch das Umlageverfahren bedingt prekär. Als man 1957 die jetzige Form der DRV ins Leben gerufen hat, wurde das durchaus bekannte Risiko, dass dieses Verfahren nur funktioniert, solange genügend (und damit immer mehr) Kinder nachgeboren werden, schlicht aus parteipolitischen Gründen ausgeblendet.

Das System ist daher schon seit den späten 70er Jahren strukturell defizitär, und damit ist jeder Leistungsberechtigte zusätzlich kontraproduktiv. Stattdessen muss die Zahl der späteren Leistungsberechtigten im Gegenteil reduziert werden, will man das Umlageverfahren beibehalten. Insofern wären höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sogar zielführender als alle Versuche, immer mehr Personen in die DRV zu zwingen.

Mit einer Übergangszeit von 40 Jahren wäre ein solcher Systemwechsel möglich. Dagegen stehen eben Besitzstände, die man nicht einfach aufheben kann.