Wird die Lebensversicherung auf das Wohngeld angerechnet und eingezogen?

Hallo liebe Community, Mein Vater ist vor kurzem verstorben und er hatte eine kleine Lebensversicherung. Der Wert betrug ca. 20.000€. Wir bekamen Wohngeld von der Stadt, bevor mein Vater verstorben ist. Das Wohngeld diente als Zuschuss um unser Eigenheim abzahlen zu können, da es auf Dauer teurer gewesen wäre ein Haus für 7 Personen zu mieten, als uns bei dem abtragen der Schulden zu helfen. Da das Haus fast abbezahlt ist wollen wir das Geld der Lebensversicherung nutzen um alle Kredite usw. abzuzahlen, damit wir Schuldenfrei sind. Insgesamt würden alle Schulden mit Beerdigung auf ca. 17.000-19.000€ belaufen. Davor hat mein Vater eine kleine Frührente bekommen und jetzt werden wir auch Witwenrente und Halbweisenrente (5x) bekommen. Ich weiß das Wohngeld später wegfallen wird. Wir haben so Horrorgeschichten gehört das sie uns das Geld einfach wegnehmen werden und anrechnen können. Wir bekamen auch Kindergeldzuschuss und wird es dort angerechnet oder nicht? Wir wissen das der Zuschuss später auch wegfallen könnte, bis auf das normale Kindergeld. In der Lebensversicherung waren 3 Personen eingetragen und wir haben auch 3x ca. 6.500€ überwiesen bekommen, da die 3 bevorzugte Personen eingetragen worden sind. Zudem ist meine Mutter was allen Vermögenswerten angeht Alleinerbin. Wir alle wohnen zu sechst im selben Haus, auch die eingetragenen Personen aus der Lebensversicherung. Wir wollten auch morgen sofort zum Sozialamt und das anmelden, da wir ja kein Wohngeld mehr bruachen und wir es auch nicht erschleichen wollen.
Vielen Dank das ihr euch den langen Text durchgelesen habt, auch wenn er total verwirrend ist. 😅😀

Lebensversicherung, Wohngeld
Wohngeld wurde vor 2 Monaten bewilligt aber kein Geld überwiesen, was soll ich tun?

Wir hatten im September Wohngeld beantragt, zuerst wurde uns gesagt wir sollten zu dem ALG I auch ALG II beantragen das taten wir dann, dann wurden wir allerdings vom Jobcenter wieder zurück zur Wohngeldstelle verwiesen und haben dann nochmals den Antrag gestellt und weitere Unterlagen abgegeben. Für September und Oktober erhielt mein Partner dann einen geringen ALG II Betrag. Ende März haben wir dann endlich den Wohngeldbescheid erhalten mit dem Hinweis das dies erst an das Jobcenter überwiesen wird und dann auf das Konto meines Partners soweit so gut, ich fand das schon alle seltsam. Am 01.04.2016 war kein Wohngeld auf dem Konto, gut also mal abgewartet, nach ein paar Tagen hatte es mir dann gereicht und ich bin zum Jobcenter die meinten es ist eigentlich unüblich und ich solle doch die Sachbearbeiterin anrufen, hab ich dann auch getan nur wie immer ging keiner ans Telefon, also habe ich eine Mail geschrieben, bis heute keine Antwort, ans Telefon geht immer noch keiner. Dann hab ich zur selben Zeit dem Wohngeldamt eine Mail geschrieben, der Sachbearbeiter meinte der Antrag müsse neu berechnet werden und es gäbe nur für September 2015 eine Teilzahlung da der ALG II Betrag höher ist, das kann nicht sein denn der ALG II Betrag meines Partner lag bei 44,30€ und ich selbst war zu dem Zeitpunkt noch Studentin. Der Wohngeldbetrag war um einiges höher. Zudem hatte mein Partner nur für September und Oktober ALG II erhalten und nicht für die Monate bis Februar. Jetzt bin ich echt am verzweifeln was ich noch tun soll, habe heute noch mal eine Mail an alle geschrieben + Vorstand.

Ich habe keine Ahnung wie ich an die Nachzahlung von September bis Februar kommen soll, der Bearbeiter in der Wohngeldstelle ist auch nie anzutreffen.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Sorry für die lange Erklärung aber anders wäre es unverständlich denke ich.

Wohngeld
Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.

Bußgeld, Rückzahlung, Wohngeld
Wohngeld als Student?

Hallo,

ich habe mich jetzt schon ein wenig mitdem Thema Wohngeld auseinandergesetzt und da ich als Student der sozialen Arbeit, ebenfalls einiges mit dem Thema zu tun habe, hoffe ich nun hier die nötigen Antworten zu bekommen.

Kurz zu meiner Ausgangslage:

Ich bin nicht mehr BaföG berechtigt da ich die Altersgrenze ebenso wie die Fachsemester überschritten habe. Ich habe einen unbefristeten Flex Vertrag und befinde mich derzeit in der Praktikumsphase. Studienort und Praktikumsplatz liegen 100 Km auseinander.

Zu meinem Einkommen: 11.252 Euro brutto /Jahr mtl 938 €

Ausgaben Studentischer Versicherung 1032€ /Jahr mtl.86 Euro mtl RV/PV vom brutto Gehalt 1014/1350€/Jahr Studiengebühren 600€/Jahr Praktikum Mitgliedbeitrag Verein plus Weiterbildung 350€/Jahr Die Ausgaben pro Monat belaufen sich aus ca. 400 Euro inklusive dem oben gennanten, ohne Fahrtkosten.

Mietkosten: 330 € Kaltmiete plus 100 €Nebenkosten Mietstufe 1 (Kann man den Antrag stellen bevor man eignezogen ist? Die Wohnung kann ich mir kaum leisten wenn ich kein Wohngeld erhalte)

Welche Kosten kann ich als Werbungskosten angeben? Die Studiengebühren plus die üblichen 110 € für Materialien? Ebenso wie die Weiterbildungen während des Praktikas? Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, bzw die Pendlerkosten (200 Km pro Woche ergeben sich aus 1. Uni Tag und 1 Arbeitstag)? Was wären noch angebrachte Werbungskosten die sich durch meine Situation ergeben?

Antworten wären super. Vielen Dank

Student, Werbungskosten, Wohngeld
Hab ich Anspruch auf Wohngeld, wenn meine Tochter(Bafög)ab Sept.unter der Woche in einer WG lebt?

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Folgende Situation: Ich lebe mit meinen zwei erwachsenen Töchtern in einer Mietwohnung. Meine älteste Tochter beginnt ab September eine Ausbildung, sie muss dann an dem Ort wohnen und bekommt dann Bafög. Ich gebe ihr zusätzlich das Kindergeld und den Unterhalt von ihrem Vater, zusammen 285€, damit sie finanziell über die Runden kommt. Am Wochenende und in den Ferien kommt sie dann heim. Meine jüngste Tochter ist momentan in einem Freiwilligen Sozialen Jahr und hat bisher noch keine Ausbildungsstelle ab Herbst. (Ich vermute sie wird ein Jahr mit Jobben überbrücken müssen). Ich selbst gehe ab September ins Anerkennungsjahr für Erzieherinnen und werde ca. 1450€ Brutto verdienen. Mit Kindergeld und Unterhalt meiner jüngsten Tochter hätten wir dann ca.1280€ netto im Haushalt. Unsere Miete beträgt 700€warm (520€ kalt). Meine Frage wäre nun, habe ich Anspruch auf Wohngeld, obwohl meine älteste Tochter (mit Bafög) unter der Woche nicht daheim ist?Wird mir das Bafög meiner Tochter angerechnet? Meine älteste Tochter macht sich Sorgen, ob ich dann finanziell über die Runden komme (evtl. nach einer kleineren, günstigeren Wohnung schauen muss), und überlegt sogar, die Ausbildung nicht zu machen. Aber mit ist es ganz wichtig, dass sie genau die Ausbildung macht, die sie sich wünscht. Aber wie sieht dann meine finanzielle Situation aus? Was kann ich tun? Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!

BAföG, Wohngeld
Obdachlos. Zahlt das amt mir eine Wohnung?

Hallo liebe User. Ich hoffe jemand der sich damit Gut auskennt hilft mir weiter. Ich bin 27 Jahre alt und habe erst letztes Jahr im September meine Ausbildung begonnen. Bisher habe Ich bei meinen Eltern gewohnt. Doch habe Mich mit Ihnen richtig gestritten und bin dann davon gegangen. Momentan bin Ich bei einem Guten Freund der natürlich mir auch anbietet hier zu bleiben bis Ich etwas finde. Doch hier liegt das Problem. Ich verdiene 550 Euro Brutto. Ich kann Mir nicht einmal eine 1 Zimmer Wohnung leisten. Meine Eltern geben Mir keinen Cent. Obwohl Sie Gut verdienen. Ich möchte auch nicht das Sie Mir was geben. Hilft Mir der Staat über die Runden zu kommen? Studenten haben ein Recht auf Bafög. Gibt es die Möglichkeit Wohngeld oder Miet zuschuss ohne wenn und aber zu bekommen? Ich habe bedenken und fühle Mich dabei sehr unwohl.Ich möchte gerne morgen früh da hin gehen aber möchte Mich auch nicht blamieren da Ich bis heute keinen Cent vom Staat abgezapft habe. Ich habe angst ausgelacht und nicht verstanden zu werden. Ich fühle Mich momentan wie ein Obdachloser und würde gerne in der nähe von meinem Betrieb wohnen wie Ich es bisher gemacht habe. Falls das Amt mir hilft darf Ich wünsche für die nähe meines Betriebes äußern? Darf Ich mit suchen oder muss Ich warten bis sie etwas für Mich finden (Ich weiß wie gerne sich der staat bei Papierkram zeit lässt). Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir mit eurem wissen weiter hilft. Falls Ihr genauere angaben habt bitte raus damit. Vielen Dank im vorraus?

Miete, Ausbildung, Mietwohnung, Arbeitsamt, Wohngeld, Zuschuss
Wohngeld: nach 9 Monaten Bearbeitungszeit neue Anforderung von Kontoauszügen?

Hallo,

nachdem ich im Mai 2015 einen Antrag auf Wohngeld stellte, und für einen Zeitraum von 3 Monaten Kontoauszüge angefordert wurden, haben wir nach 5 direkt beantworteten Briefen zu diesen Auszügen nach 9 Monaten Bearbeitungszeit eine neue (!) Anforderung von Kontoauszügen aus dem Zeitraum von

01.11.14-28.02.15 bis (den März April Mai hatte er schon) 01.06.2015-31-10.2015.

Ich habe gelesen, dass das Wohngeld Amt bis zu 6 Monate rückwirkend nachfordern kann (also Mai minus 6 Monate) Darf es auch die Kontoauszüge nach dem Antrag anfordern?

Wir werden in der Hinsicht offensichtlich schikaniert. Nicht nur das uns fantasiefixkostenvon unserem monatlichen "freien" Einkommen abgerechnet werden (Wertverlust eines Neuwagens auf ein 10 Jahre altes Auto z.B.) nur um zu begründen, dass unser "freies" Geld nicht über die Grundversorgung kommt und somit unser Anspruch nicht plausibel ist.

Darf man es so offensichtlich hinauszögern?

9 Monate nun her und jetzt geht der ganze Mist von vorn los? und diesmal keine 3 Monate sondern 8 Monate Kontoauszugszeitraum?

Beim Anwalt war ich schon - er meint, ohne Bescheid kann er nichts machen (wirds deswegen hinausgezögert?) Dienstaufsichtsbeschwerde auch schon raus - nichts gebracht.

Ich fühle mich machtlos, ich kann kaum noch schlafen, muss an diese Ungerechtigkeit die ganze Zeit denken, zitter Innerlich. Kann doch nicht sein dass man gegen diese Beamtenwillkür nichts tun kann?

Wohngeld
Wohngeld bei mir. 27 Jahre alt , Zweitstudium, kein BAföq anspruch?

Hallo, ich habe eine Frage, ich ich bin 27 Jahre alt und werde im April mit einem Dualen Studium im Fitnesstudio anfangen (Vollzeitarbeit) + die Theorie wird Online absolviert bzw. an einem Wochenende im Monat direkt an einer Hochschule in München. Nun ist es so, dass ich bereits ein Bachelor Studium hinter mir habe, allerdings hat mir das nicht gefallen und daher möchte ich jetzt als zweites was anderes studieren. Während meines dualen Studiums bekomme ich monatlich nur ca. 500€ raus im 1. Jahr. Meine Wohnung in Stuttgart kostet aber alleine schon 450€. Von meinen Eltern bekomme ich 200€. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass 650€ im Monat (wovon 450€ für die Miete wegfallen) sicherlich nicht viel Geld sind. Dazu kommt dann noch Essen, Telefon, Internet usw. Daher wollte ich fragen, ob ich Wohngeld beantragen kann. Baföq würde mir nicht genehmigt werden, da meine Eltern zu gut verdienen. Allerdings habe ich nicht das beste Verhältnis zu ihnen und daher wollen sie nicht (und ich auch nicht) das sie mehr dazusteuern. Nun habe ich gelesen:

Anspruch auf Wohngeld für Studenten In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG Zweitstudium: Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden. Wenn es hier heißt : es handelt sich um ein zweitstudium, meint man damit, dass man das erste vorzeitig abgebrochen haben muss und ein zweites begonnen hat oder muss das 1. abgeschlossen sein. Oder spielt das keine Rolle?

Studium, Stuttgart, BAföG, studieren, Wohngeld
Ich möchte ausziehen, aber meine Mutter lässt mich nicht?

Hallo, ich bräuchte einen Rat bei folgendem Problem:

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung. Sie bekommt Arbeitslosengeld 2 und ich habe nach meiner Lehre eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angefangen (40-Stunden-Woche). Ich verdiene zwar nicht besonders viel, habe aber somindestens 1.100,00 EUR netto im Monat. Mittlerweise wird es für mich immer schwieriger, da das Geld zwar an sich gerade noch so reicht 2 Leute (also mich und sie) durchzufüttern + Miete, Strom, Heizkosten, Versicherung oder Essen, jedoch bleibt für mich selber nicht mehr viel übrig. Während ich versuche sehr bescheiden zu sein und keine üblichen Aktivitäten nachgehe wie Feiern, Urlaub/Wegfahren, Fitnessstudio, Kino oder andere Dinge die Geld kosten, gibt meine Mutter im Monat allein schon mehr als 100 EUR für Zigarettenschachteln aus. Dazu kommt noch, dass ich jedes Wochenende 250 - 400 überweise an sie. Zwar wird natürlich auch Essen, Miete, Strom...etc. damit gezahlt, jedoch kann es doch wohl nicht angehen, dass ich immer nur mein Geld dafür hin und her schiebe. Dazu kommt noch, dass ich ihr immer Geld geben muss, damit sie ihre Ratenzahlungen bezahlen kann, mit denen ich nichts zu tun habe. Zudem kauft sie sich auch gerne mal irgendwelchen "Schnick Schnack" für die Wohnung. Auch hat sie schon vor längerer Zeit einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank machen lassen, wo monatlich 50,00 EUR von Ihrem Konto auf ein Sparbuch wandern. Ein weiterer Faktor ist, dass sie für ihr Handy eine Geldkarte hat, wo ich von meinem Geld auch mehrmals im Monat 15,00 EUR drauflade, sobald die Karte "leer" ist. Klar bekommt Sie noch ALG 2, jedoch habe ich im Monat kaum noch was übrig. Währnd ich wegstecke lebt sie über ihre Verhältnisse. Leider ist in dem knappen Jahr in dem ich jetzt arbeite, so gut wie kein Geld übrig geblieben. Ich würde gerne mit dem was noch übrig geblieben ist, entlich eine eigene Wohnung beziehen (so 2-Raum, 40 - 50 m², 250 - 350 kalt) jedoch behauptet sie, wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und ich dürfte erst mit 25 ausziehen (Ich bin erst 21 Jahre, lässt euch nicht von meinem User-Namen irritieren). Meine Frage ist, könnte ich einfach eine Wohnung mieten hinterrücks und Adieu sagen? Schließlich ist sie beim Jobcenter gemeldet. Ich halte es einfach nicht mehr aus, da unser Verhältnis sowieso immer angespannt war.

P.S. Bevor welche Schreiben: "Du wirst auch alleine nicht viel haben" blablabla. Mir ist im übrig bewusst, dass der Weg zur eigenen Wohnung sehr hart sein kann, aber jeder muss da mal durch. Und sicherlich werde ich auch nicht viel haben alleine. Aber alleine schon, dass mit dem Geld, was ich habe keine 2. Person mitgefüttert werden muss, welche sogar noch unnötige Geldausgaben mit sich bringt, habe ich schon ein bisschen mehr. Vielleicht wäre die Miete meiner Wohnung teuer, aber dafür ist keine weitere Person im Haus die raucht und da sind schon 100 EUR im Monat.

Vielen Dank an alle, die mir Helfen können.

Familie, Miete, Arbeitslosengeld, Alltag, Arbeitsamt, Wohngeld

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