Wohngeld - vor 9 Monaten beantragt - immernoch kein Bescheid?
Hallo,
nachdem uns erst nach zwei Widersprüchen der Erstantrag bewilligt wurde, habe ich Ende Mai 2015 fristgerecht einen Folgeantrag auf Wohngeld beantragt. Nach 3 und nach 5 Monaten bekamen wir eine Aufforderung Unterlagen nachzureichen, welche ich direkt am nächsten Werktag abgegeben habe. Auf telefonisches Nachfragen werde ich bestimmt, aber freundlich vertröstet und um Geduld gebeten.
So langsam geht uns die Spucke aus und so wie wir unseren Sachbearbeiter kennen, wird er irgendwelche ominösen Gründe finden um abzulehnen, wir werden wieder Widerspruch einlegen und auf den letzten Drücker werden wir es dann doch noch bekommen.
Können wir da irgendwas tun? Gibt es irgendeinen (fiesen) Grund, welchen der Sachbearbeiter hätte um es so hinauszuzögern, irgendwelche Nachteile für uns (außer das uns das Geld fehlt, zb Verfall des Anspruchs o.ä.)? (Wir wohnen in keiner Großstadt.., so viel kann es da gar nicht zu tun geben)
Vielen Dank im voraus. (Wir sind Studenten, ich über 30, kein Anspruch auf Bafög woraus sich Anspruch aufs Wohngeld ergibt)
3 Antworten
Es gibt nur eine Möglichkeit, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dies hättet ihr bereits nach drei Monaten Untätigkeit tun können.
Manchmal reicht es auch schon, dem Vorgesetzten mit der Einlegung einer Klage zu drohen. Vielleicht macht er dann ein bisschen Druck.
Bist du sicher, dass ihr nicht zwischenzeitlich eine Versagung wegen fehlender Mitwirkung erhalten habt, die euch möglicherweise nicht erreicht hat? Wie wäre es denn mal zur Abwechslung mit einer Akteneinsicht? Das baut auch immer Druck auf.
Da liegst du leider falsch. Für Wohngeldangelegenheiten ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig.
danke, der vorgesetzten hatte ich heute geschrieben inkl androhung.. (nett formuliert) ,... mal sehen
ach und zu der anderen frage, ja bin ich mir sicher, habe es immer komplett abgegeben, alles abgehakt, kontrolliert, kopiert... usw. Habe auch schon da angerufen und gefragt ob alles vollständig ist oder ob sie noch was brauchen, da es ja so lang dauert... wurde mir bestätigt
Gelten diese 3 Monate nicht für einen Widerspruch auf einen Bescheid, wie z.B. im SGB - ll und auf die Bearbeitung eines Antrages 6 Monate,erst danach ist eine Klage wegen Untätigkeit möglich oder irre ich mich hier und es trifft beim Wohngeld nicht zu?
Ich war mal so frei, mir die Arbeit leicht zu machen. :)
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Vermutlich liegt der Unterschied tatsächlich darin, dass für das Wohngeldrecht nicht das SGG sondern die VwGO einschlägig ist.
Du kannst eine sogenannte "Dienstaufsichtsbeschwerde" beim Leiter des Amtes einreichen.
Dann kommt der Schlag von oben herab und der wird dann diese Angelegenheit überprüfen, warum dein Antrag nicht oder so schleppend beantwortet wird
Da glaub man dran, einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus :-)
Und wieder einer, der keine Ahnung hat. Diese Beschwerde muss bearbeitet werden. Selbst wenn du nach dem Motto lebst, bekommt er eine Antwort auf seine Beschwerde. Danach kann er den Klageweg eingehen. UND Das wissen die Leiter auch.
Ich habe schon beim Erstantrag nach zwei Widersprüchen und wieder einem Negativbescheid vorgesprochen, es hat nicht ganz so viel gebracht außer nen gutes Gefühl was getan zu haben. Ich habe ihr heute eine Email geschrieben... inkl. weitergabe an Anwalt (bei dem ich schon beim erstantrag war und er sagte als ich reinkam; ah wohngeld? dann bestimmt sachbearbeiter bxxxx! Alle unsere Wohngeldsachen sind wegen dem!"...mal schauen
also.. habs nur angemerkt, dass sie unsere "letzte chance ist bevors an anwalt geht"...^^
Du musst immer Unterscheiden, wo du deine Beschwerde vorbringst. Beim Sachbearbeiter, der kann es aussitzen. Oder beim Sachgebietsleiter, der kann da nachschauen oder sogar beim Behördenleiter. Der wird der Sache dann nachgehen.
Die Dame ist die direkte vorgesetzte aller sozialen Abteilungen bei uns.. den Sachbearbeiter habe ich nicht kontaktiert (schon oft genug angerufen :( )
ok, dann ist es schon mal ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung. Der nächste würde dann zum Behördenleiter gehen.
Das Problem ist, wenn die Bearbeitungszeiten dort tatsächlich so lang sind, bekommt sie nur eine höfliche Entschuldigung und die Bitte um Geduld. Es wäre ja auch ungerecht, diejenigen, die sich beschweren vorzuziehen, während alle anderen auch neun Monate warten müssen.
Den Klageweg kann sie ohnehin beschreiten, dazu ist eine Dienstaufsichtsbewerde nicht notwendig. Wobei sie aber auch nicht schädlich ist.
wenn sie TATSÄCHLICH so lang sein sollten, könnte ich damit leben, momentan fühlt es sich wie absicht und bösartige willkür an...
Zuerst mal beim Chef/ Vorgesetzten anfragen. Da kann man auch mit PresseAnfrage winken. ..
Da ein Sozialgerichtsverfahren aber bis zu 2 Jahren dauern kann, besteht auch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung gem. § 86 b SGG