verringert sich das Elterngeld wenn man wohngeld beantragt?
hallo und zwar folgendes. Wir planen grad kind Nummer 2. Ich bin grad vollzeit in einem beschäftigungsverhältniss.beim 1.kind hab ich 1jahr elternzeit genommen und volles elterngeld erhalten. Ich hatte es so bereut im Nachhinein weil sie doch noch sooo klein war. Deswegen wollt ich beim 2. Kind gerne 2jahre nehmen und das Elterngeld aufsplitten lassen. finanziell Weiß ich leider nur nicht ob wir damit über die Runden komm. Ich bin der hauptverdiener bei uns in der familie. Wenn ich jetzt in so einem wohngeld rechner alles eingebe würde wir von denen doch einiges bekommen. Aber hab ich überhaupt Anspruch darauf? bzw. Würde sich dadurch nicht das Elterngeld verringern. heisst ja wenn man im elterngeldBezug dazu verdient wird das ja angerechnet. So dass es ja kaum merklich mehr ist. Und wie würde es aussehen wenn ich 1 volles Jahr elterngeld nehme undie dass 2. arbeitslosengeld beantrage. Würde mir das überhaupt zustehen da ich ja in einer Beschäftigung mich befindet. pausiert lediglich durch elternzeit. sorry für den langen text. Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
3 Antworten
Das Elterngeld wird bei der Ermittlung des Mindesteinkommens für den
Bezug von Wohngeld als Bemessungsgrundlage genommen. Die Anrechnung
selbst findet nur oberhalb des Sockelbetrages von 300 Euro statt. Nur
das Elterngeld, welches 300 Euro übersteigt, kann das Wohngeld mindern.
Hier hat sich auch durch die Regelung ab 2011 nichts geändert.
http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-als-einkommen.html
das sollte helfen.
Das weiss ich ja. Dass umso höher das Elterngeld umso weniger der wohngeldanspruch. Ich meinte es nur genau anders rum. Beispielsweise ich bekomme 450euro elterngeld auf 2jahre verteilt. Laut wohngeldrechner hätte ich zb. 200euro wohngeldanspruch.wenn ich diese jetzt beziehen würde. Hätte ich dann immer noch 450 Euro elterngeld Anspruch oder würde sich das auf 300euro reduzieren. Ich weiss ja wenn man im 1.jahr zusätzliches Einkommen von Gehalt hat sich das elterngeld automatisch reduziert. Meine Frage ob dies zb. Beim wohngeld auch der Fall wäre.
Das Wohngeld ist in dem Sinne kein Einkommen,also kann es auf dein Elterngeld keinen Einfluss haben,anders herum wird ein Schuh daraus,um so höher dein Elterngeld bzw.sonstigen Einkommen sind,um so geringer würde das Wohngeld ausfallen bzw.sogar ganz entfallen !
Beim Elterngeld wird erst ab 300 € angerechnet,also als Einkommen gezählt.
Um Anspruch auf ALG - 1 zu haben müsstest du meines Wissens erst mal arbeitslos sein und dann müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Es käme dann nur eine ALG - 2 ( Hartz - 4 ) Aufstockung vom Jobcenter in Betracht,denn da musst du der Vermittlung in Beschäftigung bis zum 3 Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht zur Verfügung stehen,wenn du es selber betreuen möchtest.
Ob dann Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde,hängt dann noch von weiteren Faktoren ab,die dann z.B. das Vermögen betreffen was ihr haben dürft,um evtl.Anspruch zu haben.
Nein, die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorherigen Verdienst. Ansonsten wird Elterngeld einkommensunabhängig gezahlt.