Zu welchem Datum kann/muss man Elternzeit/Elterngeld beantragen?

2 Antworten

1) Anmeldung der Elternzeit des Vaters für den 1. Lebensmonat hat spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin zu erfolgen. Üblicherweise schreibt man, ich nehme Elternzeit für den ersten Lebensmonat, der (errechnet) vom 07.09. bis 06.10.15 gehen soll.

Kommt das Kind eher, geht man eher in EZ. Kommt das Kind später, geht man später in EZ.

2) Es geht auch ein anderer Zeitraum. Das ist aber schädlich für dein Elterngeld und das deiner Frau. Unschädlich sind nur die Anlehnung an die Lebensmonate.

3) Grundsätzlich geht das. Besser noch, wenn es unabhängig vom Elterngeld ist. Es ginge zB 01.09. bis 15.10. Elternzeit, aber Elterngeld nur vom 07.09. bis 06.10.

4) Nimmst du nur 1 Monat Elternzeit, bekommst du kein Elterngeld.

Dazu sind mindestens 2 Monate nötig. Die müssen aber nicht zusammen hängen. Es ginge zB 1. Lebensmonat und 9. Lebensmonat.

Was auch geht, Teilzeit während der Elternzeit. Bis zu 30 Std pro Woche sind möglich und man bekommt mindestens 300 Euro Elterngeld. Informiert euch dazu nochmal zum Thema Elterngeld Plus! (sehr informativ: Elterngeld und Elternzeit vom Familienministerium)

Du kannst den Antrag auf "Elternzeit ab Geburt, voraussichtlich den XX.X." stellen. Wir genehmigen Vätern dann vorab die Elternzeit, dann ist nur noch der tatsächliche Geburtstermin mitzuteilen ab dem die Elternzeit dann tatsächlich beginnt.

Das Elterngeld wird monatlich ab dem Geburtstermin bezahlt, das muss sich genau mit dem Geburtstag decken. Ruf mal bei der Elterngeldkasse an, die erklären dir, wie du das beantragen musst damit du keine Nachteile hast.

Ansonsten gibt es auf der Seite des Familienministeriums eine sehr gute Infobroschüre zu Elternzeit und Elterngeld die du runterladen kannst, da steht das alles ausfhrlich drin. Ich verschicke die in unserer Dienststelle immer an die werdenden Eltern um die nachträglichen Änderungen bei Elternzeitanträgen geringer zu halten.

IceDogg 
Fragesteller
 16.02.2015, 21:15

Also muss ich die Elternzeit ab dem tatsächlichen Geburtsttermin nehmen??? oder kann ich die Elternzeit auch direkt vorher genau beantragen und einfach sagen, dass ich vom 5.9. den Monat haben will???? Wir haben vorher noch Ferien und es wäre ja blöd die Elternzeit in den Ferien liegen zu haben, wenn das Kind eventuell schon am 20.8. kommen sollte .

Starciel  16.02.2015, 21:20
@IceDogg

Du musst nicht. Elternzeit kannst du legen wie du willst wenn du die Fristen einhältst. Aber das ElternGELD wird dann eventuell zum Problem. Deshalb ist es meistens ratsam, die Elternzeit ab geburt oder ab dem 1. Monat etc zu nehmen.

Lies mal hier: http://www.vaeter-zeit.de/elterngeld-elternzeit/stolperstein-lebensmonat.php

Du musst aber ggf. die 7 Wochen Frist für den Antrag einhalten.

IceDogg 
Fragesteller
 16.02.2015, 21:43
@Starciel

Danke für den Tipp, das klingt logisch. Ich habe da halt nur ein anderes Problem, also ich möchte definitiv nur einen Monat nehmen. Zudem haben wir bis zum 5.9. Sommerferien. Wenn das Kind jetzt am 20.8. geboren wird und ich nehme direkt ab dem Geburtstag das Elterngeld, dann verschenke ich ja 2 Wochen meiner Ferien, die ich sowieso bezahlt bekommen würde! In der Zeit wäre ich ja trotzdem zuhause! Von daher wäre es doch für mich persönlich doch am besten den ersten Tag meines Elterngeldzeitraumes auf den ersten Schultag zu legen, oder sehe ich das falsch? Dann hätte ich vom 5.9. 4 Wochen lang Elterngeld. Kann ich das auch zum 5.9. beantragen, obwohl das Kind eventuell erst später geboren wird?

Mir geht es halt darum möglichst lange zuhause und bei Frau und Kind, natürlich auch bei der Geburt dabei zu sein. Ob ich da jetzt 2-3 Tage verschenke, ist mir eigentlich ziemlich egal!

Da ich sowieso nur einen Monat nehmen will, hätte ich auch kein Problem damit, wenn die das dann doch irgendwie als 2 Teilzeitmonate rechnen müssen!

Starciel  16.02.2015, 21:51
@IceDogg

Ich entnehme deinem Text mal dass du Lehrer bist. Gemäß AZUVO dürfen Ferien sowieso nicht offensichtlich bei der Beantragung ausgenommen werden um direkt danach in EZ zu gehen. Genauer § müsste ich jetzt nachschauen. Elterngeld gibt es frühestens ab Geburt, vorher kannst du das nicht beziehen.

Außerdem gibt es eine Mindestdauer von 2 Monaten für Eltzernzeit, das musstdu irgendwie einplanen.

Lies mal die Broschüre: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Starciel  16.02.2015, 21:54
@Starciel

Ergänzung: In BW steht das mit den Ferien in § 41 Abs 4 AZUVO. Ich gehe mal davon aus, dass andere Bundesländer entsprechende Vorschriften haben werden.