ALG I und Elterngeld: beides gleichzeitig

6 Antworten

Am besten Auf dem Amt nachfragen das wissen die am besten

Ob das wirtschaftlich klug ist, wage ich zu bezweifeln.

Wenn man die Arbeitslosigkeit zu lange hinauszögert, entfernt man sich immer weiter vom Markt. Elternzeit ist schön und wichtig für alle in der Familie, aber nur wenn man an seinen alten Arbeitsplatz zurück kann.

http://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich während meines Elterngeldbezuges Einkommensersatzleistungen erhalte?

Während des Elterngeldbezuges werden Einkommensersatzleistungen zum Teil auf den Elterngeldanspruch angerechnet. Für die Höhe der Anrechnung wird geprüft, ob die jeweilige Leistung auf Grund der Geburt eines Kindes gezahlt wird und insofern eine dem Elterngeld ähnliche Funktion erfüllt.

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Nicht auf Grund der Geburt eines Kindes gezahlte Einkommensersatz- oder

  • das Arbeitslosengeld

etc.


Für Bezieher von ALG I gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Man läßt seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen und bezieht ausschließlich Elterngeld. Dazu meldet man seinen Anspruch auf ALG I vorerst an und verschiebt diesen hinter seinen Elterngeldbezug. Die Höhe des Elterngeldes wird wie gehabt auf Grundlage des positiven Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes berechnet. Monate des Bemessungszeitraums, in denen man ALG I oder andere Einkommensersatzleistungen bezogen hat, fließen mit Null € in die Berechnung des Elterngeldes ein.

  2. Man bezieht Elterngeld und zusätzlich ALG I, d.h. der Anspruch auf ALG I ruht nicht. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet, in Höhe von 300 Euro bleibt es jedoch anrechnungsfrei. Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Achtung: Bei dieser Variante müssen zumindest die Väter dem Arbeitsmarkt für maximal 30 Wochenstunden weiterhin zur Verfügung stehen! Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur.


ich denke mal das ist wirklich gut erklärt .....

Ja, man kann ALG1 und Elterngeld gleichzeitig bekommen.

Allerdings nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das wird schwer, wenn du ihn wegen der Pflege des älteren Kindes und anstehender Krankenhausaufenthalte zuhause brauchst.

Wenn er zur Verfügung steht, darf er während der EZ nicht mehr als 30 Std/Woche anbieten. Er bekommt also auch nur ALG1 für die 30 Std.

Das ALG1, welches er bekommen würde, wird beim Elterngeld angerechnet. Er bekommt also weniger Elterngeld. Es kann sein, dass da nur der Mindestsatz übrig bleibt.

Das müsst ihr euch also durchrechnen!

Elternzeit kann sich nur leisten wer einen Job hat bei dem sicher ist das er danach an den Arbeitsplatz zurück kann.