Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet einen neuen Antrag auf Wohngeld zu Stellen?
Hallo
Ich habe eine Lohnerhöung bekommen, diese habe ich 2 Tage Später bei der Wohngeldstelle eingereicht. Der nette mann sagte mir nun ich bekäme eine Anhörung weil eine Überzahlung stattgefunden hat. und müsste einen neuen Antrag stellen. Da ich eh aus dem Bezug von Wohngeld falle möchte ich keinen neuen Antrag stellen.
Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet einen neuen Antrag auf Wohngeld zu Stellen ?
3 Antworten
Natürlich bist du dazu verpflichtet! Dort enthält man etwas, und man ist verpflichtet schnell bzw rechtzeitig bei dem Amt Bescheid zu geben, alles strukturiert danke der Staat nicht mehr ausgeben muss als verlangt. Bevor man Dinge unterschreiben tut sollte man eigentlich alles gründlich mal lesen, damit man weiß wozu man sich verpflichtet hat. Dann kommt so etwas auch nicht zu Stande...
Ich denke dieses in 2 Tagen einzureichen ist OK !!
Sorry, das ist Quatsch. Niemand ist verpflichtet, einen Leistungsantrag zu stellen. Was glaubst du, wie viele Menschen in Deutschland leben, die Sozialleistungsansprüche nicht geltend machen. Man kann sie nicht zu ihrem Glück zwingen.
Nein, bist du nicht. Gemäß § 27 Abs. 2 WoGG muss die Wohngeldbehörde deinen Leistungsanspruch von Amts wegen überprüfen.
Nein, diese Leistung kann beantragt werden, muß es aber nicht. Sonst müssten ja alle Einwohner der BRD einen Antrag stellen. ☺️