Vorladung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg?

Hallo!

Ich bin grade ziemlich schockiert....
Ich erhielt heute ein Brief von der Polizei, worin steht dass ich ich beschuldigt werde, zwischen Mai 2014 und Oktober 2015 gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben und soll schon nächste Woche hin um eine Aussage zu mache.

Ich bin total unruhig deswegen weil ich mir überhaupt keinen Reim daraus machen kann. Ich wurde nie mit Drogen oder so erwischt und hatte generell nie Ärger mit dem Gesetz, mein Führungszeugnis ist 100% sauber.

Ich grübel schon die ganze Zeit und durchforste das Internet nach antworten aber beruhigen tut mich das nur wenig.

Mir fiel nachdem ganzen durchforsten ein, dass ich vor ca nem Jahr auf dem Weg morgens zur Arbeit in eine normale Verkehrskontrolle geraten bin. Ich bin bei sowas immer total nervös und aufgeregt obwohl ich zB wie bei der Kontrolle weder Alkohol noch sonst was intus hatte. Aber naja, selbst wenn ich ne Fahrkarte habe bin ich immer bei Fahrscheinkontrollen total nervös.
Mir wurde bei der Kontrolle die Frage gestellt ob ich schon mal was mit Drogen zu tun hatte. So blöd und aufgeregt wie ich zu dem Zeitpunkt war, antwortete ich der Polizisten mit "ja aber das ist schon 2 Jahre her". Mehr wurde nicht diesbezüglich gefragt, es wurde mein Verbandskasten usw kontrolliert und ich durfte weiter.
Kann es sein das diese Vorladung was mit der damaligen Kontrolle zu tun hat? Bin völlig ratlos :/

Polizei, Anwalt, Drogen, Anzeige, Betäubungsmittel, Jura, Kontrolle, Polizeikontrolle, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung wegen Betruges - was tun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von der Polizeiinspektion bekommen mit einer Vorladung "..in der Ermittlungssache wegen Betruges (§263 StGB) zum Nachteil des Jobcenters ..."

Zu mir: Ich (25) lebe mit meiner Freundin (21) zusammen und wir beziehen aktuell beide Hartz 4, da wir beide aufgrund von Krankheit unseren vorherigen Beruf nicht ausüben können.

In dem Schreiben steht das der Verdacht auf Betrug aus 2 Gründen besteht:

  1. ) Wir haben Anfang des Jahres unseren Gasanbieter gewechselt und dies dem Jobcenter (versehentlich!!) zu spät mitgeteilt (etwa 2-3 Monate später). Zudem haben wir durch den Wechsel eine einmalige Bonuszahlung vom Gasanbieter über 150,-€ erhalten die wir nicht als Einkommen angegeben haben. Da wir beide das erste mal im Leben Hartz 4 beziehen und auch beide erst vor 1 Jahr bei den Eltern ausgezogen sind (um zusammen zu ziehen) wussten wir nicht das so eine Bonuszahlung auch als Einkommen gilt. Das wir verschwitzt haben den Gasanbieterwechsel anzugeben tut uns sehr leid, wir hatten zu der Zeit einfach sehr viel Papierkram und haben das völlig vergessen.

  2. ) Ich habe von Januar - März einen Wochenend-Job auf 450 Euro-Basis als Zeitungsausträger wargenommen. Hatte dies jedoch nur bei der Arbeitsagentur gemeldet und nicht beim Jobcenter... Arbeitsagentur und Jobcenter sind bei uns im selben Haus und ich dachte immer das die beiden zusammen gehören.. Okay mein Fehler, tut mir wirklich leid, aber ich wollte denen nichts absichtlich verheimlichen oder gar das Jobcenter Betrügen.

Nun hab ich wahnsinnige Angst vor der Strafe die auf mich zu kommt. Ich habe vor 2 Monaten begonnen die zuviel bezahlten Beträge durch das Jobcenter in Raten (in Höhe von 10% der Hartz4-Leistungen) zurück zu bezahlen. Und ich hab auch kein Problem damit das zu bezahlen und ich zahle auch meinetwegen eine Strafe deswegen, aber ich will nicht ins Gefängnis, davor hab ich wahnsinnig Schiss.

Ich bin kein böser Mensch und ich will auch nirgendwo unehrlich Geld erbeuten oder ähnliches.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mich etwas beruhigen?

Beste Grüße,

Alpaka3

Betrug, Angst, Polizei, Anwalt, Gericht, Hartz IV, Jobcenter, Vorladung
Vorladung wegen Betrug - Aussage machen oder verweigern?

Guten Morgen, ich habe heute um 11:00 (ja, meine Frage kommt leider etwas spät, aber ich habe versucht den Termin so gut es geht zu verdrängen :/ ) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Betrug. Vermutlich geht es um einen hinzugezogenen Anwalt (Tatzeit passt jedenfalls vom Datum her), als unsere Tochter uns letztes Jahr wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt hat. Die Anzeige kam durch schlechten Einfluss ihrer ehemaligen "Freundin" und deren Eltern zustande, welche sie auch 3 Tage bei sich festgehalten haben. Eigentlich sind wir aufgrund dessen (ihr wurde von den Eltern ihrer Mitschülerin auch jeglicher Kontakt zu uns unterbunden) zu einem Anwalt gegangen, zunächst um uns erstmal beraten zu lassen, ob man gegen die Eltern der "Freundin" vorgehen kann. Allerdings war der Anwalt der Meinung er kann da nichts machen, sondern wir sollten uns lieber gegen die Anzeige absichern und ihm dafür ein Mandant erteilen. Da wir natürlich nicht genau wußten was unsere Tochter nun wirklich bei der Polizei gesagt, und er uns etliche Horrorszenarien erläutert hat, hat haben wir uns natürlich erstmal überreden lassen und ihm das Mandant dafür erteilt. Nach ein paar Tagen kam dann die erste Rechnung über knapp 300 €, worauf ich erstmal nachfragte wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Nach mehrmaligen Nachfragen erhielten wir dann die Info, dass er eine Akteneinsicht eingeholt hat, und die Kosten dafür sind. Da uns bei dem Erstgespräch gesagt wurde, das das gesamte Verfahren (inkl. aller Gerichtstermine usw.) nicht mehr als 1000€ kosten sollte, war ich über die Summe natürlich schon geschockt. Was letztendlich in der Akte stand haben wir nie genau erfahren, nur einen kurzen Hinweis, dass wir am besten jeglichen Kontakt mit unserer Tochter vermeiden sollen... Da unsere Tochter mittlerweile jedoch die Aussage bei der Polizei korrigiert hat, und sagte das sie eine Falschaussage gemacht hat haben wir dem Anwalt dann auch mitgeteilt das wir ihn nicht mehr benötigen. Darauf reagierte er erst gar nicht, sondern teilte daraufhin mit, dass er erst weiter tätig wird, wenn die Rechnung gezahlt ist. Mein Fehler war natürlich, dass ich nicht eingesehen habe für nichts so eine hohe Summe zu zahlen... Ich habe ihm angeboten die Erstberatungsgebühr (180 €) zu zahlen, aber mehr nicht, da er ja nicht wirklich tätig geworden ist. Seitdem haben wir nie wieder etwas von ihm gehört, bis dann jetzt die Vorladung wegen Betrug kam. Nun meine Frage... Soll ich dazu eine Aussage machen, oder die Aussage verweigern? Habe im Internet überall gelesen das es besser ist die Aussage zu verweigern, oder einen Anwalt hinzu zu ziehen. Aber ich habe ja nichts zu verbergen, und möchte den Sachverhalt ja auch eigentlich klarstellen. Und noch einen Anwalt werde ich sicher nicht nochmal hinzu ziehen ... das erste mal war schlechte Erfahrung genug... :/

Polizei, Anwalt, Vorladung
Vorladung der Polizei: §29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?

Guten Tag, 

heute habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten, folgendes stand im Brief:

Anlass (Straftat/Ordnungswidrigkeit): "§29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten"

Tatzeit: "Ein Zeitraum von 8 Monaten in 2015 möchte nicht das genaue Datum schreiben. "

Zweck: "Beschuldigtenvernehmung"

Ich frage mich nun wie die auf mich kommen bzw. was sie gegen mich in der Hand haben wollen, denn es gab weder eine Hausdurchsuchung noch hat mich irgendwer erwischt. Ich hatte mal 2 - 3 Gramm im Internet (Darknet) bestellt. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist, dass der Verkäufer hoch genommen wurde und der noch die Versanddaten seiner Kunden hatte, und da sie sagen die Tatzeit war in einem Zeitraum von 8 Monaten, was für mich schon ziemlich komisch klingt bei Cannabis, gehe ich davon aus dass der Kerl 8 Monate verkauft hat und sie damit meinen dass ich in dieser Zeit eingekauft habe.

Vorgeladen bin ich für nächste Woche, meine Frage ist nun soll ich hin gehen oder nicht?

Das einzigste was sie haben können sind Mails wo ich was bestelle mit meiner Adresse was meiner Meinung nach kein klarer Beweis ist dass ich es war da jeder irgendwohin was bestellen kann. Ich bin nur mit VPN unterwegs, zudem war es im Darknet, meine IP haben sie sicher nicht, da wäre schon längst eine Hausdurchsuchung gewesen bei festeren Beweisen denke ich.

  • Was soll ich nun machen? 

Anrufen und sagen ich weiss davon nichts und hab mit sowas nichts zutun und verweigern hin zu gehen, hin gehen und mich dort dann dumm stellen oder was sollte ich machen? 

  • Was kann auf mich zu kommen?

Danke im Voraus.

Nachträglicher Zusatz:

Also hin gehen werde ich sehr wahrscheinlich, naja man "muss" nicht erscheinen, steht auch im Brief, dann soll man sich aber telefonisch abmelden da man das Recht hat nicht aussagen zu müssen.

Ich denke ich werde einfach am Montag anrufen und fragen worum es geht und sagen ich weiß von nichts und hab damit nichts zutun. Eigentlich hab ich keine Angst, Sie können keinen Beweis gegen mich haben, und clean bin ich auch, in meinem Urin kann man auch nichts nachweisen falls es überhaupt soweit kommen sollte.

Sollten Sie am Telefon sagen ich soll trotzdem noch kommen sage ich ok und dort sag ich denen ebenso wie am Telefon ich weiss davon nichts hab nichts mit Drogen etc. am Hut.

Mehr als die Adresse von meinem Briefkasten an den das Cannabis geliefert wurde haben Sie ja nichts, wie sollen die 

1. Beweisen, dass es ankam und 

2. dann ich es annahm und bestellt habe?

Es könnte ja jeder an meinen Briefkasten das ganze bestellt haben und raus genommen haben, gibt ja genug wege die Post aus einem Briefkasten zu bekommen.

Polizei, Cannabis, Hanf, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung bekommen, Anwalt einschalten oder einfach Ignorieren?

Hallo ich habe gestern eine Vorladung der Kriminalpolizei aus meiner Stadt bekommen, wo ich mich als Beschuldigter zu einem Computerbetrug, welcher im März den 19 von 00:20-11:00 Uhr gewesen sein soll, keine weiteren Angaben habe ich nicht erhalten. Nach kurzem Nachforschen habe ich an diesem Tag gesehen, dass ich dort auf mein Paypal Konto mehrere 100€ von einer Person gesendet bekommen habe, diese wurden aber direkt auch wieder zurück gezogen (ich habe nichts davon verwendet oder gar ist dies mir zu dem Zeitpunkt genau richtig aufgefallen). Ich habe damals über Skype und gewisse Foren einen Levelservice für ein paar Spiele Kostenlos angeboten und dort meine Adresse hinterlassen wo man mir via. PayPal eine kleine Spende hinterlassen kann (Wer mir etwas Spendet wird natürlich länger oder früher von mir bearbeitet, dasganze war eigentlich auf ganz kleiner Basis, dachte nie das mir jemand soviel Geld senden würde, deshalb wurde es auch nie verwendet und ja es war ja auch nach kurzer Zeit direkt wieder zurückgezogen worden. Die Person hat anschließend eine Konfliktlösung eröffnet mit PayPal, wo ich dies auch geschildet habe und diese auch geschlossen bzw. auf "fall abgeschlossen" geändert wurden.

Die Frage ist nun, da ich mir wirklich nichts zuschulden gekommen lassen habe und man mir auch nichts nachweisen kann das ich etwas verwändet hätte oder zugriff auf deren paypal account hatte (ich denke mal die Person ist opfer eines hackers o.Ä. geworden) ob ich da hingehen muss? Denkt Ihr, da muss ich noch mit weiteren Schritten rechnen?

Ist es außerdem möglich die ganze Sache meinem Anwalt zu übergeben? Spricht der regelt das dann für mich ohne das ich mir die Zeit und Nerven für solche Sachen geben muss?

Danke für euren Rat! Gruß

Polizei, Anwalt, Computerbetrug, Vorladung
Thc positiv bei verkehrskontrolle, nun Vorladung als Beschuldigter. Was kommt auf mich zu?

Hallo,
erstmal zum Fall.
Am Dienstag vor 3 Wochen gerieten ein Freund als Beifahrer und ich als Fahrer in eine Verkehrskontrolle nachdem ich ihn zuhause abgeholt habe. Wir hatten am Tag davor 3-4 J's geraucht und er hatte an diesem Tag bedauerlicher Weise seinen Rest dabei, ca 1,5 gr. Wir wollten zu mir fahren bis mir ca 200m(!!!) vor meinem Haus auffiel das ein silberner Audi mit kleinem blaulicht im innenraum sehr stark auffuhr und drängelte. Daraufhin beschleunigte ich und fuhr bei nächster gelegenheit auf einen parkplatz eines mehrfamilienhauses um dem audi platz zu lassen. Doch plötzlich hatte der audi mich zugeparkt, zwei männer stiegen aus, Verkehrspolizei! Zuerst war alles normal, Führerschein und Fahrzeugpapiere usw. Dann baten sie uns darum auszusteigen, was wir auch gemacht haben. Ich zeigte den Polizisten mein Warndreieck und meine Warnweste. Alles was danach geschah war für mich absolut herabwürdigend, da das ganze in meiner unmittelbaren Nachbarschaft geschah. Einer der Polizisten nahm mich ein paar meter mit in den schatten während der andere polizist meinen kumpel an meimem auto bequatschte. Er sagte ich solle einen Urintest machen, den ich aber freundlich ablehnte und sagte das ich meine rechte kenne und sie keine beweise gegen mich hätten. Daraufhin musste ich die ganze palette der erniedrigenden "fingerzurnaseführen" etc tests machen! Währenddessen hatte der andere polizist ohne mich als fahrzeugführer um erlaubnis zu fragen mein ganzes auto auf den kopf gestellt und dabei das ott meines kumpels gefunden.. Aufgrund dessen habe ich mich dafür entschieden zu kooperieren (was komplett bescheuert war!) habe zugegeben am tag davor konsumiert zu haben den urintest gemacht der natürlich positiv war und wurde dann mit zum krankenhaus genommen, bluttest. Auf dem Weg zum Krankenhaus sagte der eine Polizist das Man den Bluttest garnicht umgehen kann und ich gab mich geschlagen und sah keinen Ausweg. Nachdem(!!!) mir das Blut abgenommen wurde packte der Polizist einen Zettel aus und meinte das ich unterschreiben solle ob ich das freiwillig gemacht hab oder nicht. Er habe das nur "vergessen". Das ist doch eine Frechheit?! Schließlich mit auf die Wache, um meine Aussagen zu notieren, wo sie mich auch überredet hatten diesen Zettel zu unterschreiben.  Nun habe ich einen Brief der Verkehrspolizeiinspektion bekommen wegen einer Vorladung. Was kommt da auf mich zu?
Vielen Dank im vorraus!

MPU, Führerschein, Bayern, Cannabis, THC, Vorladung
Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei wegen Computerbetrug $263a

Hallo Leute, ich weis nicht mehr weiter.

(Vorweg: ich bin 23 Jahre alt, war 22 zu dem Zeitpunkt, Auszubildender im 3.LJ und wohne noch Zuhause)

Gestern habe ich einen Brief von der örtlichen KriPo bekommen mit einer Vorladung zur Ermittlungssache wegen des o.g. Sachverhalts.

Darin stand, dass gegen mich ermittelt wird, dass ich Beschuldigt werde wegen Computerbetrug im Zeitraum vom 29.01.2014 bis 04.02.2014 in Mühlhausen/Thüringen z.N. [Name der geschädigten Person].

Von dieser Person habe ich noch nie etwas gehört, ich kenne Sie nicht und auch allgemein, kann ich mich nicht entsinnen, jemals jemanden betrogen zu haben.

Das einzige, was ich mit dem Zeitraum in Verbindung bringen kann ist, dass ich in der Zeit in dem Forum "epvp" tätig war, wo ich eine Person kennengelernt habe, welche mir angeblich "schnell und kostengünstig" PaySafeCards und Amazongutscheine besorgen könne. "Warum nicht", dachte ich und addete ihn bei Skype (leider habe ich dort keine Verläufe mehr).

Diese Person hat mir dann angeboten, PSCs im Verhältnis 1:2 einzutauschen (er gibt mir 50€ PSC, die ich ihm mit 25€ bezahle per PayPal oder Überweisung).

Er schickte mir die PSC-Codes (per Skype) zu, im Wert von knapp 400€ und meinte die Bezahlung kann noch warten und meldete sich daraufhin nie wieder, habe die PSCs also gar nicht bezahlt.

Ich nahm die PSC-Codes und löste sie sofort (natürlich in meinem Namen) gegen Amazon-Gutscheine ein und lud diese in meinen Amazon-Acc auf.

Wie kann ich mich Verteidigen? Es war mir schon fast klar, dass da etwas faul sein muss, spätestens nachdem er meinte die Zahlung kann noch warten und er meldete sich nie wieder bei mir.

Natürlich habe ich das Guthaben auch sofort ausgegeben.

Habe ich die Schuld? Wie verhalte ich mich nun? Vorladung ist in genau 1 1/2 Wochen und ich weis nicht was mich erwartet, kann auch sein, dass es was ganz anderes ist., aber das ist jetzt das einzige, was mir in diesem Zeitraum einfällt. Daraufhin habe ich auch nie wieder etwas in diesem "Schwarzmarkt-Forum" gemacht.

Danke für eure Antworten, ich habe Angst.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Computerbetrug, Kripo, Vorladung, Beschuldigter
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Hallo,

folgende Situation:

Herr Mustermann und Frau Mustermann haben ein Auto privat gekauft. Sie hatten eine Besichtigung und es wurde gesagt, das Auto ist abgemeldet. Das Auto wurde ca. 4 KM überführt und an einem öffentlichen Parkplatz (gut Beleuchtet, keine Gefährdung anderer) abgestellt. Die alten Kennzeichen waren noch dran.

2 Tage später war ein Aufkleber mit einer Verwarnung an der Scheibe dieses KFZ mit der Aufforderung, es unverzüglich zu entfernen. Herr M. hatte dabei wirklich nicht bedacht, dass das abstellen eines abgemeldeten KFZ verboten ist. Das KFZ wurde dann nach 2 Tagen zugelassen und die neuen Kennzeichen montiert. Alles in allem stand es 4 Tage abgemeldet da.

Nun kommt von der Polizei eine Vorladung mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Herr M. soll Kaufvertrag und Versicherungsunterlagen mitnehmen.

Ich habe schon viel dazu gelesen aber einige Fragen konnte ich noch nicht beantworten:

1.1 Es geht dabei nur um das unerlaubte abstellen eines nicht zugelassenen KFZ am öffentlichen Platz. Muss man nachweisen wie ich das KFZ vorher überführt habe, sprich wie es überhaupt abgemeldet dort hingekommen ist? Kann so eine Frage kommen oder interessiert das in dem Fall nicht?

1.2 Wenn man die Überführung schildern soll und man Namen nennt, werden die danach auch vorgeladen und müssen Aussagen? Wie weit geht sowas?

  1. Wird es bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben oder muss ich mit schlimmeren rechnen?

  2. Habt ihr noch Hinweise, Tipps, Vorschläge wie man noch relativ gut aus der Sache rauskommt?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe.

KFZ, Polizei, Verstoß, Vorladung
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vorladung