Kann man unter 18 alleine zur Vorladung gehen?

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Nee, kannst alleine hin. Das Problem: du bist Zeuge und musst eine Wahrheitsgemäße Aussage machen und dafür wäre es gut, du hast Beistand. Manchmal kann etwas auch gegen dich verwendet werden.

Warum du es nicht fertig bringst, deinen Eltern was davon zu sagen, ist schade und erschließt sich mir so nicht. Und was bitte willst du "gestehen". Du musst bei der Vorladung NIX sagen, was dich selber belastet. Und wenn du ehrlich bist, und das dann auch sagen willst - was auch immer - ist es absolut notwendig, dass du Beistand bekommst. Du hast keine Ahnung, wie dir was falsch ausgelegt werden kann . Ich habe diese auch nicht, bloss oft genug davon gehört. Und aus Zivilrecht weiss ich, wie schwierig das alles ist. Und das man oft denkt, alles okay, und dann ist nix okay. Weil die dir das Wort im Munde verdrehen können. Und das passiert besonders dann, wenn der Hauptbeschuldigte einen Anwalt hat und dich dann dumm dastehen lässt.

Denk drüber nach in Ruhe.

Als Beschuldigter solltest du möglichst keine Angaben zur Sache machen, ohne dich mit einem Anwalt beraten zu haben.

Allgemeine Informationen findest du hier:

https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/Jugendstrafverfahren.pdf

Fazit:

Die Polizei ermittel und gibt ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Verfahren eröffnet oder eingestellt wird.

Als Minderjähriger wird in deinem Fall das Jugendstrafrecht angewandt.

Das dies ein Nachspiel haben wird und wahrscheinlich auch geprüft wird ob die Eltern ggf. ihre Sorgepflicht verletzt haben, halte ich für sehr wahrscheinlich.

Mein Tipp:

Du solltest unbedingt mit deinen Eltern reden!

Das ist nicht einfach - keine Frage!

Unterm Stricht beweist du aber damit, dass du Vertrauen in deine Eltern setzt, wenn du Mist gemacht hast.

Gut zu wissen:

Das man besser weg kommt, wenn man andere Namen nennt und Kollegen ans Messer liefert ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Geschenkt bekommen oder gefunden zu haben ist besser als gekauft. Damit fällt der Straftatbestand Handel weg. Bleibt noch der Besitz von Drogen. Der Konsum ist straffrei!

Mit welcher Bestrafung kannst du rechnen?

Das Jugendgericht soll eher erzieherisch, denn bestrafend wirken.

Ich gehe von einigen Sozialstunden aus.

Du musst zudem damit rechnen, dass die Führerscheinstelle informiert wird.

Viel Erfolg!

Die darfst durchaus allein dorthin. Ob es empfehlenswert ist, ist eine andere Sache.

Du hat auf jeden Fall das Recht auf einen Beistand. Das kann prinzipiell auch ein Kumpel sein, der einfach nur zuhört und aufpasst, ob man dir den Moment, wo du von Zeugen zum Beschuldigten wirst, deutlich klar macht. Ab da wäre nämlich ggf Schweigen angesagt.

Gruß S.

Alleine hingehen kannst du schon, deine Eltern werden aber natürlich immer als Sorgeberechtigte angeschrieben bzw. informiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung