Hallo
Ich habe am Donnerstag eine Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter. In dem Brief steht das ich zur Vernehmung die Vorladung und Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen soll. Einen Personalausweis habe ich noch nie beantragt, habe bis jetzt immer meinen Reisepass dazu benutzt. Leider ist mein Reisepass am 7.6.2011 abgelaufen und ich habe noch keinen neuen beantragt. Nun wollte ich wissen ob ich auch mit dem abgelaufenen Pass zur Vernehmung gehen kann oder wird man das nicht aktzeptieren und mir vielleicht noch eine zusätzliche Strafe auferhängen? Oder kann ich trotzdem eine Aussage machen?