Darf Polizei einfach auf Arbeitsplatz auftauchen wenn man nicht zu einer Vorladung erschienen ist?

15 Antworten

Zunächst mal darf die Polizei immer und überall auftauchen. Dafür ist es die Polizei.

Einer Ladung zur Aussage bei der Polizei muss niemand Folge leisten. Dazu darf man auch nicht vorgeführt werden. Auch darf niemand zu einer Aussage gezwungen werden.

Anders sieht es bei einer Ladung zu einer Verhandlung vor Gericht aus. Dafür musst du erscheinen. Erscheinst du nicht, kann der Richter eine Vorführung veranlassen. Dann kommt die Polizei und bringt dich unter Zwang zur Verhandlung. Dort darfst du auch die Aussage nicht verweigern, weil der Beschuldigte in keinem Verwandschaftsverhältnis zu dir steht.

Aber du musst dich an nichts erinnern. Denn Vergesslichkeit ist nicht strafbar.

heute hat er aber wirklich bei meinem Arbeitsplatz angerufen und sich nach meinen Arbeitszeiten erkundigt.

Ja, das darf er. Er hat damit gegen keine Gesetze verstoßen.

1 Ja das darf die Polizei und du hast in diesem Fall Kein Aussage verweigerungsrecht außer du hättest da jemanden geschlagen bzw dich da strafbar gemacht geh zum termin und das war dann sonst wird das teuer. 2 Bei der Polizei kamst du zb auch sagen das du nichts aussagen wirst.

1 Für Das Gericht.

Gleich vorweg, ja.

Ich wurde als Zeuge geladen

Eine Ladung vor Gericht oder vor der Staatsanwaltschaft ist keine freundliche Einladung. Es ist ein Befehl.

Eine Ladung zur Polizei ist kein Befehl, man kann auch wegbleiben, jedoch kommt dann die Polizei zu Dir. Und ja, die kommt überall hin und ja, die darf das nicht nurm, die muß das.

Zudem wird man Deine Weigerung in die Akte schreiben. Kommt da dann eine Ladung zu Gericht, und Du erscheinst nicht, dann kommt man nochmal und schleppt Dich da hin, in Handschellen, wenn es sein muß. Zudem winken dann erhebliche Ordnungsgelder.

Es ist deswegen stets besser, man gehe hin. Man kann da ruhig mits Polizeis auch einen Termin ausmachen, aber gar nichts kommen ist immer unklug.

Ich habe das Recht eine Aussage zu verweigern....

Bei der Polizei musst Du mal gar nichts sagen.

Jedoch muß ich Dir leider eröffenen, bei Freunden besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Sagst Du da nichts, bekommst Du einen Termin bei der Staatsanwaltschaft und dort wird man Dich auch gegen Deinen Willen holen, auch von der Arbeitsstelle.

Und sagst Du nichts, kann Beugehaft durchgeführt werden, was soviel heißt, man sperrt Dich halt mal eine Weile ein, bis Du was sagst.

Und sagst Du was falsches, wid das auch bestraft.

Also mein Rat, geh hin und sag wie es war, ohne dass Du etwas verschweigst, denn kommt das raus, hast Du echte Probleme.



Du kannst deine Aussage nicht verweigern. Also nicht vor Gericht. Bei der Polizei musst du meines Wissensstand (muss nicht stimmen) nach keine Aussage machen.

Nein, das ist nicht rechtens. Und zu einer Vorladung bei der Polizei musst du auch nicht erscheinen. Nur bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht.