Zu einer Vorladung muss man ja Grundsätzlich nicht erscheinen (Polizei NICHT Staatsanwaltschaft)?

6 Antworten

Man bekommt einen Brief von der Polizei nach Hause. Der sieht sehr amtlich aus, ist ja auch schließlich von der Polizei, und dick steht da als Überschrift "Vorladung". In dem Brief heißt es dann, man solle bitte zu dem Datum in die Dienststelle kommen. Kein Wunder, dass viele dann denken, man müsse kommen. So ist der Brief ja auch in der Regel formuliert, dass man denken soll, man müsse kommen.

Eventuell werden auch Polizeibeamte zu Zeugen sagen, sie müssten kommen. Der Hintergedanke wird dabei sein, dass es für sie deutlich umständlicher ist, zu ermitteln, wenn die Zeugen nicht vorbeikommen und aussagen.

Aber: Einer polizeilichen Vorladung muss man weder als Zeuge noch als Beschuldigter Folge leisten. Das hat folgenden juristischen Grund:

Schickt das Gericht eine Vorladung, so muss der Zeuge oder Sachverständige nach § 48 StPO erscheinen und aussagen. Kommt die Vorladung von der Staatsanwaltschaft, so begründet § 161a StPO die Pflicht, zu erscheinen und auszusagen. Für den Beschuldigten gilt: Auch er muss auf Ladung der Staatsanwaltschaft (§ 163a Abs. 3 StPO) erscheinen. Ebenso muss er auf Ladung des Gerichts hin erscheinen (§§ 133, 216, 231 StPO).

Wenn ein Zeuge oder Sachverständiger nicht erscheint, dann kann er zwangsweise vorgeführt werden; außerdem werden ihm dann möglicherweise durch sein Fernbleiben entstandene Kosten auferlegt. Es gibt auch die Möglichkeit, Zwangsgelder zu verhängen oder sogar Erzwingsungshaft, wenn der Zeuge sich weigert, auszusagen, ohne dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Ein Beschuldigter kann im Falle seines Fernbleibens ebenfalls zwangsweise vorgeführt werden. Es kann auch ein Haftbefehl erlassen werden, wenn er nicht erscheint.

Für die bisher genannten Fälle gibt es also gesetzliche Regelungen. Keine Regelungen gibt es aber für die Vorladung durch die Polizei. Daraus ist zu schließen, dass es für diesen Fall auch keinerlei Verpflichtungen gibt, denen man nachkommen muss. Sonst hätte diese Pflicht nämlich ebenfalls im Gesetz gestanden.

Also: Einer Vorladung der Polizei musst du weder als Zeuge noch als Beschuldigter nachkommen.

In der Praxis kann es dann geschehen, dass die Polizei dich zuhause aufsucht, um dich zu befragen. Hier musst du die Polizei aber weder in dein Haus lassen noch ihnen auf ihre Fragen antworten.

Was kann ansonsten geschehen, wenn du nicht auftauchst bei der Polizei?

Wenn das Verfahren einen größeren Umfang hat, eine schwerere Straftat betrifft und/oder du bzw. deine Aussage von großer Wichtigkeit für das Verfahren ist, dann kann es geschehen, dass die Staatsanwaltschaft dich zur Vernehmung vorlädt. Passiert das, musst du erscheinen.
Lädt dich die Staatsanwaltschaft nicht vor, so kann es dann aber geschehen, dass du zur Gerichtsverhandlung durch das Gericht geladen wirst. Auch dann musst du natürlich erscheinen und auch aussagen. Zur Gerichtsverhandlung wirst du - wenn sich herausstellt, dass deine Aussage dafür von Bedeutung ist - natürlich auch geladen, wenn du vorher bereits bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausgesagt hast. Denn es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit. Das bedeutet, dass eine Verlesung deiner früheren Zeugenaussage bei der StA oder Polizei deine mündliche Aussage in der Gerichtsverhandlung nicht ersetzen kann (bzw. nur in sehr engen Ausnahmefällen).

Mein Tipp für dich: Anscheinend überlegst du, ob du überhaupt zur Polizei gehen sollst. Stelle dir einmal die Frage: Kann ich zu diesem Verfahren, um das es geht, etwas wichtiges beitragen, oder habe ich rein gar nichts gesehen, was irgendwie von Bedeutung sein könnte? Kannst du zu diesem Verfahren wirklich nichts beitragen und denkt man bei der Polizei nur, dass du eventuell weiterhelfen könntest, so ist es ratsam, der Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Das kann dir dann nämlich ersparen, auch noch zur späteren Gerichtsverhandlung gehen zu müssen, weil man dich vorher schon aus dem Kreis der nützlichen Zeugen ausgeschieden hat.
Kannst du dagegen zum Fall etwas möglicherweise wichtiges beitragen, willst dir aber mehrfache Aussagen ersparen, so kannst du die Vorladung der Polizei unbeachtet lassen und darauf warten, vom Gericht geladen zu werden, um dann dort deine Aussage zu machen (denn das musst du ja dann ohnehin tun).

Die Frage ist natürlich noch, warum du nicht bei der Polizei aussagen willst. Dafür kannst du natürlich gute Gründe haben (etwa weil der Beschuldigte mit dir befreundet ist etc.). Sollte es einen solchen Grund aber nicht geben, dann spricht eigentlich nichts dagegen, der Polizei bei der Aufklärung des Falles zu helfen, indem du eine Aussage machst.

Anonfile1337 
Fragesteller
 21.10.2016, 19:17

Vielen Dank für den langen und ausführlichen Text ich möchte generell nicht zur Vorladung bei der Polizei ich bin mit keinem Beschuldigen befreundet oder verwandt.
Gruß

Du musst nicht erscheinen....

ansonsten würde auf der Vorladung stehen,dass du bei Nichterscheinen zwangsweise vorgeführt wirst....dazu braucht es aber einen richterlichen Beschluss.

Anonfile1337 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:26

Nun ja als ich da absagen wollte hat er gesagt ich müsste da hin, naja ich gehe einfach nicht warum, weiß der beamte ja :D

Googleblitz  21.10.2016, 10:29
@Anonfile1337

lass dir nichts einreden....du brauchst da nicht hin....wenn deine Aussage so wichtig ist,kriegst du eine Vorladung zum Gericht....da musst du dann hin....wenn die Polizei was will,dann müssen sie schon mit Haftbefehl kommen....und das werden sie nicht,weil sie keinen bekommen

Anonfile1337 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:59

ok vielen dank, soll ich da dann nochmal anrufen und klar text sprechen oder soll ich einfach nichts machen

Googleblitz  21.10.2016, 13:01
@Anonfile1337

kannst du halten,wie du willst

Nein, auch als Zeuge bist du nicht verpflichtet, auf eine Vorladung der Polizei zu erscheinen. Lediglich zur Angabe deiner Personalien bist du verpflichtet.

Hier zur Erhellung ,bestätigt meine Aussage:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

Anonfile1337 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:15

Weshalb hat der Beamte dann gesagt, dass ich vortreten muss?

Muhtant  21.10.2016, 10:18
@Anonfile1337

weil das eine Einschüchterungstaktik ist. Auch könntest du dich vielleicht so entlasten...

GunnarPetite  21.10.2016, 10:19
@Anonfile1337

Nun, vielleicht weiß er es nicht besser. Es gibt für Zeugen eine Wahrheitspflicht, die es für Beschuldigte nicht gibt. Diese wird jedoch erst bei Aussage gültig, und die muss man auch als Zeuge nicht bei der Polizei machen. Es kann aber empfehlenswert sein, dies zu tun. 

Ja, du musst erscheinen.

Und das schlimme daran ist, dass du aus irgendeinem Grund immer behandelt wirst wie der Angeklagte...

Anonfile1337 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:14

Genau deshalb will ich nicht erscheinen.

GunnarPetite  21.10.2016, 10:18

Das ist ja nun vollkommener Unsinn. Ein Zeuge wird schon per Gesetz nicht wie ein Beschuldiger behandelt. Wir leben hier auch nicht in einem Willkürstaat.

Muhtant  21.10.2016, 10:19

Blödsinn.
Du musst nur bei einer staatsanwaltlichen Vorladung erscheinen. Polizeilich ist optional...

DevourYou  21.10.2016, 10:21
@Muhtant

Das ist kein Unsinn. Das war mein Eindruck. Keiner redet davon, dass du mit Handschellen abgeführt wirst oder sonst irgendwas. Aber wenn du da sitzt und auch unter Eid stehst, dann fühlst du dich wie ein Straftäter und wirst vom Gefühl her so behandelt.

Googleblitz  21.10.2016, 10:32
@DevourYou

bei der Polizei wird niemand vereidigt....

Muhtant  24.10.2016, 07:32
@DevourYou

Immer dieses gefährliche Halbwissen Unwissender...bitte vorher informieren.

DevourYou  24.10.2016, 09:15
@Muhtant

Bitte?
Was hat es denn bitte mit Halbwissen zu tun, wenn ich aus persönlicher Erfahrung sage, dass ich vor Gericht gefühlsmäßig behandelt wurde, als hätte ich selbst eine Straftat begangen?

Diese Aussage als falsch abzustempeln, obwohl es eine persönliche Erfahrung war, bei der niemand von euch anwesend war... das ist Halbwissen...

Du mußt überhaupt nicht dort erscheinen. Im Grunde bist du noch nichtmal verpflichtet dich überhaupt mit einem Polizisten zu unterhalten, was viele Leute auch besser tun sollten.