Doppelte Staatsbürgerschaft Bosnien/Deutschland?

Hallo erstmal.

Zunächst zu mir: Ich bin in Sarajevo (Bosnien) geboren, und dann als Flüchtlingskind mit meinen Eltern nach Deutschland gekommen. Seitdem lebe ich in Deutschland. Ich besitze die bosnische Staatsangehörigkeit, und in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Nun zu meiner Frage: Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die bosnische zu verlieren?

Warum möchte ich die bosnische nicht ablegen? Einfach aus dem Grund, weil ich es nicht komplett ausschließen möchte, dass ich zurück nach Bosnien auswandere. Zudem ist es als Ausländer dort beim Thema Erbschaftsrecht relativ kompliziert, was mich auch noch erwarten wird da ich einiges erben werde.

Warum möchte ich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen? Das hat auch simple Gründe. Zum einem, als deutscher lebt es sich halt einfacher in Deutschland. Zum anderen, für das reisen gibt es nichts besseres als einen deutschen Reisepass. Zudem bin ich hier aufgewachsen, und habe sicherlich auch einige deutschen Tugenden verinnerlicht ;) Da ich bald auch heiraten möchte, wäre dies auch förderlich, dass meine Freundin (Bosnierin) schnell zu mir nach Deutschland ziehen könnte.

Aus diesen Gründen ist es derzeit sehr schwer für mich sich für eine zu entscheiden. Und am besten wäre eben die doppelte.

Inwiefern ist dies möglich, und habe ich überhaupt die nötigen Voraussetzungen? Bosnien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, aber Deutschland wohl nicht. Ich blicke da echt nicht durch..

Deutschland, Antrag, Bosnien, Deutsche, Staatsbürgerschaft
Wie gebe ich die türkische Staatsbürgerschaft auf?

Hallo,

ich bin 09/1990 in Deutschland geboren und seitdem habe ich einen ganz normalen Werdegang Grundschule - Gymnasium - Studium. Ich bin derzeit 26 Jahre alt bin derzeit kurz vor Ende meines Studiums und natürlich seit eh und je in Deutschland beheimatet. Da meine Mutter Deutsche und mein Vater Türke war, mittlerweile auch Deutscher ist, hat sich nun der Sachverhalt aufgetan, dass ich anscheinend auch die türkische Staatsbürgerschaft habe und demnach auch dort Wehrdienstpflichtig bin??? In Deutschland wurde ich damals ausgemustert, aber anscheinend gilt das nicht für die Türkei. Ich wusste bis dato nicht einmal dass ich die türkische Staatsbürgerschaft habe, woher denn auch...

Jetzt erstmal etwas ganz banales: Bin ich überhaupt deutscher Staatsbürger (ich habe logischer Weise einen deutschen Reisepass und Ausweis)?

Nun ist es so, dass ich bis 30 meinen Wehrdienst in der Türkei ausgesetzt habe, dieser für mich aber sowieso überhaupt nicht in Frage kommt, daher ich die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben möchte. Ist das so einfach, bzw. wohin muss ich und was muss ich tun? Was passiert wenn mir die Ausbürgerung aus der Türkei verweigert wird?

Ich blick da so plötzlich gerade überhaupt nicht durch und weiß nicht was ich zu tun habe um den Schmarrn los zu werden.

Ich würde mich um schnelle Rückmeldung sehr freuen.

Liebe Grüße

Türkei, Aufgabe, Staatsbürgerschaft
Einbürgerung ohne eigenes Einkommen möglich?

Heyho,

kurz zu mir: Lebe seit 2006 hier in Deutschland. Damals mit 9 Jahren (bin im Oktober 19 geworden) mit meiner Mutter hierher gezogen aus Brasilien. Schule hier besucht bis zum Hauptschulabschluss letztes Jahr. Dieses Jahr Ausbildung als Maler. Seit 2014 Niederlassungserlaubnis. Keine Vorstrafen/Verurteilung/Anzeigen. Beziehe keine Sozialhilfen und hab auch nie welche bezogen. Möchte jetzt endlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, da ich nicht mal im Traum daran denke wieder zurückzukehren und ich mich in Deutschland puddelwohl fühle. Befreiung auf Wehrdienst in Brasilien ist schon gestellt und warte auf die Rückmeldung des Konsulats. Nun zu meiner Frage:

Ich bin wie gesagt 19 geworden und wohne noch für die nächsten paar Jahre auch noch zu Hause (Mutter bras. / Stiefvater deutsch). Hatte im letzten Jahr mehrere Stellen gehabt aber nie das richtige. Dieses Jahr aber eine Ausbildungsstelle endlich gekriegt und fange im September auch an. Nun habe ich gelesen, dass ein Recht auf Einbürgerung nur dann besteht, wenn das Lebensunterhalt auch gesichert ist. Ich habe nun aber noch kein eigenes Einkommen und wohne wie erwähnt bei meinen Eltern. Jetzt habe ich etwas Angst, dass die Einbürgerung aus diesem Grund nicht klappt.

Kann ich trotz wohnen bei den Eltern die Einbürgerung machen oder wird mir das dann verweigert?

Freue mich auf Antworten.

LG

Deutschland, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft
Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 Antrag V und F BVA vs. Antrag vom Kreis von 2015?

Ich möchte gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 Abstammung feststellen lassen. Antrag F und V (Stand April 2011 beim BVA runterzuladen, entspricht dem Antrag der in mehreren Beschreibungen empfohlen wird.) Das Amt (Kreis xxx (NRW)) hat mir aufgrund meiner Frage, ob man persönlich den Antrag abgeben muss, folgendes geschrieben : ...(Frage wurde beantwortet) "Desweiteren ist der von Ihnen aufgeführte Antrag F und Antrag V der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes für Antragsteller, die im Ausland leben." (So ist das auch auf dem Merkblatt zu Antrag F vom BVA vermerkt) "Ich schicke Ihnen daher den für Sie zu verwendenden Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit als Anlage dieser Email zu." Anlage Ministerium für Inneres + Kommunales NRW Referat 113 Stand 12.10.2015 Folgende Unterschiede sind mir aufgefallen: 1) Es steht NICHT Antrag F / Antrag V oben rechts in der Ecke. 2) Auf Seite 1 ist unten eine Erklärung abzugeben, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei mir oder den Personen von denen ich herleite, zur Folge hatten. Und das das Stag vom 22.07.1913 erhoben und verarbeitet wird. 3) Auf ab Seite 2 Antrag F + Antrag V steht beim BVA Antrag: Angaben zum ERWERB der deutschen StA oben auf jeder Seite beim Antrag vom Kreis steht: die deutsche StA des Antragstellers zu 1. wird ABGELEITET durch ... Vater/Mutter/usw. oben auf jeder Seite. Ich finde den vom Kreis geschickten Antrag aber nirgendwo auf offiziellen Seiten. Bei der Verwaltungsvorschrift zum StAG wird ja auch unterschieden zwischen 1.2 Besitz der deutschen StAG und 1.2.1 Erwerb der deutschen StAG. Kann mir das irgend jemand erklären oder mir da weiterhelfen.

Staatsbürgerschaft, gelber Schein, Reichsbürger
Als Spätaussiedler Deutschtest B1 nicht bestanden, welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Zur Situation: Mein Vater ist als Spätaussiedler 1998 nach Deutschland gekommen. Nun möchte er endlich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Vorraussetzung dafür jedoch ein Nachweis für das Deutsch Niveau B1. (Der Einbürgerungstest wurde schon ohne einen Fehler bestanden).

Den offiziellen Test für B1 an der Volkshochschule hat er leider im schriftlichen nicht bestanden, den sprachlichen Teil schon. Natürlich könnte er den nicht bestandenen Teil wiederholen, doch mein Vater zweifelt sehr an seinen schriftlichen Fähigkeiten und hat Angst den Test noch schlechter ausfallen zu lassen. Wobei der Test auch noch ein mal 130 Euro kosten würde..

Nun habe ich entdeckt, dass es für Spätaussiedler möglich ist an einen kostenlosen Integrationskurs der Agentur für Arbeit teilzunehmen, jedoch nur wenn nicht schon ein mal ein Sprachkurs der Agentur genutzt wurde. Bei uns ist es nicht der Fall, doch haben wir noch Anspruch auf den Integrationskurs, wenn ein Deutschkurs an der Hochschule besucht worden ist?

Hättest ihr ansonsten eine Idee an wen ich mich wenden könnte? Sind die Angestellten bei der Agentur für Arbeit für so etwas zuständig? Haben die überhaupt Zeit für so etwas?

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort, jeden Tipp oder auch jede Meinung zum Thema!

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Austritt russische Staatsbürgerschaft?

Gute Nacht Leute.

Mich beschäftigt schon sehr lange eine Frage, Wieso es so verdammt schwer ist, aus der russischen Staatsbürgerschaft auszutreten, ich höre jedes mal von Leuten, dass die über 5 mal im konsulat in Bonn waren ohne einen kleinen Schritt vorwärts. Genau so ist es bei mir, ich muss für jede Fahrt knapp 100€ zahlen, die mir zum Überleben fehlen, ich bin grade erst 18 geworden, und will die Deutsche Staatsangehörigkeit haben. Leider hat es heute zum 7. Mal möcht geklappt, weil in einem Zettel insgesamt 3 Buchstaben falsch waren und die Zeit abgelaufen war. Ich durfte auch meine Eltern nicht mit rein nehmen, weil ich 18 bin, ich kann aber weder russisch schreiben, lesen oder sprechen. Ausserdem würde seit kurzem (ab dem 1.6.) Eine Verfassung geändert, dass ich meine Deutschen Papiere hier übersetzen lassen muss, eine apostille drauf machen, und da in ko Salat von Notar nochmal beglaubigen lassen, das sind pro Blatt nochmal 26€ mehr, was schon knapp 60€ pro Blatt macht. Und ich brauche als einziger geschätzt nen halben Ordner voll und andere 10 Blätter. Und was der Heini hinter der Scheibe macht ist ebenfalls dreist, bei einigen, da korrigiert er es so, dass es weitergereicht wird, bei denen die er sich wohl willkürlich aussucht in Rot, damit man es noch Ball schreiben muss, ich glaube schon, dass die mich mit Absicht nicht rauslassen. Aber wenn ich da nicht austrete, verliere ich die Deutsche. Ich bin schon tiefst deprimiert deswegen und weil gar nicht mehr was ich tun soll. Ich hätte gerne Lust mich ausgiebig beim konsulat zu beschweren, dass der gefeuert wird. Falls den einer kennt, der heißt Igor andreevic badeew, vom russischen ins Deutsche

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