Wenn meine Kinder in einem anderen Land geboren werden (zB Japan) haben sie dann automatisch ein Recht auf die Staatsbürgerschaft?

5 Antworten

Nein! Nur wenn ihr als Eltern auch die Japanische Staatsbürgerschaft habt. Für das Kind das in Japan auf die Welt kommt wird nach der Geburt der Geburtsort festgelegt das ist dann logischerweise Japan. Aber die Staatsbürgerschafft müsste man einreichen

In Japan gilt sog. "ius sanguinis", das Abstammungsprinzip. Die Kinder bekommen die Staatsbuergerschaft der Eltern. Wenn keiner der beiden einen japanischen Pass besitzt, dann koennen die Kinder also auch keine japanische Staatsbuergerschaft erhalten.

Gruesse aus Tokyo
Johannes

Nein. Dadurch werden die Kinder noch keine japanischen Staatsbürger.

Es ist überhaupt sehr schwierig, die japanische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Und: Es gibt keine doppelte Staatsbürgerschaft!

Meines Wissens gilt Folgendes:
Zuerst einmal muss man den Status eines Permentent Resident erlangen. Das dauert schon mal 5 Jahre, während der man ununterbrochen in Japan leben muss. Dann erst kann man den Antragstellung zum Erhalt der jap. Staatsbürgerschaft stellen.

Isabel2312 
Fragesteller
 06.01.2017, 13:52

Und wie bekommt man das Aufenthaltsrecht solange?

Tamtamy  06.01.2017, 14:00
@Isabel2312

Ich habe sogar noch den kürzeren Fall genannt (5 Jahre dauernder Wohnsitz in Japan) für den Erhalt des Permanent Resident Status - dazu muss man nämlich einen japanischen Ehepartner haben.
Ansonsten beträgt die Wohnzeit 10 Jahre.

yohanesu  06.01.2017, 16:41

Das ist nicht ganz korrekt.

Ja, nachdem man 5 Jahre in Japan zugebracht hat (jaehrlich muessen das min 80% der Zeit sein) kann man die japanische Staatsbuergerschaft beantragen.
Eine vorausgehende unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung ist nicht notwendig. Diese kann erst nach 10 Jahren, fuer Leute, die einen japanischen Ehepartner/-partnerin haben bereits nach 3 Jahren Ehe (davon min 1 Jahr in Japan) beantragt werden.

Tamtamy  06.01.2017, 16:46
@yohanesu

Okay, danke! Vielleicht hat sich etwas geändert, seit mein Informant (mit Japanerin verheiratet) sich vor 6 Jahren informiert hat.

KimieRaili  10.01.2017, 04:56

"Es gibt keine doppelte Staatsbürgerschaft." Das stimmt nicht so ganz. Mein Partner ist selbst halb Japaner/Schweizer und besitzt auch beide Staatsbürgerschaften. ;)

Von Staat zu Staat unterschiedlich. In den USA hat das Kind dann die amerikanische Staatsbürgerschaft. Und in anderen Ländern wiederum nicht

In fast allen Ländern bekommen Kinder mit Geburt die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes. Damit einher geht aber nicht immer die Erlaubnis für die Eltern, auf Dauer in dem Land zu bleiben. Oft gibt es da nur ein Duldungsrecht.

Isabel2312 
Fragesteller
 06.01.2017, 13:43

Wie bekommt man denn die Staatsbürgerschaft wenn man da nicht geboren ist und auch keine japanischen Eltern hat?

wiki01  06.01.2017, 13:50
@Isabel2312

Da das unterschiedlich ist, solltest du dich da bei der Botschaft des Landes erkundigen. Die Staatbürgerschaft ist oft an weitere Bedingungen geknüpft, wie z.B. Beherrschen der Sprache, Kenntnisse der Historie des Landes, Vorteile des Landes an deiner Einbürgerung, Bestehen eines Tests usw. Und leider bei manchen Ländern auch ein dickes Bankkonto.

Wenn aber deine Kinder schon durch Geburt Japaner sind, bekommst du alt Elternteil sicher ein weitgehendes Bleiberecht.