Muss ich Militär in Armenien ableisten auch wenn ich noch nie da war bzw. die Sprache nicht spreche und eigentlich vorhabe deutscher zu werden?

5 Antworten

Hmm ob du die Staatsbürgerschaft schnell loswerden kannst kann ich dir nicht sagen. Nur glaube ich nicht dass, man dich zwingen wird nach Armenien zu gehen um Militärdienst zu leisten. Ich glaube auch dass, die Deutschenbehörden dich nicht ausliefern würden falls das gefordert wird. Ein Anwalt wäre denke ich ein geeigneter Ansprechpartner für dein problem.

Ich trete auch aus der Tr Staatsangehörigkeit aus. Ob du da noch was machen kannst, weiß ich nicht. Jedoch kann der Austritt ca 6 Monate bis 1 Jahr dauern. Ich weiß nicht, ob die das so machen können, dass die dich ins Millitär zwingen können. Normalerweise sollte das nicht so gehen. Beantrag bei der armenischen Botschaft nochmal einen Termin oder sprich das mit einem Fachmann -in dem Fall einen Anwalt in dem Gebiet- durch. 

https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/staatsangehoerigkeit.php

Bei mir ging alles schriftlich und das Verfahren für die Staatsangehörigkeit läuft bei mir noch. Trotz das es in der Türkei eine Wehrpflicht gibt, muss ich diese nicht absolvieren. eventuell hängt das vom armenischem Rechtsstaat ab. Kann sein, dass es im Gesetz verankert ist. Da bitte ich dich kurz selbst zu rechachieren. So erlaubte mir die Türkei erst mit dem 18. Lebensjahr auszutreten.

Ist der Pass denn noch 10 Jahre gültig? 

http://honorarkonsulat-armenien.de/visa.htm 

Eventuell empfehle ich dir beide Links dir mal anzugucken. Das mit dem Anwalt empfehle ich dir, wenn du dich vergewissern willst. 

Möglichwerweise hast du die deutsche Staatsbürgerschaft bereits schon.

Prüfe folgendes:

"Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder müssen sich grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden, die sogenannte Optionspflicht. Durch das am 20.12.2014 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird der Kreis der
Optionspflichtigen jedoch weitreichend eingeschränkt."

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html

"Des Weiteren entfällt die Optionspflicht für
Betroffene, die im Inland aufgewachsen sind. Als im Inland aufgewachsen
gilt nach § 29 Abs. 1a StAG, wer


sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat,


sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat

oder

über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Optionsregelung_node.html









sumi79  12.04.2017, 12:29

Wie alt bist du denn?

Wenn du armenischer Staatsbürger bist, dann unterliegst du unabhängig von deinen persönlichen Wünschen und Vorhaben armenischem Recht. Keine Ahnung, wie die ihre Wehrpflicht regeln.

Die Aussage der Botschaft kann ich nicht glauben. Noch weniger die der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde.

Jedenfalls hast du nach deutschem Recht auch einen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die Bedingungen des Austritts aus der angestammten unzumutbar wären.

Das wäre hier ja gegeben...

Mein Vorschlag für dein weiteres Vorgehen:

1. Versuch diese Aussage der Botschaft schriftlich zu bekommen oder durch Erfahrungsberichte anderer zu plausibilisieren.

2, Gehe damit zur Asuländerbehörde und beschwere dich über deine letzte Sachbearbeiterin.

3. Stelle einen Antrag auf Einbürgerung und begehre den Verzicht auf Austritt aus deiner angestammten wg. Unzumutbarkeit nach  § 12 STAG.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


"Wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder den Betreffenden nicht zumutbar ist, z.B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten, dürfen diese gleichfalls ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden wären. "

http://auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
 

Es scheint so, als hättest Du die deutsche Staatsangehörigkeit früher beantragen sollen.

Stelle doch bei der Armenischen Botschaft, oder schriftlich beim dortigen Militär einen Antrag die Ableistung des Wehrdienstes aufzuschieben, weil Du einen Ausbildungsvertrag hast.

Als wir noch die Wehrpflicht hatten, ging das hier.