Berufsschule schwänzen über 18 Strafbar? (BW)

Hallo ich bin 18 Jahre alt und "offiziell" Berufsschüler aber ohne Ausbildung also Vollzeitschüler! Aus bestimmten Persönlichen Gründen bin ich schon länger nicht mehr in die Schule gegangen. UNGEFÄHR 4 MONATE NICHT MEHR. Nun habe ich 3 (!) Bußgeldbescheide bekommen mit der Überschrift "Anhörung im Bußgeldverfahren" in denen steht ich kann / solle mich zur Sache äußern & Stellung nehmen. Das habe ich allerdings nicht getan, warum ist egal.

Und nun beschäftigt mich sehr die frage, da ich schon seit März nicht mehr die Schule besuche aber immer noch angemeldet bin & nun schon das 3. Bußgeldverfahren gegen mich läuft, ob ich überhaupt eine Strafe bekomme (weil ich ja schon 18 bin & meine Schulpflicht eig erfüllt habe) und wenn ja wie hoch denn diese ungefähr sein wird?? & wird das dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder klärt das der Staatsanwalt?

Überall lese ich etwas anderes. & noch ein problem ist, ich habe kein festes Einkommen, dh was passiert wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann? Tagessätze a 25€? Oder Sozialstunden?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt & weiß nicht was ich jetzt noch machen soll & ich hoffe wirklich sehr das mir irgendjemand eine ehrliche & richtige Antwort geben kann, er würde mir eine große Last der ungewissheit von der Schulter nehmen.... Ich bedanke mich schon einmal herzlich! Und entschuldige mich für meine Unwissenheit, aber bei mir läuft grade alles drunter und drüber... -.-

Schule, Bußgeld, Gesetz, Baden-Württemberg, Berufsschule, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Strafrecht
Müll vom unbekannten Nachbarn landet in unserer Mülltonne!

Morgen kommt bei uns die Müllabfuhr. Als wir heute Abend unsere Mülltonne und den Windelsack rausstellen wollten, haben wir bemerkt dass der Windelsack (den wir ja bezahlt haben, um die Windeln von unserem Kleinen überhaupt entsorgen zu können) spurlos verschwunden sind. Dafür waren in unserer Mülltonne 2 volle fremde Müllbeutel. In dem einen ist Katzenstreu und im anderen Hausmüll (mit Maden!) drin. Da der Windelsack immer auf unserer Mülltonne steht, kann es auch nicht versehentlich passiert sein. Wir wollten heute Abend noch den restlichen Müll aus unserem Mülleimer und die restlichen verbrauchten Windeln in unserer Tonne und unserem Sack entsorgen -ging nicht! Am liebsten hätte ich den fremden Müll und die restl. Windeln einfach auf die Straße geschmissen... aber auf das gleiche Niveau wie die Person die das getan hat, werden wir nie sinken. Mein Mann ist Hausmeister (Nebentätigkeit) und er hat herumgefragt. Natürlich war es keiner. Mein Mann hat aber auch keinen Ärger mit den Bewohnern in unserem Haus, das 12 Wohnungen hat. Katzenbesitzer gibt es einige, wir haben auch schon einen Verdacht... eine junge Frau die schon Anzeigen (z.B. wegen Vernachlässigungen Ihrer Katzen) von anderen Mitbewohnern hatte. Sie hat auch nicht aufgemacht, als mein Mann vorhin bei ihr geklingelt hat. Obwohl wir gehört haben dass sie da war! Das sie aber die Mülltüten in unsere Tonne gelegt und den Windelsack entfernt hat, dafür haben natürlich keinen Beweis.

Was können wir tun? Wir haben ja jetzt einen finanz. Schaden, da wir auf unserem Müll "sitzenbleiben". Außer dass man die Hausverwaltung benachrichtigt, fällt mir nichts ein.

Wäre es überhaupt strafbar (Ordnungswidrigkeit?), wenn man seinen Abfall unerlaubt in fremde Mülltonnen entsorgt?

D A N K E ! ! !

Müll, Recht, Abfallentsorgung, Mülltonne, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Ordnungswidrigkeit, Schaden
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz 12 kmh mit Firmenwagen

Hallo,

mein Anligen ist eine Geschwindigkeitsüberrschreitung in der Schweiz innerorts mit dem Firmenwagen, welches ich nicht einmal bemerkte.

Meine Firma hat folgendes Schreiben bekommen:

Zitat Brief Kanton Zürich: Wir haben festgestellt das die Lenkerin oder Lenker des unten aufgeführten Fahrzeug folgende Verkehrsverletzung begangen hat 303.01 CA Überrschreiten Algemeiner Höchstgeschwindigkeit von 11-15 Kmh.

Ich soll abzüglich 5Kmh Toleranz mit 62 Kmh gefahren sein und eine Überschreitung von 12km/h haben. Die wollen auch gleich 250CHF dafür haben. Uhrzeit war gegn 23.07Uhr

Als mir mein Chef das Zeigte bin ich von allen Wolken gefallen. Er meinte ob wir nicht angeben sollen, das unsere Firma den Fahrer nicht ermitteln kann?

Das Firmenfahrzeug ist ein Leasingfahrzeug und wird im Februar 2013 wieder zurück gehen. Mit dem Fahrzeug wird die Schweiz auch nicht mehr befahren, habe in einer Woche ein neues Leasingfahrzeug.

Nun mein Anliegen, wir kann die Firma und ich mich verhalten damit ich die überzogene Strafe nicht zahlen muss. Mein Arbeitgeber würde mich soweit decken, allerdings möchte ich nicht noch ein schlimmeres Fass aufmachen. Ich reise sehr oft beruflich in die Schweiz, allerdings nicht mehr mit diesem Fahrzeug. Wenn mein Arbeitgeber angibt, das der Lenker nicht ermittelt werden kann und nicht zahlt. Was kann die Schweiz hier unternehmen? Da die mit einem Überweisungsformular auch eine Anhörung mitgeschickt haben.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße

Verkehr, Rechtsanwalt, Geschwindigkeit, Schweiz, Blitzer, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehr

Meistgelesene Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeit