Unfall; Teilschuld U'gegner wenn der Sprinter ca. 1m aus der Parklücke ragt bis auf die Straße?
Hallo,
dummerweise habe ich heute mit meinem Pkw einen ca. 6 m langen MB Sprinter tuschiert. Er parkte in einer Parklücke und war zu groß/lang dafür. Er ragte ca. 70-100 cm aus der Parklücke heraus bis auf die befahrene Straße.
Das ich Schuld habe ist wahrscheinlich klar, aber hat der Unfallgegner eine Teilschuld, weil sein Wagen viel zu groß für die Parklücke war?
Dank im voraus,
MvM