Hallo,
für meine Frage muss ich ein wenig ausholen.... Sorry.
Ich bin ein selbstständiger Kleinunternehmer, der von Auftraggebern für seine Dienstleistung gebucht wird.
Mein Fahrzeug ist in meinem Betriebsvermögen, ich führe ein Fahrtenbuch und übers Jahr nutze ich das Fahrzeug mehr beruflich als privat.
D.h., dass durch die berufliche Nutzung des Fahrzeugs auch Betriebsausgaben entstehen, die ich wieder erwirtschaften muss. Und diese Kosten muss ich natürlich verrechnen, also dem Auftraggeber/den Auftraggebern angemessen in Rechnung stellen.
Mein Ansatz ist: Wenn ich für die Dienstleistung/den Auftraggeber mein eigenes Fahrzeug verschleiße (Wertverluste, mehr Reparaturen usw.) und Sprit verbrauche usw., dann möchte ich im richtigem Maß das vom Auftraggeber erstattet bekommen.
Da ich ein betriebseigenes Fahrzeug nutze, kommt nicht die übliche Pendlerpauschale von 0,35 €/km in Frage. Andersrum, ich kann/muss mir also eine eigene Km-Pauschale, anhand der tatsächlichen Kosten, errechnen.
Und das liegt, m. E., im Rahmen des normalen wirtschaftlichen Handelns eines Unternehmers.
Bisher habe ich das so gemacht:
1.) Alle Fahrzeugkosten aus dem Vorjahr ermittelt aus Kfz-Steuer, Autohaftpflicht, ADAC-Beitrag, Reparaturen. Keine Abschreibung, da der Wagen bereits abgeschrieben ist.
2.) Jahressumme der beruflich gefahrenen Km ermittelt.
3.) Spritverbrauch pro Kilometer über ein Programm individuell für mein Fahrzeug ermittelt/kumuliert (hier 0,12 €/Km).
4.) Gesamtsumme beruflicher Spritkosten ermittelt, ca. 1500 € hier im Vorjahr.
Errechnung meiner individuellen Km-Pauschale:
Berufliche Jahreskilometer / (Fahrzeugkosten [1] + Spritkosten [4]) = Individuelle Km-Pauschale
Bei ergibt sich hierbei eine Pauschale von 0,42 €/km. Die Höhe des Betrags halte ich für angemessen, da unter 0,50 €/km
Darüber hinaus berechne ich für die Fahrzeit zum Einsatzgebiet, also für die Zeit im Auto die Hälfte meines Stundensatzes.
Frage 1: Ist an der Berechnung und meinem Vorgehen/Ansatz irgendwas nicht korrekt?
Bei 9 von 10 Auftraggebern (AG) geht das so durch und das ist OK soweit.
Bei einem AG gibt es immer Stress, sein Ansatz ist nämlich: Das Fahrzeug ist die Voraussetzung, um überhaupt den Job machen zu können, weswegen er nicht einsieht, dass er für meine Kosten, Verschleiß und Verbrauch (Betriebsausgaben) aufkommen muss. Aus diesem Grund kalkuliert er ausschließlich mit den 0,35 €/km der Pendlerpauschale und das von seinem Bürostandort und NICHT von meinem Wohnort, dem des Freiberuflers!
Frage 2: Ist der Ansatz des AG irgendwie nachvollziehbar und/oder sogar richtig?
Aus Gründen des freien wirtschaftlichen Handelns und Aspekten zur Scheinselbstständigkeit (Abhängigkeitsverhältnisse, Vorgaben des AG usw.) halte ich mein Vorgehen für richtig.
Frage 3: Inwieweit sind Aspekte der Fahrkostenkostenberechnung zwischen AG und Auftragnehmer verhandelbar? Sind hier individuelle Regelungen üblich? Was wäre, ggf., ein fairer Kompromiss?
Dank im voraus,
MvM