Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Vermieter im Altersheim - Mietpreis erhöhung rechtmäßig?

Hallo Community

Meine Oma wohnt seid anfang der 70er in einem Zweifamilienhaus welches damals der Vermieter und mein Opa zusammen gebaut haben. Da mein Großvater damals beim Bau geholfen hat, und meine Großeltern auch immer den gemeinsam genutzten Garten in Ordnung gehalten haben, hat der Vermieter damals die Miete mit 100 Mark kalt angesetzt, Freundschaftspreis praktisch, es wurde auch kein Mietvertrag erstellt damals. Zur Euro wende 2002 wurde einvernehmlich auf 100€ kalt erhöht und seitdem hat sich nix geändert an den Rahmenbedingungen.

Im jahre 2013 leben in den 2 Wohnungen allerdings nurnoch meine Oma, und die Frau vom Vermieter. Mein Großvater ist leider 2010 verstorben, der Vermieter 2012.

Die Frau vom Vermieter ist nun allerdings bereits 90 und Pflegebedürftig, wurde ein Jahr nun von einer Osteuropäischen Pflegekraft zuhause gepfegt, aber aufgrund ihrer Demenz und der damit einhergehenden Agression nun in ein Altersheim eingewiesen. Die Bevollmächtigte der Vermieterin, die das veranlasst hat, hat aber mit dem Einweisen ins Altenheim alles an einen Notar abgegeben, und dieser hat ihr gegenüber nun bereits angekündigt, das die Miete meiner Oma wohl viel zu niedrig wäre, und sie jetzt um das Altenheim zu Finanzieren angehoben würde.

Allerdings ist das Haus auch in keinem guten Zustand... im Keller schimmelt es teilweise, die Kacheln kommen von der Wand, die Wasserrohre sind fast dicht von Kalk, sodass man kaum Druck auf dem Hahn hat, und das Dach ist an einigen Stellen wohl undicht.

Die erste Frage für mich wäre: Kann man einer fast achzigjährigen die seid knapp 40 jahren in dieser Wohnung lebt, so einfach die Miete drastisch erhöhen?

Die zweite Frage wäre, wenn dem so geschieht, könnte man dann nicht zumindest gegen den Notar vorgehen, weil das Haus schwer renovierungsbedürftig ist? Bei dem bisschen an Miete haben wir bis jetzt ja nur nie was gesagt.

Pflege, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Altenheim, Notar
Mietanpassung an Vergleichsmiete bei Pauschalmiete

Hallo,

kaum ist das eine Problem geklärt, gibt es schon wieder ein neues Problem mit dem Vermieter, der uns einfach jetzt ärgern möchte. Er hat sich neuerdings in den Kopf gesetzt, die Miete zu erhöhen und beruft sich auf §558 bzw. die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Ich habe mich schon eingelesen, grundsätzlich sind alle Voraussetzungen (einzuhaltende Fristen ect.) erfüllt. Für unseren Ort gibt es keinen Mietspiegel, sodass er sich auf drei Vergleichsobjekte beruft. Nun ist es allerdings so, dass im Mietvertrag eine Pauschalmiete vereinbart ist und zwar ohne, dass Kaltmiete und Nebenkosten extra ausgewiesen werden. Es steht also nur im Vertrag, dass die Wohnung inklusive Heizung und Warmwasser (Strom ist extra) für den Betrag xy vermietet wird. Ist es aber nicht so, dass solche Vergleichsmieten sich immer auf die Kaltmieten beziehen? Dass er also erst mal ausweisen müsste, wie viel der Miete Kaltmiete ist und was Nebenkosten sind? Das kann er nämlich nicht, weil er sie gar nicht abrechnen kann, da keine Zähler ect. vorhanden sind. Und er müsste das ja nachweisen können, wenn er auf einmal behaupten würde, vom Gesamtbetrag seien soundsoviel Nebenkosten oder? Also kann er dann überhaupt Objekte als vergleichbar bezeichnen, bei denen ganz klar die Kaltmiete zugrunde liegt?

Außerdem ergibt sich noch einen andere Frage: Auch wenn es für unseren Ort keinen Mietspiegel gibt, so liegt er doch eingebettet in einige andere Orte der gleichen Struktur, die verwaltungstechnisch alleridngs nicht eigenständig sind und somit zur nahen Stadt gehören. Für diese Stadt und ihre Gemeinden existiert nämlich sehr wohl ein Mietspiegel. Rechnet man unsere Wohnung einfach mal beispielhaft mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinden aus, ergibt sich ganz klar, dass der Preis, den wir bezahlen, sogar noch über dem dieses Mietspiegels ist. Sollte der Vermieter also versuchen, anhand der Vergleichsobjekte die Erhöhung einzuklagen(vorausgesetzt die Sache mit der Pauschalmiete würde ihm nicht sowieso vorher schon ein Problem bereiten), wie groß, meint Ihr, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er damit durchkommt´? Denn natürlich hat er sich bzgl. der Vergleichswohnungen was die Miete angeht, mit den Vermietern dieser abgesprochen(ist das reinste Gemauschel hier).

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke schon mal im Voraus für jede Antwort!

Liebe Grüße, Lilli.

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung
nebenkosten erhöhung durch 2.person

Hallo, zum sachverhalt: ich bin seit ein paar wochen viel bei meinem freund (5-6 tage die woche)war aber zwischendurch ein paar mal auch zu hause. Nun hat der vermieter durch das treppenhaus ,nicht mal unter vier bzw sechs augen,mir (also auch nicht meinem freund ,der der mieter ist) mitgeteilt ,dass wir nächsten monat 50€ mehr zahlen sollen, da ich ja nun bei meinem freund wohne. Die erhöhung bestreiten wir erst mal nicht. Meine fragen: 1. Ich habe gelesen, dass man erst nach 3 monaten dauerhaften aufendhalt erhöhen darf. Also ab wann darf denn erhöht weden?

  1. ab wann nach ankündigung muss man zahlen. hab gelesen erst zum übernachsten monat nach schriftlicher benachrichtigung müsste man zahlen.

  2. Heißt das, dass diese mündliche mitteilung, die es auch irgendwie nicht war, nichtig ist und wir nicht zahlen müssen solang wir nichts schriftlich haben?

  3. Die 50 € kommen mir auch etwas hoch vor ,denn er zahlt nur 320 € warm miete kaltmiete gibt es auch gar nicht? Und differezmäßig finde ich hört sich hoch an.

  4. Auch meinte sie das sei für heizung und wasser . Aber was hat die heizung mit mir zu tun, die wäre anders auch an und nicht nur durch mich? Wasser kann ich ja verstehen ,aber 50€ nur wasserverbrauch finde ich auch recht hoch.

So ich habe die letzen 4h versucht mich zu informieren ,aber bin mir einfach nicht sicher .hoffe es gibt ein paar profies hier die mir weiter helfen können. Bitte nur ernstgemeinte antworten.

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Nebenkosten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieterhöhung