Hallo, ich habe mal eine Frage zum deutschen Mietrecht. Hier aber zuerst der Sachverhalt.

Auf der Suche einer Leckage wurde unser Bad an mehreren Stellen aufgeklopft und einige Löcher im Kupferrohr entdeckt. Die Reservefliesen reichen nicht aus um die offenen Stellen zu schliessen. Nun möchte unser Vermieter das Bad erneuern und dabei alle Wasserrohre - außer Heizung - erneuern. Dusche, Wanne, Waschbecken usw. wird neu, aber der alte Heizkörper bleibt vielleicht. Die Erneuerung ist eventuell eine Forderung der Versicherung, ich weiß es nicht.

Meine Frage wäre nun, ob eine Mieterhöhung nach dem Badumbau ermöglicht ist und falls ja, in welcher Höhe?

Cu