Mieterhöung für Garage ohne Begründung?

6 Antworten

Wenn die Garage zu eienr Wohneinheit gehört, ist sie bestandteil der Wohnung, ein Mietvertrag kann nicht selektiv erhöht werden. Es geht also nicht, wenn der Vermieter den Anteil für den Keller erhöhen würde, nur weil der Keller saniert wurde. Eebenso ist es bei einer Garage, es kann lediglich das Gesamtmietobjekt erhöht werden und da auch nur auf ein mal um höchstens 30%.

Wen es allerdings zwei unetrschiedliche Vermieter sind, ist die Situation anders. Warum sprichst du den Vermiter der Garage nicht einfach an ?

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:28

Es ist der gleiche Vermieter wie bei der Wohnung , er schreibt lediglich .Durch die Neugestalltung der Parkplatzanlage ist eine Änderung der monatlichen Nutzungskosten erforderlich für Stellplatz von 7,67 € auf 20,00 € monatlich und Garage von 26,00 € auf 35 € . Existiert aber kein schriftlicher Mietvertrag darüber

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:53
@Deeds

Danke das hat mir sehr weitergeholfen.

M.f.G. Deeds

bwhoch2  29.10.2013, 13:01

Ich habe die Garage vor Jahren nachträglich angemietet es existiert aber kein Mietvertrag darüber.

Die Garage gehört also nicht zur Wohneinheit. Sie hat zum Zeitpunkt der Anmietung offenbar nicht dazu gehört und wird durch das nachträgliche Anmieten auch nicht Bestandteil des Wohnraummietvertrags.

Beispiel: Jemand hat eine Wohnung mit einem Stellplatz. Die Mietpartei erweitert den Fuhrpark (Junior!) und will auch das zweite Auto in einer Garage unterstellen. Mietet deshalb eine zufällig freie Garage vom gleichen Vermieter an. Nach drei Jahren zieht der stolze Autobesitzer aus und die Garage wird überflüssig. Nach Deiner Auslegung müßte nun der Mieter den ganzen Wohnungsmietvertrag kündigen, um die nun überflüssige Garage los zu werden. Das kann ja wohl nicht sein.

Gehe hier mal davon aus das der Vermieter der Wohnung und Garage / Stellplatz der gleiche ist !! Auch wenn die Wohnungen einer Eigentumswohnanlage ,Garagen , Tiefgaragenstellplätze unterschiedliche Eigentümern sind, werden sie aber von einer Verwaltung einheitlich vermietet, dann liegt ein einheitlicher Mietvertrag vor. Auch wenn der Mieter erst nach Jahren eine auf dem Grundstück gelegene Garage mietet, kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, es sei den, das dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Auch Mieterhöhungen können bei einem einheitlichen Mietvertrag nicht isoliert für die Garage vorgenommen werden

Quelle: (AG Bielefeld WM 93, 357 ; AG Frankfurt NJW-RR 92, 973)

MosqitoKiller  29.10.2013, 11:39

Das ist aber sehr wage, dazu gibt es auch durchaus kontroverse Urteile, und ob es sich um einen einheitlichen Mietvertrag handelt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Dass die Verträge zeitlich getrennt geschlossen wurden ist in jedem Fall ein deutliches Indiz für zwei getrennte Verträge, auch wenn das AMTSgericht dies in seinem Urteil ignoriert...

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:40

Es ist der gleiche Vermieter wie bei der Wohnung , er schreibt lediglich .Durch die Neugestalltung der Parkplatzanlage ist eine Änderung der monatlichen Nutzungskosten erforderlich für Stellplatz von 7,67 € auf 20,00 € monatlich und Garage von 26,00 € auf 35 €

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:52
@Deeds

Danke das hat mir sehr weitergeholfen.

M.f.G. Deeds

Nein, das darf er nicht. Bei Garagenmietverträgen muss die Möglichkeit zur Mieterhöhung ausdrücklich vereinbart sein, ansonsten kann die Miete nicht erhöht werden, denn es fehlt dafür die Rechtsgrundlage...

Andererseits kann der Vermieter den Vertrag natürlich ohne Begründung jederzeit kündigen und dann zu einem höheren Preis (an Dich) neu vermieten, wenn Du damit einverstanden bist...

Die Mieterhöhung bedarf also Deinem Einverständnis, andererseits droht ohne dieses der Verlust der Garage. Die Wahl bleibt Dir überlassen...

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:51

Danke das hat mir sehr weitergeholfen.

M.f.G. Deeds

Ich habe die Garage vor Jahren nachträglich angemietet es existiert aber kein Mietvertrag darüber.

Doch ein mündlicher. Und da die Garage nicht zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, greifen hier auch nicht die Bestimmungen bezüglich Mieterhöhung.

MosqitoKiller  29.10.2013, 11:35

Und da die Garage nicht zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, greifen hier auch nicht die Bestimmungen bezüglich Mieterhöhung.

... und deswegen kann die Miete auch nicht erhöht werden, weil die Rechtsgrundlage dafür fehlt, die gibt es nur im Wohnraummietrecht...

Deeds 
Fragesteller
 29.10.2013, 11:52
@MosqitoKiller

Danke das hat mir sehr weitergeholfen.

M.f.G. Deeds

Nach neu Bau der Parkplatzanlage bezw. Erweiterung der Parkplatzanlage , so das jeder Mieter einen Stellplatz oder Garage hat wurde die Garagenmiete von 26 € auf 35 € monatlich angehoben ohne Begründung darf er das? Ich habe die Garage vor Jahren nachträglich angemietet es existiert aber kein Mietvertrag darüber.

Ohne Ihre Zustimmung kann/darf der Vermieter die Miete nicht erhöhen, allerdings kann der Vermieter Ihnen die Garage kündigen und dann diese anderweitig weitervermieten zu einem höheren Preis.

Es ist der gleiche Vermieter wie bei der Wohnung , er schreibt lediglich .Durch die Neugestalltung der Parkplatzanlage ist eine Änderung der monatlichen Nutzungskosten erforderlich für Stellplatz von 7,67 € auf 20,00 € monatlich und Garage von 26,00 € auf 35 €

Die neuen Preise kann er dann bei Neuvermietung machen.

Allerdings müssen Sie bedenken, dass der Vermieter Ihre Garage kündigen kann und Sie dann ohne Garage dastehen.