Was kann passieren, wenn ich auf die Mieterhöhung schriftlich ablehne?

13 Antworten

Deine Frage enthält nur wenig Information.

Du kannst nicht wegen einer Weigerung eine aus Deiner Sicht ungerechtfertigten Forderung nachzukommen gekündigt werden.

Die Kündigung nützt Deinem Vermieter nichts. Wenn die Forderung ausreichend begründet ist, dann kann er höchstens versuchen sie gerichtlich durchzusetzen. Allerdings habt ihr ja einen Vertrag und ich vermute nicht dass dort vereinbart ist, dass der Vermieter willkürlich die Miete erhöhen kann. Solange Du diesen Vertrag einhältst muss er ihn auch einhalten.

Bei Zeitmietverträgen, also bei einem Mietvertrag mit definierter Laufzeit ist eine außerplanmässige Mieterhöhung übrigens ausgeschlossen.

Bei den restlichen Mietverträgen ist sie auf einen Prozentsatz in einem Zeitraum gedeckelt (ich glaube maximal 10% in 5 Jahren) und bedarf einer Begründung. Der Vermieter muss nachweisen (z.B. durch die Miete vergleichbarer Wohnungen oder durch Vorlage des Mietspiegels), dass die Erhöhung gerechtfertigt ist.

Die Anwälte beim Mieterbund sind Profis und ich würde Dir raten den Rat zu befolgen und der Forderung schriftlich zu widersprechen. Es weist darauf hin, dass die Erhöhung ungerechtfertigt ist.

In dieser Zeit, musst Du natürlich die normale Miete bezahlen und sollte Dein Vermieter seine Forderung ausreichend begründen können, musst Du die zuwenig gezahlte Miete nachzahlen.

Natürlich kann er kündigen. Die Kündigung kann man aber auch anfechten, wenn die Mieterhöhung unbegründet oder unberechtigt ist. Zudem muss er Vergleichsmieten anführen. Ich nehme an, dass darauf die Empfehlung des Mietervereins beruht.

Wenn ein Mieter eine berechtigte Mieterhöhung des VM ablehnt, dann kann der VM die Durchsetzung beim Amtsgericht beantragen.

Kann er mir eine Kündigung schicken?

Wenn das Mieterhöhungsverlangen rechtlich korrekt ist ja. Aber nicht weil Du nicht zustimmst, sondern weil Du die erhöhte Miete nicht zahlst.

.Ich lese weiter unten das es um Mieterhöhung wegen Modernisierung geht.

Andere Regeln gelten für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Modernisierungen, die den Gebrauchswert einer Wohnung erhöhen oder zu Einsparungen von Energie und Wasser führen, rechtfertigen eine Mieterhöhung. Der Vermieter muss den Mieter nicht um Zustimmung bitten. Er kann die Miete jährlich um elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Förderungen und Zuschüsse kann er nicht anrechnen. Zudem muss der Mieter keine Luxusmodernisierungen dulden, sondern nur Maßnahmen, die die Wohnung auf einen heute üblichen Standard bringen. Der Mieter kann der Modernisierung widersprechen, wenn die damit verbundene Mieterhöhung für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Der Vermieter muss eine Modernisierung und die voraussichtliche Mieterhöhung drei Monate vor Beginn der Maßnahme dem Mieter ankündigen. Tut er das nicht oder er verschätzt sich bei den Kosten um mehr als zehn Prozent, so verlängert sich die Frist um sechs Monate.

Der Mieter hat bei jeder Form der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Wird dem Mieter eine Mieterhöhung mitgeteilt, so kann er mit verkürzten Fristen außerordentlich kündigen (Mieterkündigung). Ausnahme: Wird eine Staffelmiete vereinbart, hat der Mieter vier Jahre lang kein Kündigungsrecht. Der Vermieter darf allerdings bei einem Staffelmietvertrag die Miete nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarung erhöhen.

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/artikel/artikel/mieterhoehung-modernisierungs-mieterhoehung.html

hase2069 
Fragesteller
 25.04.2012, 08:20

mein Vermieter hat geschrieben das die Mieterhöhung schon längst fällig sei, da ich schon mehr als 10 Jahre dort wohne. Außerdem hat er noch geschreíeben das er mehrere Modernisierungsmaßnahmen hat machen lassen z. B. anschließen an der neuen Hackschnitzelheizung die im Dorf gebaut wurde. Der Mieterverein hat gesagt ich soll diese Forderung auf unbegründet zurückweisen. Aber eigentlich hat mein Vermieter doch eine Begründung genannt.... ist die Ablehnung trotzdem ok?

hase2069 
Fragesteller
 25.04.2012, 08:21

gib mir bitte nochmal Antwort anitari

anitari  25.04.2012, 14:43
@hase2069

Das eine Mieterhöhung "schon längst fällig sei" ist keine rechtliche korrekte/anerkannte Begründung die Mieter zu erhöhen.

Auch nicht "das er mehrere Modernisierungsmaßnahmen hat machen lassen".

Aber eigentlich hat mein Vermieter doch eine Begründung genannt....

Aber erst nach der Modernisierung. Lies noch mal genau den Text. Er hätte die Modernisierungsmaßnahmen und eine damit verbundene Mieterhöhung vorher ankündigen müssen. Vor Beginn der Modernisierungen.

Der Mieterverein hat gesagt ich soll diese Forderung auf unbegründet zurückweisen.

Dann mach das doch erst mal so. Wenn der Vermieter dann antwortet und eine Begründung möchte gehst Du damit zum Mieterbund und läßt Dir diese formulieren.

eine nicht nachvollziehbare erhöhung ablehnen