Ein Kamerad (Brandmeisteranwärter) und ich (Finanzanwärter) hatten heute eine kleine Diskussion über die Befugnisse der Feuerwehr.
Nach § 2 Landesfeuerwehrgesetz Baden Württemberg ist es die Aufgabe der Feuerwehr bei Schadenfeuer (Bränden) Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen.
Ein Schadenfeuer wird definiert als ein Feuer, dass seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich selbständig ausbreitet.
Die erste Frage war: Wenn ich in meinem Garten Laub verbrenne und die Verbrennung findet kontrolliert am gleichen Platz statt, darf die Feuerwehr löschen, wenn ich es nicht will, bzw. hat sie überhaupt das Recht, ohne Einladung mein Grundstück zu betreten.
Die zweite Frage war: Wenn mein Gebäude brennt und ich berufe mich auf mein Recht als Eigentümer mein Eigentum zu zerstören und weise die Feuerwehr an, mein Gebäude abbrennen zu lassen (ich war nicht der Brandverursacher), muss die Feuerwehr sich dann damit begnügen ein übergreifen zu verhindern, oder dürfen sie sich über mein Eigentumsrecht hinwegsetzen?
Die Frage, ob die Einsätze letztlich kostenpflichtig sind ignorieren wir bitte. Auch die Hilfslösungen, dass die Feuerwehr löschen muss, da durch die Brandgase eine Notlage für weiter Anwohner entstehen kann etc. pp.
Mich interessiert nur im Moment nur die Rechtekollision.