Wohnung – die besten Beiträge

Ordentliche ETV unregelmäßig im Jahr?

Ja ich frag ggf. auch noch bei einem Anwalt nach, aber jetzt aufs erste mal kurz euer Input:
Unsere Verwaltung kriegts seit Jahren nicht hin, die jährliche ETV irgendwie zu ner geregelten Zeit stattfinden zu lassen.

Mal November, mal August, mal Mai.

Dadurch kanns passieren, dass die ETV, die dann ja erst 4 wochen vorher angekündigt wird, in ein Reisezeitfenster faellt und man selbst nicht vor Ort sein kann.
Das ist jetzt bei mir passiert.

Ich versuche schon die Verwaltung dazu zu bringen, bei der ETV eine Telefonschalte zu ermöglichen, grundsätzlich darf die ja seit 2024 sogar vollständig Online erfolgen:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/online-eigentuemerversammlung_258_570136.html

Bei mir bräuchts nur eine Telefonschalte zum mithören und mitreden, da ich jemanden mit vollmacht in die versammlung schicke ueber dessen telefon ich dann zugeschalten wuerde. Wir sind auch nur eine sehr kleine Eigentümergemeinschaft mit 6 parteien in einem 6 parteinhaus.

Aber die Verwaltung ist (noch) wenig hilfsbereit.

Es ist jetzt kein Weltuntergang wenns diesmal nicht klappt, aber für die Zukunft will ich sowas nicht, bei uns werden die nächsten 10 jahre etliche Sanierungs- und Modernisierungsbeschlüsse gefällt werden müssen und ich hab keine Lust, dann bei einer wichtigen ETV verhindert zu sein und partout nicht irgendwie am Prozess teilzuhaben.

Daher meine Frage:
Kann man der Verwaltung da (leicht) einen Strick draus drehen, wenn die es nicht schaffen die ETV planbar zu halten?
Denn wenn man (beruflich) viel reist, dann kann man da nicht planen, und ohne Telefonschalte hat man keinerlei chance irgendwie teil zu haben.

Ansonsten werde ich eh versuchen, die Gemeinschaft dazu zu bringen die Verwaltung zu wechseln.

Wohnung, Vermieter, Eigentumswohnung, Hausverwaltung

Mahnung über 6.459,71 € – aber keine gültige Nebenkostenabrechnung

📩 Mein Fall – zusammengefasst:

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe auf eure Einschätzung – mein Mietfall zieht sich nun über Jahre, und ich komme allein nicht mehr weiter.

Ich habe kürzlich eine „letzte Mahnung“ vom Immobilienbüro über 6.459,71 € erhalten. Die angeblichen „Mietrückstände“ bestehen fast vollständig aus Nebenkostennachforderungen, Mahngebühren und Zinsen – nicht aus offener Kaltmiete. Die Hintergründe sind leider sehr vielschichtig.

🔎 Was bisher geschah:

  Die Nebenkostenabrechnungen wurden zwar formell fristgerecht zugestellt, sind aber seit 2017 inhaltlich falsch.

  Es wurden mehrfach falsche Wohnungsnummern, fehlerhafte Quadratmeterangaben und vertauschte Einheiten verwendet.

  Die ersten Abrechnungen wurden von der Hausverwaltung sogar zurückgezogen, aber nie korrigiert oder ersetzt.

  2019 erhielt ich schriftlich die Aussage:

    „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.“

    Ich habe daraufhin nicht gezahlt und versucht, Hilfe zu bekommen.

  Ab Januar 2023 wurden monatlich 69 € zusätzlich zur Miete verlangt, ohne formelle Ankündigung oder Begründung.

  Diese Erhöhung wurde weder vom Jobcenter anerkannt noch vertraglich korrekt eingeführt.

  Ich habe gegen alle Abrechnungen und Forderungen schriftlich Widerspruch eingelegt – zuletzt mit Fristsetzung zur Klärung bis 05.08.2025.

  Bis heute kam keine Reaktion auf meine Schreiben. Nur neue Mahnungen.

  Eine Anwältin hatte ich kurzzeitig eingeschaltet – sie hat nur formell geprüft und meinte pauschal, ich müsse wohl zahlen. Inhaltlich geprüft wurde nichts.

  Der Mieterverein hat mir die Unterstützung verweigert und meine Mitgliedschaft beendet.

  Ich lebe hier seit Jahren mit meinem Kind (wir waren bis Anfang 2024 ein 2-Personen-Haushalt). Viele der Verbrauchswerte (Wasser, Müll etc.) passen nicht zu einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind und sind viel zu hoch angesetzt.

📊 Übersicht der geforderten Nachzahlungen:

Abrechnungsjahr  Nachzahlung (€)

2019  1.504,05 €

2020  2.036,47 €

2021  2.056,01 €

2022  3.231,25 €

2023  2.611,32 €

📌 Gesamtsumme aller Nachforderungen: 11.439,10 €

➡️ Die aktuelle Mahnung über 6.459,71 € bildet nur einen Teil davon ab – vermutlich als zusammengesetzte Einzelposten mit Mahngebühren und Zinsen.

🔥 Weitere gravierende Abrechnungsfehler:

  🔻 Heizkosten wurden pauschal als Festbetrag abgerechnet, obwohl laut Heizkostenverordnung (HKVO) eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist. Es wurde nie eine individuelle Erfassung durchgeführt.

  🔻 Die im Haus befindlichen Gewerbeeinheiten wurden nicht separat erfasst oder berücksichtigt, wodurch die Gesamtkosten offenbar ungerecht auf die Wohnmieter verteilt wurden.

  🔻 In meiner Wohnung wird das Warmwasser dezentral erzeugt (z. B. Boiler), dennoch wird ein zentraler Warmwasseranteil berechnet, der real gar nicht anfällt.

  🔻 Die Umlageschlüssel wechseln teils zwischen den Jahren, sind nicht nachvollziehbar dokumentiert, und es fehlen Beleglisten.

📌 Meine Fragen:

  Was tun, wenn formelle Abrechnungen nachweislich auf falschen Flächen, Daten, Einheiten und Umlageschlüsseln beruhen?

  Darf ein Vermieter sagen „Wir wissen, es ist falsch – zahlen Sie trotzdem“ – und das auch noch schriftlich?

  Muss ich eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren, wenn keine offizielle Ankündigung oder Zustimmung vorliegt?

  Wie gehe ich mit einer Mahnung um, obwohl ich bereits fristgerecht widersprochen habe – mehrfach – und keine Antwort erfolgt ist?

Ich habe alle Unterlagen vollständig geordnet:

➡️ Abrechnungen, Kontoauszüge, schriftliche Widersprüche, E-Mails, Mahnungen etc.

Ein Beratungshilfeantrag beim Amtsgericht ist gestellt, aber noch offen.

Ich bin für jede fundierte Einschätzung, rechtliche Bewertung oder ähnlichen Erfahrungsbericht sehr dankbar.

Die Situation belastet mich seit Jahren – ich will es endlich korrekt klären.

Vielen Dank fürs Lesen 🙏

Abrechnung_Des_Grauens

Korrektur zur monatlichen Erhöhung:

Entgegen der Annahme, es wären „nur 69 € monatlich mehr“, wurde die Vorauszahlung tatsächlich von 150 € auf 328 € erhöht – ohne formelle Mitteilung. Diese Erhöhung wurde nie schriftlich angekündigt oder vertraglich fixiert, sondern nur rückwirkend abgerechnet und mit Nachforderungen versehen.

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