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Bewerbung/Anschreiben für den Handelsfachwirt so in Ordnung?

Bewerbung für eine Ausbildung zum Handelsfachwirt

Sehr geehrte Damen und Herren, über jobs.lidl.de bin ich auf Ihre Stellenanzeige unter der Referenznummer: DE-454241 aufmerksam geworden und bewerbe mich hiermit um eine Ausbildung als Handelsfachwirt in Ihrem Unternehmen.

Das Ausbildungsmodell des „Handelsfachwirtes“ interessiert mich sehr, da es die perfekte Kombination aus Theorie und Praxis ist und ich sowohl einen kaufmännischen Abschluss als auch zusätzlich den Abschluss zum geprüften Handelsfachwirt erwerben werde.

Als besondere Fähigkeiten für den Beruf des Handelsfachwirtes, bringe ich ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und eine große Begeisterung für den Handel und seine betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge mit. Des weiteren bin ich sehr belastbar, habe Spaß im Umgang mit Menschen und habe eine sicheres und Selbstbewusstes Auftreten.

Ich habe Lehramt an der Universität Siegen studiert, aber das Studium vorzeitig beendet. Während des Studium eignete ich mir umfangreiche Kenntnisse in der Betriebswirtschaft an. Der fehlende Praxisbezug im Studium und die nicht zeitgemäße Studienorganisation hinderten mich allerdings daran, meine optimale Leistungsfähigkeit abzurufen. Deswegen bevorzuge ich nun einen Arbeitgeber, bei dem ich die Theorie sofort in die Praxis umsetzen kann.

Ich möchte meine Ausbildung bei Lidl absolvieren, weil das Unternehmen bekannt dafür ist, seine Auszubildenden sehr gut zu unterstützen und schnelle Aufstiegs- und Karrierechancen bietet. Auf eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen 

Schule, Bewerbung, Anschreiben, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?

Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

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