Hallo zusammen :)
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Im Juli 2016 habe ich die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (Bundesverwaltung) absolviert. Heute habe ich eine Stellenanzeige von "meinem" Landratsamt gelesen, dass sie einen Ausbildungsplatz zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt anbieten. Sie haben geschrieben, dass man u.a. mind. einen qualifizierenden Hauptschulabschluss haben muss.
Ist die Ausbildung zum Verwaltungswirt nicht der sog. Angestelltenlehrgang 2? Macht es Sinn, wenn ich nach der VFA-Ausbildung die Ausbildung zum Verwaltungswirt mache?
Bei "meiner" jetzigen (Bundes-)Behörde weiß ich, dass man nach der Ausbildung 3 Jahre Berufserfahrung braucht, so dass man für den AL II zugelassen ist. Auf der Stellenanzeige des Landratsamts wird das nicht erwähnt. Wenn ich die Anzeige vom LRA lese, denke ich mir, dass ich gleich nach der Realschule die Ausbildung zum Verwaltungswirt hätte machen können. Oder ist das in der Kommunalverwaltung anders geregelt?
Ich weiß garnicht, wo ich mich beraten lassen kann bzw. wo ich meine Fragen loswerde, deshalb hoffe ich, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal im Voraus! :)