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Keine Fensteröffnen in der Wohnung möglich?

Hallo Leute,

Ich habe mal eine Frage an euch.

Ich wohne in eine 1Zimmer Wohnung, der grad nicht billig ist. Die Wohnung an sich ist schön, allerding mit ein paar 'Macken'. (Wenn man das so sagen kann. Deutsch ist nicht meine Muttersprache.)

Das Bad hat keine Direkten Fenster nach Außen, nur eine kleine Lüftung der rein gar nichts bringt. Am Anfang als ich hier noch geduscht habe, hat es angefangen auch außerhalb das Bad zu schimmeln. Also so überall wo keine gute Luft Zirkulation war, hinter meinem KopfKissen, hinters Schrank, in den Ecken usw... ich habe dies alles selbst beseitigt und mit Anti-Schimmel Farbe gefärbt, leider mein Fehler war dies gemacht zu haben ohne es dem Vermieterin zu zeigen. Dann habe ich aufgehört hier zu Duschen, dusche jetzt nur noch in der FitnessStudio. Vermieterin sagt, ich soll ruhig weiterhin Duschen, das hängt nicht miteinander zusammen. Aber ich habe die Erfahrung, dass seitdem ich nicht mehr Dusche auch nicht mehr schimmelt.

Ist natürlich blöd in der Wohnung nicht duschen zu können.

Generell ist die Luft Feuchtigkeit in der Wohnung relativ hoch, meist nachts sogar bei 80 und mehr. Sonst immer zwischen 65-75

Da es ein 1Zimmer Wohnung ist, Wohn und Schlafbereich ist dasselbe.

Es gibt nicht genügend durchlüftungsmöglichkeiten, in der Küche ist ein grosses BogenFenster und ein relativ grosses GlasTür bereich wo es dann in den Garten rausgeht. Es ist eine Heizkörper in dem Zimmer vorhanden, dadurch ist im Winter in der Küche total kalt.

Jetzt meine eigentliche Frage;

Man kann weder Fenster noch Türen kippen. Die Fenster kann man nicht öffnen, die ist fest und immer geschlossen. Das einzige Möglichkeit zu lüften ist die Tür zur Garten zu öffnen. Ich schlafe gerne nachts mit Frische Luft, sonst ist zu stickig hier drinne, auch aufgrund der hohe Luftfeuchtigkeit.

In der Nacht die Türe offen zu lassen, möchte ich nicht aus verschiedenen Gründen.

Wenn es regnet, dann regnets rein. Da sind öfter Ratten und andere Tiere unterwegs, die man nicht in der Wohnung haben will und auch natürlich aus sicherheitsgründen.

Kann mir jemand sagen, was ich da für rechte habe und gegebenenfalls wo ich am besten beraten bin?

Vielen dank schonmal für eure Hilfe! :)

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung

Vermieter unterschreibt Kündigung nicht und ist nicht zur Schlüsselübergabe erschienen, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,
meine Freundin (22) und Ich(23) haben am 04.04 (3. Werktag des Monats) unsere Kündigung bei unserem Vermieter abgegeben. Kurz darauf haben wir telefoniert und er teilte uns mit dass das für ihn in Ordnung ist und wir am 31.05 ausziehen können.

Wir waren etwas erstaunt dass er so positiv darauf reagiert hat, als wir ihm aber dann auf Whatsapp noch ein paar Fragen gestellt haben (zum Thema Kaution, Zwischenablesung von Messgeräten, Kündigung unterschrieben zurückschicken, Termin für Schlüsselübergabe) hat er diese nicht mehr beantwortet.

Nach dem wir nachgehakt haben hat er nur eine einzige Frage beantwortet, dass wir uns am 31.05 15:00Uhr für die Schlüsselübergabe treffen. Zufrieden waren wir nicht aber da wir über Whatsapp keine Antworten bekamen dachten wir uns dass wir diese bei der Schlüsselübergabe besprechen können.

Jedoch ist der Vermieter am 31.05 nicht aufgetaucht. Nach mehrmaligen Anrufversuchen hat er uns letztendlich doch noch zurückgerufen und versprach uns in 15min da zu sein... er hat sich nicht einmal entschuldigt. Nach 15min hat er dann geschrieben dass er nicht kommt und wir ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen sollen. Mit der Drohung wenn wir dies nicht tuen würden, wird er uns weiterhin Miete zahlen lassen. Nach dieser Nachricht hat er mich auf Whatsapp blockiert. Telefonisch und per Email hab ich keine Rückmeldung mehr bekommen deshalb habe ich die Schlüssel in den Briefkasten geworfen.
Beim Auszug habe ich Sicherheitshalber die komplette Wohnung und alle Messstände fotografiert.

Nun stellen sich mir einige Fragen:

1. Wann kann ich meine Kaution wieder verlangen?

2. Im Mietvertrag steht dass wir für die Kosten der Zwischenmessungen aufkommen müssen jedoch aber nicht dass wir organisieren müssen dass diese durchgeführt werden. Wer ist nun dafür Zuständig?

Kurze zwischen Information:
Bei Mietbeginn war eine Einbauküche in der Mietsache die der Vermieter uns geschenkt hat da er nicht wollte dass diese ein Bestandteil des Mietvertrags ist.
Dies haben wir mit einem Zusatzvertrag entgegengenommen dass wir diese Küche als Geschenk nehmen und dafür Haften. (Im nachhinein ist uns klar geworden dass dies keine gute Entscheidung ist.) Am Tag der Schlüsselübergabe wollten wir ihm diese vertraglich zurück schenken. Da der Vermieter nicht aufgetaucht ist kahm dies natürlich nicht zustande.

3. Kann der Vermieter weiterhin Miete abverlangen da "unsere" Einbauküche nach Auszug noch in der Mietwohnung ist?

4. Wir haben keine unterschriebene Kündigung zurückbekommen und kein Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen können. Wir haben lediglich Beweise auf Whatsapp dass wir gekündigt haben. Kann der Vermieter so tuen als ob wir nie gekündigt hätten und weiter Miete verlangen?

Meine Freundin und ich sind mittlerweile wirklich am verzweifeln und möchten diese ganze Geschichte inklusive dem gemeinem Vermieter endlich hinter uns lassen. Wir sind wirklich sehr sehr Dankbar für jegliche Hilfe/Antworten.

Mfg

Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung

Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

Hallo zusammen,

heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.

Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.

Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.

Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.

Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.

Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.

Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.

Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.

Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.

Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.

Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.

Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?

Liebe Grüße

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag

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