Guten Morgen und guten Tag! Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
- Eingeschränktes Haltverbot
- Zusatzzeichen, das das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
- Restfahrbahnbreite neben der Parkfläche unter 3 Meter
Darf ich in solch einer Parkfläche halten, obwohl die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist?
Hebelt eine Fahrbahnmarkierung diese Regelung aus oder hat die Gemeinde hier einen Fehler gemacht, um für mehr Parkmöglichkeiten zu sorgen?
Bin gespannt, was ihr meint. Einen Gesetzestext habe ich dazu nicht gefunden.