Mit bf17 fremdes Auto fahren/testen?
Hey, ich bin momentan 17 Jahre alt und werde in ca. einer Woche 18.
Mein Schwager ist eingetragen als begleitender Fahrer, doch ich würde gerne mal sein Auto fahren. Nun meine Frage: Ich bin ja selbst logischerweise nicht auf sein Auto versichert, sondern nur er selber. Dürfte ich trotzdem sein Auto fahren, wenn ich meine Bestätigung mit habe in seiner Begleitung. Es wäre als eine ein-mal-Fahrt, um das Auto zu testen.
LG Edina
3 Antworten
Also, bei meiner Versicherung kann sich ein Fahrer nicht versichern lassen.
Es gibt aber Versicherungen die selektieren das Alter der Fahrer und es gibt welche, die lassen die unter 23 gar nicht in den Vertrag.
Wer schummelt, bezahlt 5.000 EUR "Strafe", gibt es auch.
Also nachhaken und Allzeit gute Fahrt.
Ich bin ja selbst logischerweise nicht auf sein Auto versichert, sondern nur er selber.
Das Fahrzeug ist versichert, egal wer es fährt. Alles andere ist Fake News aus dem Internet.
Es kann aber zu finanziellen Unangenehmlichkeiten kommen, wenn der nicht eingetragene Fahrer einen Unfall verschuldet.
Ich kenne keine Versicherung, die Fahrer eintragen lässt, weder den TÜV-Ing. noch den Schrauber für die Probefahrt.
Ich kenne keine Versicherung, die Fahrer einträgen lässt,
Alle mir bekannten KFZ-Versicherungen bieten vergünstigte Tarife an, wenn der Versicherungsnehmer alleiniger Fahrer ist.
Und Du, für Deinen Bestand, musst/kannst Du Deinen Schrauber wirklich eintragen.
Zum Glück kennt meine Versicherung sonne Orgie nicht.
Das bedeutet im Allgemeinen also, dass ich eigentlich mit Zustimmung des Halters jedes Auto in Begleitung meiner Begleitperson fahren darf, solange das Auto generell versichert ist. Auch wenn das Auto nicht speziell auf mich selbst versichert ist? Habe ich das so richtig verstanden?
Ja, generell ist das so richtig. Eventuell hat der Versicherungsnehmer aber junge Fahrer in seiner Versicherungspolice ausgespart. Das sollte vorher geklärt werden.
Niemand ausser deinem Schwager selbst kann dir das Fahren mit seinem Auto verbieten.
Ersteinmal danke für deine Antwort!
Das heißt also, am besten einmal bei der Versicherung durchrufen und nachfragen, was genau vertraglich geregelt ist? Falls es kein „Mindestalter“ geben sollte, dürfte ich dann aber in seiner Begleitung fahren. Ist das richtig?