Führerschein entzogen Strafe bezahlt?

3 Antworten

Hi, wenn Du über 21 km/h zu schnell warst, ist es ein A- Verstoß. Das war bei Dir ja der Fall.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes. Wenn der im Januar war, und Deine Probezeit lief erst im April ab, dann lag der Verstoß noch in der Probezeit.

Daher musst Du nun das Aufbauseminar machen, sonst wird Dir die Fahrerlaubnis solange entzogen, bis Du es absolviert hast.

Übrigens hat sich mit dem A- Verstoß nun auch Deine Probezeit verlängert. Die läuft nun erst im April 2026 ab.


Amg63495 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 00:31

Hi,

denkst du man könnte auch mit einem Anwalt Nix erreichen?

Raven751  07.11.2024, 00:34
@Amg63495

Hi, es mag vorkommen, dass die Messung angezweifelt werden kann - mehr kann der Anwalt da auch nicht tun.
Hat aber wenig Aussicht auf Erfolg.

§ 2a Abs. 2 StVG

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Daraus geht eindeutig hervor, dass für die Maßnahme (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung) der Zeitpunkt relevant ist, zu dem die Tat begangen wurde.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine zwischenzeitlich abgelaufene Probezeit nichts an der Maßnahme (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung) ändert.

Dass zwischen diesem Brief der Führerscheinstelle und dem damaligen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle mehrere Wochen/Monate liegen ist durchaus üblich.

Es zählt immer der Zeitpunkt der Tat.

In dem Moment, als du zu schnell gefahren bist, warst du noch in der Probezeit. Und ein A-Verstoß in der Probezeit zieht nunmal eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar nach sich.