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MPU während Bundeswehr?

Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit im Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr, da ich beruflich eine neue Richtung einschlagen möchte. Allerdings habe ich ein Problem, das mir Kopfzerbrechen bereitet: Ich habe einen Eintrag im Erziehungsregister nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wodurch ich auch meine Fahrerlaubnis verloren habe.

Da ich lediglich zu 8 Sozialstunden verurteilt wurde und die Strafe nach Jugendstrafrecht verhängt wurde, sehe ich den Eintrag selbst nicht als Hindernis für meine Bewerbung. Ich möchte betonen, dass ich weder Drogen nehme noch mit ihnen etwas zu tun habe. Daher sehe ich keine Schwierigkeiten, mich der MPU und den erforderlichen Drogentests zu stellen.

Allerdings bin ich aktuell dabei, meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, was eine erfolgreich absolvierte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) voraussetzt. Diese erfordert unter anderem einen 12–15 Monate langen Abstinenznachweis mit (theoretisch) zufälligen Drogentests sowie eventuell eine MPU-Vorbereitung und ein psychologisches Gespräch.

Meine Frage ist nun, ob und wie sich diese beiden Vorhaben – die Bundeswehr- und der MPU-Prozess – miteinander vereinbaren lassen. Ich möchte am liebsten beides gleichzeitig angehen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Gibt es dabei Besonderheiten oder Tipps, die ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Quir

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Wie verhalten, wenn jemand an einer unübersichtlichen Stelle die Vorfahrt erzwingt?

Folgender Fall:

Auto 1 fährt auf einen einspurigen Tunnel zu, der sich im 90° Winkel zur aktuellen Straße befindet und wo er Vorfahrt achten muss.

Aus der Richtung kommt das Auto 1:

Fahrtrichtung im und nach dem Tunnel:

Erst, wenn es direkt vor dem Tunneleingang ist, kann der Fahrer sehen, ob ein Fahrzeug aus der anderen Richtung kommt, dem Vorfahrt gewährt werden muss.

Dort sind 30 kmh erlaubt, was auf dieser Seite auch nicht anders möglich ist, da rechts in den engen Tunnel abgebogen werden muss.

Auf der anderen Seite, die Vorfahrt hat, ist auch 30 kmh erlaubt, allerdings ist hier vor dem Tunnel die Straße ein Stück weit gerade, bevor sie in den Tunnel geht.

D.h. die Fahrer von dieser Seite nähern sich aufgrund der geraden Straße oft schneller als 50 kmh und sind von der anderen Seite aus erst zu Sehen, wenn sie aus der Kurve heraus auf den Tunnel zufahren.

Das ist kein Problem, sofern die Vorfahrtseite sich an 30 kmh hält.

Fahren die Autos dort schneller, erreichen sie den Tunnel, wenn die Fahrzeuge, die keine Vorfahrt haben, bereits im Tunnel drin sind.

Was zur Folge hat, dass das Auto, das Vorfahrt hat, warten muss, bis der Tunnel frei ist.

Letztens habe ich erlebt, wie ein Fahrzeug, das keine Vorfahrt hatte, in den Tunnel gefahren war, während von der Vorfahrtseite ein Auto mit knapp 50-60 kmh auf den Tunnel zulaste.

Da der Fahrer Vorfahrt gehabt hätte, stellte er sich dann vor die Tunnelausfahrt, da er der Meinung war, er habe Vorfahrt und das Auto 1 müsse, da es keine Vorfahrt habe, rückwärts durch den gesamten Tunnel fahren, um ihm Vorfahrt zu gewähren.

Ist das Nötigung und Erzwingen von Vorfahrt oder war das richtig?

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