Einbahnstraße - wie einordnen beim Linksabbiegen bei möglichem entgegenkommendem Radverkehr?
Man soll sich ja in einer Einbahnstraße als PKW links einordnen, wenn man nach links abbiegen will.
Wie verhält sich das, wenn die Einbahnstraße in die Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben ist, denen man dann möglicherweise ja im Weg steht dadurch? (oder die in die Doringzone der parkenden Autos dadurch zwingt).
Gibt es da Sonderregeln bei solchen Einbahnstraßen?
Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt oder einer Behinderung - wer würde hier recht bekommen?
Wurde euch was dazu in der Fahrschule beigebracht? (mir damals nicht)