Ungerechtigkeit – die besten Beiträge

Manchmal frage ich mich, ob es nicht unfair ist, dass ich nie beim Konsum erwischt wurde.

Hallo, ich übte lange Zeit einen Beruf aus, der als Voraussetzung hatte, dass man nicht vorbestraft sein darf bzw durfte. Über diesen Beruf bin ich letztendlich in die Situation gekommen mich selbständig zu machen und habe davon so gut profitiert, dass ich in Frührente gehen konnte.

Nun ist die Sache, dass ich daheim und auf der Arbeit ständig entweder ein wenig Heroin/Oxycodone geraucht/ Nasenspray zu mir genommen habe oder dann Ketamin/ Lyrica/bzd in den Zwischenräumen, um nicht von einer Substanz abhängig zu werden (was tatsächlich bis auf 2 Aussetzer immer funktioniert hat).

Nun wurde aber der Sohn einer Freundin mit so ner Partypille erwischt und es hat ihm den Weg verbaut, jemals in Berufszweigen, die ein Führungszeugnis benötigen, zu arbeiten, obwohl es sein Traum war ...

Nach dieser Geschichte mir ist bewusst geworden wie unfair dieses System ist ...es ist einfach ein Zufallsgenerator + "lass dich einfach nicht erwischen".

Ich bin so viele Male komplett high auf der Arbeit gewesen, habe mich und andere damit wahrscheinlich in Gefahr gebracht und bin nie dafür zu Rechenschaft gezogenen worden und selbst wenn ich mich selbst anzeigen würde, hätte das in diesem Lebensabschnitt 0 Konsequenzen: Ich bin fertig mit meinem Berufsleben.

Aber dann irgendwelchen Kindern, die nie so verantwortungslos wie ich handeln würden, die Chance zu nehmen ihren Traumberufen nachzugehen wegen (in diesem Fall) ner kleinen Partypille oder in anderen Fällen nem Joint oder ein bssl speed.... Keine Ahnung, ich finde das richtig unfair zu dem Punkt, wo ich schon ein wenig Schuldgefühle bekomme, nicht erwischt worden zu sein.

Für die die es interessiert: Ich habe inzwischen meinen Konsum runter gefahren und er beschränkt sich rein auf Morphin und Lisdexampfetamin bzw Amphetamine, da dies unter ärztlicher Aufsicht möglich ist bzw auf Rezept.

Drogen, Führungszeugnis, Ungerechtigkeit, opi

Unfaire Behandlung von Schülern im Jobcenter?

hallo zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter bezieht Bürgergeld und ich damit ja auch.

Ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Ergänzung nach 5 Minuten

Was ich klarstellen möchte ist: ich hab den Freibetrag als Schülerin die ganze Zeit bekommen, aber jetzt steht im oben genannten Gesetz, dass Schüler von allgemeinbildenden Schulen für drei Monate nach Schulschluss noch den Freibetrag von 556€ haben aber von berufsbildenden Schulen eben nicht. Ich hätte dies ja verstanden wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, aber da ich Schülerin bin, welche ihr Abitur gemacht hat genauso wie bei einer allgemeinen Schule also beide zur Hochschulreife führen, finde ich die Differenzierung schwierig, da beide keine Berufsausbildung haben und sich bsp. Auf ein Studium bewerben.

Schule, Minijob, schöner, Schüler, ALG II, Hartz IV, Jura, Schülerjob, Sozialamt, Sozialgericht, Ungerechtigkeit, Freibetrag, Bürgergeld

Rechtslücke?

hallo zusammen,

ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Lernen, Studium, Schule, Bildung, Noten, Abschluss, Abitur, Berufsschule, Bundestag, Fachabitur, Gymnasium, Jobcenter, Klage, Notendurchschnitt, Oberstufe, Realschulabschluss, Realschule, Schulabschluss, Schulwechsel, Sozialgericht, Ungerechtigkeit, Zeugnis, berufliches Gymnasium, Freibetrag, Bürgergeld

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