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Vermieter verbietet „Therapie“ Hund

Liebe Community,

meine Lebensgefährtin ist schwerbehindert. Sie sitzt im Rollstuhl und kann nur wenig alleine machen. Das kratzt verständlicherweise stark an ihrer Psyche. Ihr Psychiater meinte, dass sie dringenst eine Aufgabe in ihrem Leben braucht. Sie, ihr Psychiater und ich sind gemeinsam auf eine Lösung gekommen. Ein kleiner Hund wäre die perfekte Therapie für Sie.
Unser Mietvertrag besagt, dass wir uns vor der Anschaffung von Tieren den Vermieter darüber in Kenntnis setzen müssen. (Ist verständlich) Wir dachten uns das sei kein Problem, da bereits bei uns im Haus ein kleiner Hund wohnt (bei einer gesunden Familie, also nicht zu Therapie Zwecken), und auch ein weiterer Therapie Hund im Wohngebiet lebt. Leider wurde uns schnell unsere Freude genommen. Der Vermieter würde so etwas nicht akzeptieren. Der Grund: „wenn jetzt noch eine Familie einen Hund bekommt, würden nur noch mehr Anfragen für Hunde kommen und das würde zu Unstimmigkeiten führen.

Wie kann das möglich sein?

  1. Es gibt ein Gleichberechtigungsgesetz
  2. darf ein Therapie Hund verboten werden?
  3. gibt es überhaupt strikte hundeverbote?
  4. Ein Attest vom Psychiater für einen Hund gibt es
  5. der Hund ist kleiner als die beiden anderen Hunde und keine „gefährliche“ rasse

Außerdem beschäftigen uns noch weitere Fragen:

  • könnte der Vermieter uns aufgrund dieses Streits kündigen (zur Erinnerung, meine Lebensgefährtin ist zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen AG und H
  • was wenn wir den Hund einfach holen? Was kann passieren

Wir werden uns einen Anwalt nehmen. Wie seht ihr unsere Chancen?

Mietrecht, Anwalt, Tierhaltung, Hundehaltung

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