Ich bin Vermieter und in meiner vermieteten Wohnung gab es letztes Jahr einen Wasserschaden. Die Trocknungsfirma hat dem Mieter ein Formular gegeben, in dem der Stromverbrauch drin steht und der Mieter seinen kwh preis ergänzen soll. Der Mieter hat das Formular vom Stromanbieter ausfüllen lassen.
In diesem Formular musste auch ein kWh-Preis angegeben werden. Es scheint, dass der Mieter dabei nicht nur die reinen Stromkosten berücksichtigt hat, sondern auch den Grundpreis für Energie, den Messstellenbetrieb und die Netznutzungsgebühr – allerdings nur netto.
Ist das überhaupt korrekt? Diese Gebühren wären ja ohnehin angefallen, unabhängig vom zusätzlichen Stromverbrauch durch die Trocknung.
Anmerkung : der Mieter hat eine Stromrechnung von 2.000 kWh erhalten, mit einer Gesamt-Netto- und Bruttosumme. Um den kWh-Preis zu berechnen, hat er einfach den Netto-Gesamtbetrag durch 2.000 geteilt. Dabei hat er aber übersehen, dass in der Gesamtsumme auch die Grundgebühr enthalten ist. Ist diese Berechnung so zulässig?