Zwar ist Prostitution an sich ab 18 erlaubt und auch ein Freier macht sich nur bei U18-Prostituierten strafbar (§ 182 StGB).
Jedoch wird es mit ziemlich hohen Strafen belegt, wenn jemand eine Person U21 zur Prostitution auffordert, auch wenn kein weitergehender Zwang vorliegt, es genügt eine kausale Einwirkung auf den Willen der Person:
§ 232a Zwangsprostitution(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
1.
die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder
2.
sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.
Was haltet ihr von dem Gesetz? Ich finde es ungewöhnlich, dass man hier volljährige Personen mithilfe einer sehr empfindlichen Strafandrohung schützen möchte. Immerhin ist wie erläutert bei Personen U21 kein psychischer Druck erforderlich, selbst Ratschläge "nebenbei" im Freundeskreis genügen, es genügt auch bedingter Vorsatz. Es hätte genügt, Personen U18 zu schützen.