Schadensersatz – die besten Beiträge

Juwelier hat meine Verlobungskette ruiniert?

Ich habe zu meiner Verlobung eine Halskette aus Gold von meinem Verlobten bekommen. Der Anhänger war ein Herz, in dem unsere Namen in Schreibschrift sehr fein eingraviert waren. Die Gravur war sehr fein und zart. Über die Jahre ist die Schrift weiter verblasst, aber man konnte es immer noch gut lesen.

Nun ist mir vor ein paar Wochen der Verschluss gebrochen und ich habe sie für eine Reparatur zum Juwelier gebracht. Ich sagte ihm, dass er nur den Verschluss reparieren soll, mehr nicht. Als ich sie abgeholt habe, kam der Schock: Sie haben den Anhänger abgeschliffen und unsere Namen neu eingraviert (mit einem Lasercutter). Nur haben sie keine feine Schreibschrift, wie vorher, verwendet, sondern Comic Sans in fett. Der Anhänger gefällt mir gar nicht mehr, er sieht aus, wie diese Ketten mit Namen die man im Souveniershop kaufen kann - als wäre die Kette von einem Kind.

Ich weiß nicht, wie sie auf die Idee gekommen sind, dass zu tun. Der Verantwortliche war an dem Tag auch nicht im Laden, aber sie können es nicht mehr Rückgängig machen, weil die Gravur ziemlich tief ist und durch das erneute Schleifen kaum noch was vom Anhänger übrig bleiben würde. Den selben Anhänger (oder einne ähnlichen) haben sie auch nicht.

Ich bin richtig fertig und traurig wegen der Sache, die Kette war mir sehr viel Wert und ich weiß nun nicht mehr, was ich tun soll. Was soll ich tun?

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Strafantrag & Schadensersatzklage gegen DPD (siehe Bilder)?

Hallo zusammen. Ich habe zum wiederholten Male ein Paket von DPD nicht erhalten trotz angeblicher Zustellung (siehe Bilder). Die meisten Pakete sind wenig später eingetroffen, eins ist aber auch mal komplett verschwunden. Das habe ich dann ersetzt bekommen (89€ Warenwert). Nun ist allerdings keine Information zu meinem neuen Paket im Wert von 530€ (!) einsehbar. Es wäre angeblich zugestellt worden. Im Kundenservice erreicht man telefonisch auch niemanden, da es ja angeblich zugestellt wurde. Nun habe ich aber endgültig die Schnauze mit diesen Falschmeldungen voll & habe denen eine hübsche Mail geschrieben (siehe Bild). Wenn das Paket eintrifft, werde ich dem Paketboten mal sagen, dass sie gefälligst korrekte Angaben im Lieferstatus angeben sollen & es mir nun endgültig reicht! Leider konnte ich mir den Versanddienstleister nicht aussuchen.

Meine Frage ist, kann ich irgendwelche zivilrechtlichen Rechte DPD gegenüber geltend machen? Bzw. wo stelle ich einen Strafantrag auf Schadensersatz, wenn das Paket mal wieder gar nicht ankommen sollte? Denn es reicht mir jetzt wirklich! Die sollen gefälligst endlich mal ihren Job richtig machen! Ich muss meine Pakete grundsätzlich nicht immer sofort haben, aber ich will wenigstens wahrheitsgemäße Angaben in meinem Lieferstatus! Sowas kann echt nicht sein! Also welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung & wer ersetzt mir bei Verlust wann den Warenwert? Der Verkäufer nach 21 Tagen? Ich sehe da die volle Verantwortung bei DPD! Bin mal gespannt, ob der Fahrer noch abliefert, dann gibt's jetzt echt mal 'ne fette Ansage!

Danke für Eure Antworten.

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