Bitte komplette Frage lesen. :)
Hallo,
folgendes würde mich interessieren:
Wenn man einen anderen an Leben, Gesundheit usw. schädigt, muss man ihm diesen Schaden ja ersetzen (§ 823 BGB).
Das soll aber grundsätzlich nicht für Schäden gelten, die ein Dritter dadurch erleidet, dass das "Opfer" z.B. an der Gesundheit geschädigt wird.
Allerdings stellt sich hier für mich die Frage, warum der Dritte nicht einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, weil er durch den "Täter" ja mittelbar geschädigt wurde.
Kann mir das eventuell jemand erklären?
LG