Es hatte sich nach der Bundestagswahl 2025 in manchen Wahlkreisen herausgestellt, dass Wahlzettel, auf denen keine Erststimme sondern nur Zeitstimme BSW gewählt wurde, als ungültig gezählt wurden. Außerdem lässt sich nicht ausschließen, dass tw. BSW-Wählerstimmen fälschlich dem Bündnis Deutschland zugeordnet wurden.
Aus diesen Gründen hat das BSW diese Woche das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen und eine bundesweite Neuauszählung der Wählerstimmen beantragt.
Das BVerfG hat die Neuauszählung abgelehnt.
Als Wähler komme ich mir ehrlich gesagt verar... vor, denn es kann sein, dass mein gültiger Stimmzettel als ungültig gezählt wurde, da ich nur Zweitstimme BSW gewählt hatte. (Bei den Erststimmen war nichts dabei für mich.)
Was meint Ihr? Sind dem BVerfG die Wählerstimmen egal?
(Bild: tagesschau.de)