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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag

Vermieter möchte Fußboden in zwei Räumen komplett entfernen?

Hallo zusammen,

Ich wohne seit fast 16 Jahren in einem kleinen Haus mit vier Zimmern zur Miete. Das ursprüngliche Haus mit 2 Räumen ist Fachwerk und unterkellert. Zwei der Räume wurden irgendwann angebaut, vermutlich vor etwa 60 Jahren. Die Wände sind zwar gemauert, aber es gibt kein Fundament. Das heißt, unter den Fußböden ist Schotter, darauf liegen Balken und auf den Balken ein Dielenboden.

Beim Einzug habe ich in allen Räumen auf meine Kosten Laminat mit Dämmung verlegt. Das war auch so abgesprochen, dafür war der Mietzins günstig.

Jetzt ist meine Vermieterin schwer erkrankt und ihr Sohn kümmert sich um alles. Die Miete wurde bisher zweimal erhöht, die neuste Mieterhöhung habe ich vor ein paar Tagen bekommen. Das ist auch legitim, ich liege immer noch unter der Vergleichsmiete. Allerdings hat das Haus schon so seine Ecken und Kanten: Ich hatte bisher schon viermal bei Starkregen Wasser im Keller, da die Rohre uralt sind und kaum Gefälle haben. In der Küche habe ich seit über einem Jahr kaum noch Druck beim Kaltwasser. In Bad, Speisekammer und Küche gibt es Risse in der Decke und zwischen Wand und Decke. Und die beiden Räume ohne Fundament (Wohnzimmer und ein Durchgangszimmer, das ich als Lesezimmer nutze) sind ziemlich fußkalt.

Das hat mich bisher nicht sonderlich gestört, dafür war ja auch die Miete okay.

Jetzt hat aber der Sohn der Vermieterin die grandiose Idee, den Fußboden in Wohn- und Lesezimmer komplett rauszureissen und ein Fundament legen zu lassen. Damit ihm nicht irgendwelche Fördergelder durch die Lappen gehen.

Das würde bedeuten, beide Räume müssten komplett leergeräumt und alles eingelagert werden, und die Räume wären nicht nutzbar.

Ich weiß nicht, wie er sich das vorstellt...

Zur Info: Meine Mutter ist 88 und wohnt in einer Eigentumswohnung, die sie mir bereits überschrieben hat. Das bedeutet also, dass mein Verbleib im Haus schon ziemlich absehbar ist, so makaber sich das anhört...

Muss ich mir diesen "Eingriff" gefallen lassen? Wenn ja, wie sieht es mit den Kosten aus? Ich würde spontan sagen, er zahlt das Ausräumen, die fachgerechte Einlagerung (sind auch Antiquitäten dabei) und verzichtet während der Bauarbeiten auf die Miete. Genauso möchte ich danach den identischen Laminat haben und dass alles wieder eingeräumt wird.

Was meint ihr? Und sorry für den langen Text...

Vermieter, Renovierung

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