Schrebergarten Pächter gestorben , was nun?
Der Verein verlangt von den Erben den Abbau einer Terrasse und eines Geräteschuppen
oder auch die Reparatur des Daches (Asbesthaltige Platten) ist doch gepachtet und nicht Eigentum gewesen.
Die Erben haben mit dem Garten eigentlich nichts zu tun, müssen die wirklich die Kosten des Abbaus der an der Laube angebauten Holzterrasse tragen ?
Satzung : "Beim Tod eines Mitgliedes ist der Übergang der Mitgliedschaft sowie der mit ihr verbundenen Rechte auf seine Erben ausgeschlossen."